Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!
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Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!
Guten Tag.
Wie wird ein Wintergarten, der keinen Heizkörper hat, berücksichtigt ? Gilt er als Wohnfläche oder bleibt er als unbeheizte Fläche außen vor ?
Mfg
Wie wird ein Wintergarten, der keinen Heizkörper hat, berücksichtigt ? Gilt er als Wohnfläche oder bleibt er als unbeheizte Fläche außen vor ?
Mfg
Re: Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!
Hallo,
lt. Definition hat ein Wintergarten nie Heizkörper, sondern ist immer unbeheizt.
Max. Frostwächter ist ok.
Der Wintergarten gehört somit nicht zur beheizten Fläche/Gebäudevolumen.
Die Trennwände sind die wärmeübertragende Fläche.
Ist der WIGA beheizt oder offen, also keine Tür vorh., solls ja geben, ist es kein Wintergarten und
als beheizt anzusehen.
lt. Definition hat ein Wintergarten nie Heizkörper, sondern ist immer unbeheizt.
Max. Frostwächter ist ok.
Der Wintergarten gehört somit nicht zur beheizten Fläche/Gebäudevolumen.
Die Trennwände sind die wärmeübertragende Fläche.
Ist der WIGA beheizt oder offen, also keine Tür vorh., solls ja geben, ist es kein Wintergarten und
als beheizt anzusehen.
Re: Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!
Danke für die schnelle Antwort . In meinem Fall handelt es sich um einen Verbrauchsausweis, deswegen die Frage nach der Wohnfläche.
mfg
mfg
Re: Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!
Per Definition nach Wohnflächenverordnung meine ich, dass Wintergärten (so wie auch Balkone und Loggien) mit 50 % ihrer Grundfläche der Wohnfläche hinzugerechnet werden. Ich glaube, dass es da auch einen gewissen Spielraum gibt.
Wird der WiGa aber beheizt, ist er - wie daxator schon schreibt - kein WiGa mehr, sondern wird voll angerechnet.
Schön, dass das selbe Problem zeitgleich zweimal auftaucht, siehe Beitrag "Wohnfläche" vom Mitglied kaminsky.
Ich meine, es macht schon Sinn, einen WiGa mit 50% anzurechnen, aber Balkone oder gar Terrassen??
Gruß, Ataman
Wird der WiGa aber beheizt, ist er - wie daxator schon schreibt - kein WiGa mehr, sondern wird voll angerechnet.
Schön, dass das selbe Problem zeitgleich zweimal auftaucht, siehe Beitrag "Wohnfläche" vom Mitglied kaminsky.
Ich meine, es macht schon Sinn, einen WiGa mit 50% anzurechnen, aber Balkone oder gar Terrassen??
Gruß, Ataman
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Re: Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!
Hat der Auftraggeber Architektenpläne (geometrische Abmessungen) bereitgestellt?
Re: Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!
Hallo,
da der Ansatz zur Ermittlung von An über die Wohnfläche schon eine Vereinfachung darstellt,
Faktor 1,2 oder 1,35, lohnt sich in jedem Fall mal der Quervergleich über
die Ermittlung von An nach: An= 0,32 x Ve. Das ist der Ansatz, der in der EneV
steht! Das Volumen zu ermitteln dürfte das Problem nicht sein.
Gruss Dax
da der Ansatz zur Ermittlung von An über die Wohnfläche schon eine Vereinfachung darstellt,
Faktor 1,2 oder 1,35, lohnt sich in jedem Fall mal der Quervergleich über
die Ermittlung von An nach: An= 0,32 x Ve. Das ist der Ansatz, der in der EneV
steht! Das Volumen zu ermitteln dürfte das Problem nicht sein.
Gruss Dax
Re: Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!
Also meiner Meinung nach müssen wir das machen was die ENEV vorschreibt und da steht ganz klar drin das die Wohnfläche nach der Wohnflächenerordnung zu berechnen ist. (Terassen, Balkone 50 %)
Sinn macht das zwar nicht aber beim Verbrauchsausweis machen mehrer Dinge keinen Sinn.
Sinn macht das zwar nicht aber beim Verbrauchsausweis machen mehrer Dinge keinen Sinn.
Re: Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!
Hallo,
in der EneV (bzw. den Vorschriften zur Ermittelung der Verbrauchskennwerte)steht: An d a r f vereinfachend über die Wohnfläche berechnet werden.
Der genaue Ansatz ist aber An= 0,32 x Ve
Gruss Dax
in der EneV (bzw. den Vorschriften zur Ermittelung der Verbrauchskennwerte)steht: An d a r f vereinfachend über die Wohnfläche berechnet werden.
Der genaue Ansatz ist aber An= 0,32 x Ve
Gruss Dax
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Re: Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!
Ihr kennt ja mittlerweile meine Meinung aber auch hier muss ich nochmal meinen Kommentar abgeben:
Das eigentliche Problem liegt doch bereits darin begründet, dass diese unsinnigen Verbrauchsausweise erlaubt wurden.
Diese sollten halt so billig wie möglich ala "Geiz ist geil" ausgestellt werden können
... und da kann man dem Eigentümer ja nicht zumuten einen Energieberater zu bezahlen der das Gebäudevolumen zu ermittelt und daraus die Nutzfläche erhält wie es Kollege daxator bereits richtig erwähnt hat:
Brauch man aber nicht.
Denn diejenigen die ausschließlich solche Verbrauchs-Ausweise ausstellen, müssen praktisch gesehen überhaupt nicht wissen, was die sogenannte Nutzfläche nach EnEV ist, wo der Unterschied zur Wohnfläche liegt, geschweigedenn wie man die Nutzfläche nach EnEV berechnet.
