Gebäudenutzfläche bestehender Wohngebäude


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EBnew
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Gebäudenutzfläche bestehender Wohngebäude

Beitrag von EBnew » 2008-01-21 17:56:28

Hallo zusammen,

lt. EnEV wird bei : 2,5 m >hg > 3 m AN abweichend von Anlage1 Nr. 1.4.4 berechnet. Gerade bei Altbauten ist dies nicht selten zutreffend.
In der Software EB prof. 6.02 finde ich hierzu keine Eingabemöglichkeit. Auf AN bezogene spezifische Werte sind demnach nicht EnEV konform berechnet. Habe ich hier etwas übersehen?

mfg EBnew

J.Clemens
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Re: Gebäudenutzfläche bestehender Wohngebäude

Beitrag von J.Clemens » 2008-01-22 15:13:40

Hallo EBnew,

Sie meinen wahrscheinlich die Korrektur der Nutzfläche bei Raumhöhen größer als 3 Meter (bzw. kleiner als 2,5 m) die in Anlage 3, Abschnitt 9 der EnEV zu finden ist. Diese kann im Energieberater wie folgt berücksichtigt werden:

Wählen Sie bei den Ausdrucken den Energieausweis aus klicken Sie auf "Drucken" um den Energieausweis-Dialog zu öffnen.

Wählen Sie auf der Registerkarte "Allgemein" unter "Anlass der Ausstellung" "Vermietung / Verkauf" aus, denn nur für diesen Fall darf laut §18, Abs. 2 (bzw. §16 Abs. 5) eine Höhenkorrektur der Nutzfläche vorgenommen werden.

Wenn Sie jetzt auf die Registerkarte "Bedarfsdaten" wechseln, finden Sie links die Option "Korrektur der Gebäudehöhe aufgrund hoher Räume". Aktivieren Sie das Kontrollkästchen und geben Sie die entsprechende Raumhöhe dort an, um die Korrektur der Nutzfläche im Energieausweis zu berücksichtigen

mfg
J.Clemens

EBnew
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Re: Gebäudenutzfläche bestehender Wohngebäude

Beitrag von EBnew » 2008-01-22 19:20:07

@ J.Clemens

herzlichen Dank für den Hinweis. Allerdings ist m.E. die Geschoßhöhe ursächlich.

mfg EBnew

jörg
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Re: Gebäudenutzfläche bestehender Wohngebäude

Beitrag von jörg » 2008-04-02 09:48:16

Hallo zusammen,

mir bereitet die EnEV-Regelung, die Höhenkorrektur nur für den Ausstellungsanlass "Vermietung/Verkauf" vorzusehen, erhebliche Bauchschmerzen:
Problematisch wird es nämlich, wenn zunächst ein Ausweis mit Vermietungsanlass erstellt wurde und später im Zuge einer Modernisierung ein neuer Ausweis erstellt werden muss. Die Nutzfläche würde sich aufgrund der fehlenden Höhenkorrektur drastisch erhöhen, während die Energiebedarfswerte - auch ohne bauliche Veränderungen - deutlich sinken würden.
Ein zweites Problem taucht auf, wenn die Höhenkorrektur angewendet wird und zusätzlich Modernisierungsvorschläge angefügt werden: Die angegebenen Energieeinsparungen der vorgeschlagenen Varianten beziehen sich immer auf die Energiebedarfswerte, die ohne Höhenkorrektur ermittelt wurden. So ergibt sich eine nicht vermittelbare Diskrepanz der Energiebedarfswerte, zumal kein Hinweis erfolgt, dass die Höhenkorrektur angewendet wurde.

Hat jemand Hinweise/Anregungen/Austellungsempfehlungen zu den angesprochenen Problemen?

Gruß,
Jörg

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