Hallo,
ich habe ein paar grundsätzliche Frage zum HS Verbrauchspass.
Wenn ein Kunde mir Daten nicht genau von 3 Jahren geben kann, sonder nur von mehr als 3 Jahren. Lässt sich dann ein Ausweis erstellen? Wenn als Beispiel der Zeitraum vom 01.11.2004 bis 01.01.2008 geht! Die Software weist darauf hin, dass eine Anpassung nach 3807 Blatt 1 stattfindet. Eine Kontrollmöglichkeit habe ich als Nutzer jedoch nicht.Oder? Ich muss hoffen dass es funktioniert. Ist die Vorgehensweise bei mehr als 3 Jahren in der EnEV überhaupt genau geregelt? Oder eine weiter Grauzone?
Danke vorab für Eure Hilfe
Hossax
Verbrauchsdaten von mehr als drei Jahren
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Verbrauchsdaten von mehr als drei Jahren
Nein, das ist ok, die ENEV sagt: mindestens drei Jahre.
Aber es darf keine Lücke sein, zwischen Ausstellung und
Verbrauchsperiode. Kein Jahr dazwischen liegen.
Mehr als drei Jahre einzugeben ist aber nicht nötig.
Gruss dax
Aber es darf keine Lücke sein, zwischen Ausstellung und
Verbrauchsperiode. Kein Jahr dazwischen liegen.
Mehr als drei Jahre einzugeben ist aber nicht nötig.
Gruss dax
Re: Verbrauchsdaten von mehr als drei Jahren
Danke, für die Antwort. Suspekt bleibt mir jedoch immer noch die nicht nachvollziehbare Rechenweise der Software. Wenn Sie den von mir angegebenen Zeitraum s.o. eingeben erhalten sie einen Wert/m². Soweit so gut – stellen Sie nun genau 3 Jahre als Abrechnungsperiode ein. Der Wert wird sich verändern. Er wird besser… Wie soll man den so eine Vergleichbarkeit zu anderen Gebäuden darstellen, die den Abrechnungszeitraum einhalten???
Re: Verbrauchsdaten von mehr als drei Jahren
Hallo hossax,
ich denke die Vergleichbarkeit zu anderen Gebäuden ist bei einem Verbrauchsausweis nicht wirklich möglich - er zeigt nur auf wie die Bewohner/Nutzer mit der Energie umgehen.
Nur bei einem Bedarfsausweis der Verbrauchsunabhängig gerechnet wird, ist die Vergleichbarkeit gegeben.
Gruß Tomes
ich denke die Vergleichbarkeit zu anderen Gebäuden ist bei einem Verbrauchsausweis nicht wirklich möglich - er zeigt nur auf wie die Bewohner/Nutzer mit der Energie umgehen.
Nur bei einem Bedarfsausweis der Verbrauchsunabhängig gerechnet wird, ist die Vergleichbarkeit gegeben.
Gruß Tomes