Was darf ich als Energieberater(HWK)
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Was darf ich als Energieberater(HWK)
Ich bin Energieberater (HWK)
Welche Einschrenkungen habe ich als Energieberater (HWK)
Wieviele Wohneinheiten darf ich im Sanierungfall berechnen?
Gibt es eine Einschrenkung beim Neubau wenn ich eine zweite Unterschrift
eines Architekten oder Planer habe.
MfG
Gasokol
Welche Einschrenkungen habe ich als Energieberater (HWK)
Wieviele Wohneinheiten darf ich im Sanierungfall berechnen?
Gibt es eine Einschrenkung beim Neubau wenn ich eine zweite Unterschrift
eines Architekten oder Planer habe.
MfG
Gasokol
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- Registriert: 2006-10-23 17:46:54
Re: Was darf ich als Energieberater(HWK)
Wenn Du Energieberater (HWK) wärst, würdest Du nicht fragen, welche Art Ausweis Du ausstellen darfst.
Sorry für die harsche Antwort.
Aber ich bin mir ziemlich sicher, oder hoffe zumindest, dass in der Weiterbildung auch auf das Thema "Ausstellungsberechtigung" eingegangen wurde.
Geschlafen?
Ich verstehe Deine Fragen nicht:
Wieviele Wohneinheiten darfst Du berechnen im Sanierungsfall?
Ich komme nicht mal ansatzweise darauf was Du damit fragen willst.
Und was meinst Du mit zweiter Unterschrift (vom Architekten).
Und wofür hat der eigentlich unterschrieben?
Alles ein bischen wirr, findest Du nicht auch?
Ich wünsche mir (allgemein bei Energiekostenberatern) mehr Präzision.
Das sind wir unseren Kunden schuldig.
Guckt Dir mal diesen EIntrag aus dem Forum an. Vielleicht hilft der:
http://www.energieberaterforum.de/forum ... ?f=1&t=547
Und dann rate ich die EnEV 2007 zu studieren:
http://www.bundesrecht.juris.de/enev_20 ... E002300000
Abschnitt 5 (Energieausweise) -> § 21 Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude
(Nichtamtliche Lesefassung)
Sorry für die harsche Antwort.
Aber ich bin mir ziemlich sicher, oder hoffe zumindest, dass in der Weiterbildung auch auf das Thema "Ausstellungsberechtigung" eingegangen wurde.
Geschlafen?
Ich verstehe Deine Fragen nicht:
Wieviele Wohneinheiten darfst Du berechnen im Sanierungsfall?
Ich komme nicht mal ansatzweise darauf was Du damit fragen willst.
Und was meinst Du mit zweiter Unterschrift (vom Architekten).
Und wofür hat der eigentlich unterschrieben?
Alles ein bischen wirr, findest Du nicht auch?
Ich wünsche mir (allgemein bei Energiekostenberatern) mehr Präzision.
Das sind wir unseren Kunden schuldig.
Guckt Dir mal diesen EIntrag aus dem Forum an. Vielleicht hilft der:
http://www.energieberaterforum.de/forum ... ?f=1&t=547
Und dann rate ich die EnEV 2007 zu studieren:
http://www.bundesrecht.juris.de/enev_20 ... E002300000
Abschnitt 5 (Energieausweise) -> § 21 Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude
(Nichtamtliche Lesefassung)
Re: Was darf ich als Energieberater(HWK)
Hallo energiekostenberater,
zu meinen nicht verständlichen Fragen.
Gibt es eine Einschränkung der zu berechnenden Wohneinheiten (z.B max. 10WE) bei einem bestehendem Wohngebäude.
und wo ist geregelt wer einen Energiepass für Naubau ausstellen darf.
In der ENEV habe ich nichts gelesen. Vielleicht weist du ja einen Link, wo ich das nachlesen kann.
Mfg
Gasokol
zu meinen nicht verständlichen Fragen.
Gibt es eine Einschränkung der zu berechnenden Wohneinheiten (z.B max. 10WE) bei einem bestehendem Wohngebäude.
und wo ist geregelt wer einen Energiepass für Naubau ausstellen darf.
In der ENEV habe ich nichts gelesen. Vielleicht weist du ja einen Link, wo ich das nachlesen kann.
