Wie kann ich die Minderungen auf 0,05 W/m²K beim Wärmebrückenzuschlag rückgängig machen auf 0,1 ?0
Wenn das einmal gesetzt ist, will es nicht mehr zurück. Bin im Heizperiodenbilanzverfahren.
pauschaler Wärmebrückenzuschlag 0,05 rückgängig machen
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pauschaler Wärmebrückenzuschlag 0,05 rückgängig machen
Philipp von Gwinner, Architekt
Vereinfachtes Verfahren nach EnEV
Bei der Berechnung nach dem vereinfachten Verfahren entsprechend Anlage 1 Punkt 3 muss mit dem Wärmebrückenzuschlag von 0,5W/(m²K) gerechnet werden.
Natürlich ist dann das Gebäude auch entsprechend zu errichten. d. h. die Planungsbeispiele nach DIN 4108 Beiblatt 2 sind anzuwenden.
Besser im Monatsbilanzverfahren rechnen, bedeutet auch nicht mehr Aufwand aber bessere Ergebnisse.
Gruß
Stannesi
Natürlich ist dann das Gebäude auch entsprechend zu errichten. d. h. die Planungsbeispiele nach DIN 4108 Beiblatt 2 sind anzuwenden.
Besser im Monatsbilanzverfahren rechnen, bedeutet auch nicht mehr Aufwand aber bessere Ergebnisse.
Gruß
Stannesi