pauschaler Wärmebrückenzuschlag 0,05 rückgängig machen


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Philipp
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pauschaler Wärmebrückenzuschlag 0,05 rückgängig machen

Beitrag von Philipp » 2007-11-05 13:06:00

Wie kann ich die Minderungen auf 0,05 W/m²K beim Wärmebrückenzuschlag rückgängig machen auf 0,1 ?0
Wenn das einmal gesetzt ist, will es nicht mehr zurück. Bin im Heizperiodenbilanzverfahren.
Philipp von Gwinner, Architekt

stannesi
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Vereinfachtes Verfahren nach EnEV

Beitrag von stannesi » 2007-11-05 17:26:55

Bei der Berechnung nach dem vereinfachten Verfahren entsprechend Anlage 1 Punkt 3 muss mit dem Wärmebrückenzuschlag von 0,5W/(m²K) gerechnet werden.
Natürlich ist dann das Gebäude auch entsprechend zu errichten. d. h. die Planungsbeispiele nach DIN 4108 Beiblatt 2 sind anzuwenden.
Besser im Monatsbilanzverfahren rechnen, bedeutet auch nicht mehr Aufwand aber bessere Ergebnisse.

Gruß

Stannesi

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