Hilfe - es ist ein "Nichtwohngebäude"!


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Marie-Nicole
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Hilfe - es ist ein "Nichtwohngebäude"!

Beitrag von Marie-Nicole » 2008-07-29 09:02:13

Hallo,
vor 2 Monaten habe ich meine Weiterbildung zum Energieberater für Wohngebäude beendet und nun habe ich einen Auftrag für einen Bedarfsenergieausweis für Nichtwohngebäude bekommen. Das Gebäude (Neubau, in Planung) ist nicht sehr komplex (es ist eine Kindertagesstätte mit den dazugehörigen Nebenräumen), aber ich habe halt noch nie ein Nichtwohngebäude behandelt.

Muss ich die DIN 18599 anwenden?

Wenn ja, kann ich die Nebenräume mit den anderen Räumen in ein Ein-Zonen-Modell zusammenziehen und die Sache so vereinfachen? Oder werden die Ergebnisse dann zu ungenau.

Und dann habe ich noch das größte Problem: Die Honorarverhandlung (die ist Übermorgen):
Es ist ja so: Ich bin Anfänger, sowohl als Dipl. Ing. Fach. Architektur, als auch als Energieberater.
Also muss ich viel nachlesen und noch viel lernen. Das braucht natürlich Zeit und so brauche ich viel länger für diesen Energieausweis als ein Kollege, der das schon etwas länger macht. Ich kann also keinen Stundensatz für die gesamte aufgewendete Zeit verlangen, denn sonst kriege ich ja von meinem jetzigen Auftraggeber nie mehr einen Auftrag.
Andererseits will ich die Preise für eine solche Leistung auch nicht kaputtmachen.
Was soll ich tun?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand antworten könnte.
Vielen Dank im Voraus,
Marie-Nicole

daxator
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Re: Hilfe - es ist ein "Nichtwohngebäude"!

Beitrag von daxator » 2008-07-29 12:51:09

Hallo,
ja es muss nach DIN 18599 gerechnet werden. Das vereinfachte Verfahren (Ein- Zonenmodell)
ist unter bestimmten Randbedingungen zulässig.
Siehe EneV 2007 Anlage 2 (Anforderungen an NWG Seite 50)

Gruss Dax

energienick
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Re: Hilfe - es ist ein "Nichtwohngebäude"!

Beitrag von energienick » 2008-07-29 14:28:03

Hallo,

es freut uns alle, dass du die Preise nicht kaputt machen willst. Deshalb hier eine grobe Zeit-/Kostenschätzung

Für eine KITA mit 1-3 Zonen musst du folgenden Stundenansatz rechnen:

- Kundengespräch - 4 h
- Studium der Pläne und Baubeschreibung - 8 - 16 h
- Bearbeitung - 16 h
- Übergabe - 4 h
----------------------------------------------------------
Summe ca. 32 - 40 h x ca. 60,-€ = 2 - 2,5 T€

Gruß energienick
Gruß
energienick

ataman
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Re: Hilfe - es ist ein "Nichtwohngebäude"!

Beitrag von ataman » 2008-07-29 14:32:51

Hallo,

es gibt durchaus auch Honorarempfehlungen. Googel doch mal, z.B. bei archinea.

Gruß, Ataman

daxator
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Re: Hilfe - es ist ein "Nichtwohngebäude"!

Beitrag von daxator » 2008-07-29 16:49:33

Hallo,
bitte auch abklären, ob die Berechtigung zum Ausstellen des Ausweises vorliegt.
Neubau: Hier gilt Landesrecht! Nicht EnEv.
In Thüringen ist die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten für Wärmeschutz erforderlich.
Die Architektenkammer gibt Auskunft.

Gruss dax

eneventnervt
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Re: Hilfe - es ist ein "Nichtwohngebäude"!

Beitrag von eneventnervt » 2008-07-30 10:27:48

Hallo!