Mfg
Gasokol
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- Beiträge: 23
- Registriert: 2006-10-23 17:46:54
Re: Was darf ich als Energieberater(HWK)
Berechnen? Was denn berechnen?
Warum so geizig mit Informationen?
Dir kann besser geholfen werden, wenn Du mehr Details gibst.
Nachher beschwerst Du Dich, dass die Antworten bestimmte Aspekte nicht beleuchtet haben.
Ich kann nur vermuten, dass Du Dich auf die Ausstellung eines Energieausweises für einen Neubau beziehst.
Vergiss den Begriff "Energiepass". Den gibt es zwar prinzipiell immer noch (wurde ja für 10 Jahre Gültigkeit ausgestellt) , wird aber nicht bei Neubauten angewendet. Der ist veraltet und mit der Erwähnung outest Du Dich nur als Unwissender.
Und das solltest Du bei Deinen Aktivitäten nicht sein.
Du bist doch "Energieberater (HWK)".
Stell Dir mal vor Du wärst Kunde und beauftragst einen Finanzberater, der Dir gleich im ersten Gespräch irgendwas von einer "Deutschen Mark" erzählt, die Du investieren sollst. Schlecht, oder ?
Die EnEV äußert sich ziemlich detailliert bezüglich der Energieausweise.
Klar, von einer maximalen Anzahl der Wohneinheiten, die bestimmte Energieberater, "berechnen" dürfen, steht da nichts drin.
---
Die Regelung mit den Anzahl der Wohneinheiten, die herangezogen wird, wenn die Frage nach der Art des Energieausweises für BESTANDSBAUTEN auftaucht,
hat nichts zu tun mit der Ausstellung von Energieausweisen bezüglich Neubauten.
FÜR NEUBAUTEN WIRD IMMER EIN ENERGIEAUSWEIS AUF BASIS DES BEDARF AUSGESTELLT:
Gibt ja keine Vebrauchswerte, die man heranziehen könnte.
Ich gebe zu, dass die Politik hier eine Teilschuld trifft, denn mit Ihrer Einführung der beiden Arten von Energieausweisen (Verbrauch und Bedarf)
hat sie in der Bevölkerung (und auch bei "Experten") für mehr als Verwirrung gesorgt.
Das ganze Thema nervt.
Erst redet die Branche von Energiepass, dann von Energieausweis, zusätzlich wird auch noch unterschieden zwischen Wohngebäude und Nichtwohngebäude, Neubauten und Bestandsbauten.
Und dann die vorsichtige Einführung des Ganzen mit Übergangsvorschriften, bei denen man Wahlfreiheit hat bis zum 31. Sep. 2008.
Einführung der Ausweis (für alle Bauten vor 1965) zum 01.07.2008. Andere Wohngebäude (ab 1965) erst zum 01.01.2009.
Nichtwohngebäude erst 01.07.2009.
Dann gibt es Ausnahmen (bei der Art des Ausweises) für bereits auf Wärmeschutzniveau 1977 modernisierte Wohngebäude.
Da kann einem schwindelig werden.
Das kommt halt raus, wenn sehr viele "Experten" und Lobbygruppen an der Gesetzgebung mitmischen.
Aber nun nochmal zurück zum Thema:
Also mir ist nichts bekannt, dass es irgendeine Begrenzung der zu berechnenden Wohneinheiten für Neubauten gibt.
(Außer, dass man sich selber fragen muss, ob man bereit, kompetent genug ist, ein Wohngebäude mit 18 Wohneinheiten zu entwerfen.)
Der Energieausweis für Dein Neubau wird auf Basis des Energiebedarfs für das gesamte Wohngebäude berechnet:
http://www.bundesrecht.juris.de/enev_20 ... G000500000
Also, wenn Dein Architekt so ein Energieausweis für den Neubau ausstellt. Super.
Dann halt Dich da raus.
Ich versteh immer noch nicht wie genau Du da drin hängst?
Machst Du die "Berechnungen" (Energiebedarfsberechnungen) als Subunternehmer für den Architekt, oder was? Erklärs mir bitte.
Ich kann nur betonen:
Warum so geizig mit Informationen?
Dir kann besser geholfen werden, wenn Du mehr Details gibst.
Nachher beschwerst Du Dich, dass die Antworten bestimmte Aspekte nicht beleuchtet haben.
