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- 2009-04-16 10:13:17
- Forum: Nicht-Wohngebäude
- Thema: Innenwände
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Re: Innenwände
Hallo, gemäß der EnEV 2007 müssen Innenwände ab einem Temperaturunterschied von 4 Kelvin eingegeben werden. „Bei der Berechnung von aneinander gereihten Gebäuden oder Gebäudeteilen, bei denen die Differenz der Soll-Raumtemperatur nicht mehr als 4 Grad Kelvin beträgt, gelten Gebäudetrennwände als wär...
- 2009-04-16 09:22:30
- Forum: Energieberater-Forum
- Thema: Neue EnEV 2009 auf der Homepage
- Antworten: 1
- Zugriffe: 3277