Die Honorar-Problematik kann ich nur zu gut nachvollziehen, gerade, wenn man noch am Anfang steht. Hier (m)ein abreckendes Beispiel: Ich arbeitete fast 2 Wochen (inkl. Wochenden, versteht sich) an einem Auftrag - gut 60% der Zeit ging alleine mit Recherche, Nachlesen etc. drauf, dazu musste ich mich noch in eine neue Software einarbeiten. Auch ich wollte dem Kunden nicht abverlangen, dass er sozusagen mein "Lehrgeld" zahlt und habe meine Arbeit nicht in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Die Folge: Ich war überarbeitet und unterbezahlt- und dann kam ein neuer Kunde, der eine Beratung zum gleichen Preis wollte. Dessen Gebäude war zwar ähnlich- aber trotzdem: wieder nachlesen, lernen, wieder kein Wochenende...
Ich habe dann eine Schlussstrich gezogen und meine Preise erhöht-prompt sprang meine nächster Kunde ab. Das war hart, aber besser, als wenn ich wie bisher weiter gemacht hätte.
Fazit:"Lernen" ist Arbeit und gehört in unserem Beruf zum Geschäft - neue Normen, Gesetze oder Baumaterialien zwingen dazu; und dazu kommt noch, dass bekanntlich jedes Haus anders ist...
Die Entscheidung, wieviel man von seiner "Lern-Arbeit" ansetzt, muss natürlich jeder selber treffen - aber man darf sie auf keinen Fall unter den Tisch fallen lassen. Damit macht man nicht nur den Kollegen, sondern vor allem sich selbst keinen Gefallen.

Gruß,

eneventnervt

Marie-Nicole
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Re: Hilfe - es ist ein "Nichtwohngebäude"!

Beitrag von Marie-Nicole » 2008-08-02 08:57:31

Hallo,
Danke für Eure schnelle Hilfe.

@ daxator : Danke, der Tipp, in der Enev nachzulesen war super, bie meinem Projekt ist es möglich ein Ein-Zonen-Modell zu nehmen.
Und die Berechtigung liegt vor, wenn nicht bei mir, dann bei meinem "Chef", aber das war ein guter Einfall, jetzt weiss ich, dass ich über kurz oder lang noch den Zusatzkurs für Nichtwohngebäude belegen muss.

@ energienick : Danke für die Zusammenstellung.
Ich habe mich von den Zeiten ca. daran gehalten, aber der Stundensatz scheint mir doch etwas zu krass, da ich ja ein "blutiger Anfänger" bin.

@ ataman : Danke für den Link, ich hab noch etwas mehr gegoogelt und bin tatsächlich auf Pauschalen für Honorare bei Bedarfsausweisen für Nichtwohngebäude gestoßen.

@ eneventnervt : Danke für den Beitrag. Tut mir leid für Dich, dass Du so schlechte Erfahrungen gemacht hast. Das war ja meine Angst, dass ich schufte und dann kommt nichts, oder nur wenig dabei raus. Habe das mit meinem "Chef" besprochen und wir haben uns auf einen Faktor geeinigt. Ich stelle Ihm also nicht die gesamte Lernzeit in Rechnung, aber ich ziehe sie auch nicht komplett von den aufgewendeten Stunden ab und hoffe, dass sowohl er, als auch ich damit zufrieden sind.

Gruß,
Marie-Nicole

Rehm
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Re: Hilfe - es ist ein "Nichtwohngebäude"!

Beitrag von Rehm » 2008-08-06 14:45:32

Hallo,
ein Bedarfsenergieausweis für einen Neubau? Bitte beachten Sie hier, dass bei Gebäuden in Planung ein EnEV Nachweis baurechtlich erforderlich ist. Die Leistungen müssen somit eh erbracht werden. Für das Honorar gibt´s eine HOAI oder für schwierige Nachweise eine Empfehlung vom AHO-Arbeistkreis EnEV, wobei ein Kindergarten nicht als schwierig gelten sollte. Je nach Bundesland müssen Sie eine entsprechende Qualifikation (NRW Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz; Hessen Nachweisberechtigt für Wärmeschutz) zur Ausstellung (nicht Aufstellung) der EnEV Nachweise aufweisen. Bitte hinterfragen Sie genau, was der Bauherr wünscht und ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung den Bereich abdeckt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rehm

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Re: Hilfe - es ist ein "Nichtwohngebäude"!

Beitrag von daxator » 2008-08-11 17:27:47

Zitat:
"Hallo, ein Bedarfsenergieausweis für einen Neubau? Bitte beachten Sie hier, dass bei Gebäuden in Planung ein EnEV Nachweis baurechtlich erforderlich ist."
Genau so ist es. Der Nachweis für den Neubau heißt auch Energiebedarfsausweis, nur eben für den Neubau, mit anderen Anforderungen.
Gruss Dax

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