Ich kann nur vermuten, dass Du Dich auf die Ausstellung eines Energieausweises für einen Neubau beziehst.
Vergiss den Begriff "Energiepass". Den gibt es zwar prinzipiell immer noch (wurde ja für 10 Jahre Gültigkeit ausgestellt) , wird aber nicht bei Neubauten angewendet. Der ist veraltet und mit der Erwähnung outest Du Dich nur als Unwissender.
Und das solltest Du bei Deinen Aktivitäten nicht sein.
Du bist doch "Energieberater (HWK)".
Stell Dir mal vor Du wärst Kunde und beauftragst einen Finanzberater, der Dir gleich im ersten Gespräch irgendwas von einer "Deutschen Mark" erzählt, die Du investieren sollst. Schlecht, oder ?
Die EnEV äußert sich ziemlich detailliert bezüglich der Energieausweise.
Klar, von einer maximalen Anzahl der Wohneinheiten, die bestimmte Energieberater, "berechnen" dürfen, steht da nichts drin.
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Die Regelung mit den Anzahl der Wohneinheiten, die herangezogen wird, wenn die Frage nach der Art des Energieausweises für BESTANDSBAUTEN auftaucht,
hat nichts zu tun mit der Ausstellung von Energieausweisen bezüglich Neubauten.
FÜR NEUBAUTEN WIRD IMMER EIN ENERGIEAUSWEIS AUF BASIS DES BEDARF AUSGESTELLT:
Gibt ja keine Vebrauchswerte, die man heranziehen könnte.
Ich gebe zu, dass die Politik hier eine Teilschuld trifft, denn mit Ihrer Einführung der beiden Arten von Energieausweisen (Verbrauch und Bedarf)
hat sie in der Bevölkerung (und auch bei "Experten") für mehr als Verwirrung gesorgt.
Das ganze Thema nervt.
Erst redet die Branche von Energiepass, dann von Energieausweis, zusätzlich wird auch noch unterschieden zwischen Wohngebäude und Nichtwohngebäude, Neubauten und Bestandsbauten.
Und dann die vorsichtige Einführung des Ganzen mit Übergangsvorschriften, bei denen man Wahlfreiheit hat bis zum 31. Sep. 2008.
Einführung der Ausweis (für alle Bauten vor 1965) zum 01.07.2008. Andere Wohngebäude (ab 1965) erst zum 01.01.2009.
Nichtwohngebäude erst 01.07.2009.
Dann gibt es Ausnahmen (bei der Art des Ausweises) für bereits auf Wärmeschutzniveau 1977 modernisierte Wohngebäude.
Da kann einem schwindelig werden.
Das kommt halt raus, wenn sehr viele "Experten" und Lobbygruppen an der Gesetzgebung mitmischen.
Aber nun nochmal zurück zum Thema:
Also mir ist nichts bekannt, dass es irgendeine Begrenzung der zu berechnenden Wohneinheiten für Neubauten gibt.
(Außer, dass man sich selber fragen muss, ob man bereit, kompetent genug ist, ein Wohngebäude mit 18 Wohneinheiten zu entwerfen.)
Der Energieausweis für Dein Neubau wird auf Basis des Energiebedarfs für das gesamte Wohngebäude berechnet:
http://www.bundesrecht.juris.de/enev_20 ... G000500000
Ich glaube kaum, dass auf diesem Dokument ZWEI Unterschriften rechtsgültig, sind, dass gewissermaßen zwei Personen für die Richtigkeit haften.Abschnitt 5
Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
(1) Wird ein Gebäude errichtet, hat der Bauherr sicherzustellen, dass ihm, wenn er zugleich Eigentümer des Gebäudes ist, oder dem Eigentümer des Gebäudes ein Energieausweis nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertig gestellten Gebäudes ausgestellt wird.
Also, wenn Dein Architekt so ein Energieausweis für den Neubau ausstellt. Super.
Dann halt Dich da raus.
Ich versteh immer noch nicht wie genau Du da drin hängst?
Machst Du die "Berechnungen" (Energiebedarfsberechnungen) als Subunternehmer für den Architekt, oder was? Erklärs mir bitte.
Ich kann nur betonen:
Noch ist diese Thematik um den Energieausweis der Allgemeinheit nicht geläufig und die Gebäudeeigentümer nehmen jeden (Ausweis und Energieberater).