Es ist schon etwas Zynismus dabei wenn ich behaupte, dass dank den gesetzlichen Vereinfachungen und geeigneter Ausweiserstellungssoftware man nicht einmal 1+1 zusammenzählen können muss, um einen Verbrauchsausweis erstellen zu können.
Traurig aber wahr:
Man kann einen Energieverbrauchsausweis ausstellen ohne die simple Berechnung von Breite x Länge x Höhe (im einfachsten Fall) für das Volumen ausgeführt zu haben. Man dkann den Ausweis sogar erstellen, ohne das Gebäude je gesehen zu haben
Um es wirklich einfach und billig zu machen hat der Gesetzgeber auch die Möglichkeit eingeräumt diese Art Ausweis ausstellen zu können, indem von der Wohnfläche auf die Nutzfläche kommt.
Nur leider verirrt man sich dabei dann im Jungle der Paragrafen für die Wohnfläche, eine Schwierigkeit die man eigentlich hatte vermeiden wollen und hätte vermeiden können. Es ist noch nicht zu spät. Boykottiert die Verbrauchsausweise.
Was passiert eigentlich, wenn demnächst die Energiepreise weiter steigen, wovon durch sinkende Fördermengen und weltweit weiter ansteigende Nachfrage auszugehen ist, die Bewohner von Mietwohnungen sparsamer werden und weniger heizen?
Dann erstellt jemand für sein Gebäude doch einfach nochmal den Verbrauchsausweis - und siehe da: Der Energiekennwert des Gebäudes verbessert sich sogar!
Die erneuten Kosten von 15 Euro für einen Verbrauchsenergieausweis aus dem Internet wird die Eigentümer nicht davon abhalten.
Wer dann ?
Ich hoffe auf die potentiellen Mieter und Käufer von Wohungen und Häusern, die sich nicht mit einem solchen Ausweis zufrieden geben.
Das eigentliche Problem liegt doch bereits darin begründet, dass diese unsinnigen Verbrauchsausweise erlaubt wurden.
Diese sollten halt so billig wie möglich ala "Geiz ist geil" ausgestellt werden können
... und da kann man dem Eigentümer ja nicht zumuten einen Energieberater zu bezahlen der das Gebäudevolumen zu ermittelt und daraus die Nutzfläche erhält wie es Kollege daxator bereits richtig erwähnt hat:
Wenn sich jeder an obige Formel halten würden, wäre ja zumindest ein Parameter zwischen den beiden möglichen Ausweisen vergleichbar.Der genaue Ansatz ist aber An= 0,32 x Ve
Brauch man aber nicht.
Denn diejenigen die ausschließlich solche Verbrauchs-Ausweise ausstellen, müssen praktisch gesehen überhaupt nicht wissen, was die sogenannte Nutzfläche nach EnEV ist, wo der Unterschied zur Wohnfläche liegt, geschweigedenn wie man die Nutzfläche nach EnEV berechnet.
Es ist schon etwas Zynismus dabei wenn ich behaupte, dass dank den gesetzlichen Vereinfachungen und geeigneter Ausweiserstellungssoftware man nicht einmal 1+1 zusammenzählen können muss, um einen Verbrauchsausweis erstellen zu können.
Traurig aber wahr:
Man kann einen Energieverbrauchsausweis ausstellen ohne die simple Berechnung von Breite x Länge x Höhe (im einfachsten Fall) für das Volumen ausgeführt zu haben. Man dkann den Ausweis sogar erstellen, ohne das Gebäude je gesehen zu haben
Um es wirklich einfach und billig zu machen hat der Gesetzgeber auch die Möglichkeit eingeräumt diese Art Ausweis ausstellen zu können, indem von der Wohnfläche auf die Nutzfläche kommt.
Nur leider verirrt man sich dabei dann im Jungle der Paragrafen für die Wohnfläche, eine Schwierigkeit die man eigentlich hatte vermeiden wollen und hätte vermeiden können. Es ist noch nicht zu spät. Boykottiert die Verbrauchsausweise.
Was passiert eigentlich, wenn demnächst die Energiepreise weiter steigen, wovon durch sinkende Fördermengen und weltweit weiter ansteigende Nachfrage auszugehen ist, die Bewohner von Mietwohnungen sparsamer werden und weniger heizen?
Dann erstellt jemand für sein Gebäude doch einfach nochmal den Verbrauchsausweis - und siehe da: Der Energiekennwert des Gebäudes verbessert sich sogar!
Die erneuten Kosten von 15 Euro für einen Verbrauchsenergieausweis aus dem Internet wird die Eigentümer nicht davon abhalten.
Wer dann ?
Ich hoffe auf die potentiellen Mieter und Käufer von Wohungen und Häusern, die sich nicht mit einem solchen Ausweis zufrieden geben.
Re: Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!
Wieso demnächst, das passiert schon:
"Was passiert eigentlich, wenn demnächst die Energiepreise weiter steigen, wovon durch sinkende Fördermengen und weltweit weiter ansteigende Nachfrage auszugehen ist, die Bewohner von Mietwohnungen sparsamer werden und weniger heizen?
Seit 2 Jahren steigen die Schimmelschäden extrem und es liegt fast immer am nicht ausreichenden heizen und wenig bis garnicht lüften.
Gruss Dax
"Was passiert eigentlich, wenn demnächst die Energiepreise weiter steigen, wovon durch sinkende Fördermengen und weltweit weiter ansteigende Nachfrage auszugehen ist, die Bewohner von Mietwohnungen sparsamer werden und weniger heizen?
Seit 2 Jahren steigen die Schimmelschäden extrem und es liegt fast immer am nicht ausreichenden heizen und wenig bis garnicht lüften.
Gruss Dax