Anforderungen nach EnEV und der KfW an sanierte Bauteile
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Anforderungen nach EnEV und der KfW an sanierte Bauteile
Kann mir jemand verraten, wieso die KfW noch stärkere Anforderungen an die sanierten Bauteile stellt als die EnEV vorschreibt ?!
Laut EnEV würde z.Bsp. die Dämmung der Kellerdecke mit 4 cm WLG 035 ausreichen, um den notwendigen U-Wert zu erzielen. Die KfW verlangt aber bei WLG 035 eine Mindestdicke von 11 cm.
Mfg
Laut EnEV würde z.Bsp. die Dämmung der Kellerdecke mit 4 cm WLG 035 ausreichen, um den notwendigen U-Wert zu erzielen. Die KfW verlangt aber bei WLG 035 eine Mindestdicke von 11 cm.
Mfg
Re: Anforderungen nach EnEV und der KfW an sanierte Bauteile
Hallo ,
die Enev verlangt einen U-Wert und keine Dämmdicke.
Forderung Enev: Kellerdecke nachträglich gedämmt: U= 0,40 W/m2K
Die Dämmdicke richtet sich auch nach der vorh. Konstruktion.
Die kfW Forderung ist für Massnahmepakete.
Es ist nicht sichergestellt, das die gesamte Hülle gedämmt wird. (z.B.Paket 2, ohne Fassade)
Es gibt keine begleitende Planung Überwachung. Deshalb ist sie etwas strenger.
Aber 4 cm stimmen keinesfalls, denn 4 cm Dämmung der WLG 035 haben einen U-Wert von 0,67 > 0,40 !!!
Aber es bleibt ja immer noch die Möglichkeit der Bilanzierung des Primärenergiebedarfes und der Nachweis von Ht.
Dann gelten diese Bauteilforderungen nicht.
Gruss Dax
die Enev verlangt einen U-Wert und keine Dämmdicke.
Forderung Enev: Kellerdecke nachträglich gedämmt: U= 0,40 W/m2K
Die Dämmdicke richtet sich auch nach der vorh. Konstruktion.
Die kfW Forderung ist für Massnahmepakete.
Es ist nicht sichergestellt, das die gesamte Hülle gedämmt wird. (z.B.Paket 2, ohne Fassade)
Es gibt keine begleitende Planung Überwachung. Deshalb ist sie etwas strenger.
Aber 4 cm stimmen keinesfalls, denn 4 cm Dämmung der WLG 035 haben einen U-Wert von 0,67 > 0,40 !!!
Aber es bleibt ja immer noch die Möglichkeit der Bilanzierung des Primärenergiebedarfes und der Nachweis von Ht.
Dann gelten diese Bauteilforderungen nicht.
Gruss Dax
Re: Anforderungen nach EnEV und der KfW an sanierte Bauteile
Meine Kelllerdecke hat einen U-Wert von 0,69. Mit 4 cm der WLG 035 saniert zeigt mir die Software einen U-Wert von 0,39 an.daxator hat geschrieben: Aber 4 cm stimmen keinesfalls, denn 4 cm Dämmung der WLG 035 haben einen U-Wert von 0,67 > 0,40 !!!
Gruss Dax
Mfg
Re: Anforderungen nach EnEV und der KfW an sanierte Bauteile
Dann hat die Decke vor der Sanierung bereits eine Dämmung.
Dann zählt natürlich die Gesamtstärke.
Gruss Dax
Dann zählt natürlich die Gesamtstärke.
Gruss Dax
-
- Beiträge: 72
- Registriert: 2006-08-06 11:40:13
- Wohnort: Bottrop
- Kontaktdaten:
Re: Anforderungen nach EnEV und der KfW an sanierte Bauteile
Hallo aus Bottrop.
Ich gehe mal davon aus das hier die KfW Förderung über die Maßnahmenpakete gemeint sind.
Die KfW fördert eine gewisse Dämmqualität und dabei wird die vorhandene Konstruktion nicht mit einbezogen.
Dafür kann dieses Programm dann aber ohne Nachweis durch einen Energieberater vollzogen werden.
Dämmt man auf Neubau Niveau, wird die vorhandene Konstruktion mit einbezogen und der KfW ist dann völlig egal wie und wodurch man das Neubau Niveau erreicht. Was dann einzuhalten ist ist natürlich immer noch der in der EnEV geforderte U-Wert.
Ich hoffe das ich die Frage richtig gedeutet habe und das es ein wenig weiter geholfen hat.
Sonnige Grüße - Björn
Ich gehe mal davon aus das hier die KfW Förderung über die Maßnahmenpakete gemeint sind.
Die KfW fördert eine gewisse Dämmqualität und dabei wird die vorhandene Konstruktion nicht mit einbezogen.
Dafür kann dieses Programm dann aber ohne Nachweis durch einen Energieberater vollzogen werden.
Dämmt man auf Neubau Niveau, wird die vorhandene Konstruktion mit einbezogen und der KfW ist dann völlig egal wie und wodurch man das Neubau Niveau erreicht. Was dann einzuhalten ist ist natürlich immer noch der in der EnEV geforderte U-Wert.
Ich hoffe das ich die Frage richtig gedeutet habe und das es ein wenig weiter geholfen hat.
Sonnige Grüße - Björn
Re: Anforderungen nach EnEV und der KfW an sanierte Bauteile
Hallo.B.Gottemeier hat geschrieben:Hallo aus Bottrop.
Ich gehe mal davon aus das hier die KfW Förderung über die Maßnahmenpakete gemeint sind.
Die KfW fördert eine gewisse Dämmqualität und dabei wird die vorhandene Konstruktion nicht mit einbezogen.
Dafür kann dieses Programm dann aber ohne Nachweis durch einen Energieberater vollzogen werden.
Dämmt man auf Neubau Niveau, wird die vorhandene Konstruktion mit einbezogen und der KfW ist dann völlig egal wie und wodurch man das Neubau Niveau erreicht. Was dann einzuhalten ist ist natürlich immer noch der in der EnEV geforderte U-Wert.
Ich hoffe das ich die Frage richtig gedeutet habe und das es ein wenig weiter geholfen hat.
Sonnige Grüße - Björn
Ich melde mich jetzt erst, weil ich Urlaub hatte, sorry
Aber damit ist meine Frage völlig beantwortet, vielen Dank.
Mfg
Re: Anforderungen nach EnEV und der KfW an sanierte Bauteile
Leider lässt die KfW keinerlei Spielraum:
- Entweder das Neubau-Niveau wird erreicht oder
- alle Mindest-Dämmqualitäten der KfW werden eingehalten
Die gemäß EnEV zulässigen Werte für die Altbausanierung lässt die KfW nicht gelten.
- Entweder das Neubau-Niveau wird erreicht oder
- alle Mindest-Dämmqualitäten der KfW werden eingehalten
Die gemäß EnEV zulässigen Werte für die Altbausanierung lässt die KfW nicht gelten.