Warten wir auf die ersten Rechtsfälle. Die Energie-Ausweise sind 10 Jahre gültig. Die Deutschen streiten gerne vor Gericht.
Wahrscheinlich noch viel mehr, wenn die Energiepreise in Zukunft weiter explodieren.
Ich seh schon deutschlandweite Präzedenzfälle von vor Gericht erzwungener Mietminderung usw. vor meinem Geistigen Auge.
Du machst Deine Unterschrift unter das Dokument, Deine Verantwortung!
Re: Was darf ich als Energieberater(HWK)
Also mehr Details,
Ich sollte für einen Architeketen Energieausweise für Neubauten erstellen, darum meinen Frage ob
ich Energieausweise ausstellen darf. Denn bei der HWK haben Sie uns gesagt das wir nur Ausweise
für Neubauten erstellen dürfen, wenn wir eine zweite Unterschrift eines Architekten oder Planer der
Eingabepläne erstellen darf.
Das mit den Wohneinheiten bezieht sich auf bestehende Wohngebäude ob es da irgendeine Einschränkung
gibt (für Nichtwohngebäude dar ich ja auch keinen Energieausweis ausstellen).
Das mit dem Energiepass ist richtig denn gibt es nicht mehr, war mein fehler,
und das ich bei Neubauten keinen Verbrauchsausweis ausstellen kann ist mir auch klar.
Ich stelle aber generell keinen Verbrauchsausweise aus, da ich der Meinung bin das es reine
Augenwischerei ist. Aber ich hoffe das Thema ist bald gegessen.
Ich sollte für einen Architeketen Energieausweise für Neubauten erstellen, darum meinen Frage ob
ich Energieausweise ausstellen darf. Denn bei der HWK haben Sie uns gesagt das wir nur Ausweise
für Neubauten erstellen dürfen, wenn wir eine zweite Unterschrift eines Architekten oder Planer der
Eingabepläne erstellen darf.
Das mit den Wohneinheiten bezieht sich auf bestehende Wohngebäude ob es da irgendeine Einschränkung
gibt (für Nichtwohngebäude dar ich ja auch keinen Energieausweis ausstellen).
Das mit dem Energiepass ist richtig denn gibt es nicht mehr, war mein fehler,
und das ich bei Neubauten keinen Verbrauchsausweis ausstellen kann ist mir auch klar.
Ich stelle aber generell keinen Verbrauchsausweise aus, da ich der Meinung bin das es reine
Augenwischerei ist. Aber ich hoffe das Thema ist bald gegessen.
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- Registriert: 2006-12-04 09:16:00
- Wohnort: Kulmbach
Re: Was darf ich als Energieberater(HWK)
Schönen guten Morgen.
Für den Neubau darfst du nur Energiebedarfsausweise erstellen wenn du Bauvorlageberechtigt bist. Das Regelt die jeweilige Landesbauordnung. Müsste dein Architekt eigentlich wissen!
Also wenn du für Ihn die Berechnungen machst und keine Bauvorlageberechtigung hast darfst du auch nicht unterschreiben. Es muss also der Architekt deine Berechnungen abzeichnen. Und wenn er so viel Vertrauen in dich hat kann dir nichts besseres passieren! Rechnen und Ausweise erstellen ohne dafür Haftbar zu sein (ist ja wie im Schlaraffenland) . Mal ehrlich, welcher Architekt ist so bescheuert? Kann ich auch für den Arbeiten
Für bestehende Gebäude sieht es anders aus!
Egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis! Du darfst als Energieberater (HWK) für ALLE Wohngebäude oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude Ausweise erstellen! Und sogar Unterschreiben! Aber sag das dem Archi nicht! Der Unterschreibt und Du bist im Falle eines Super-GAU´s fein raus
Lediglich die Nichtwohngebäude (zu Berechnen nach der DIN) darfst du nicht Unterschreiben! Ausstellen klar, der Archi muss hier aber Unterschreiben! Aber ohne weitere Schulung würde ich davon die Finger lassen (einfach so ein Tip)
Ich hoffe ich habe hier alles richtig erklärt, aber alles ohne Gewähr (da ich jetzt auch keine Lust habe das alles nachzulesen)!!
Na denn...
Für den Neubau darfst du nur Energiebedarfsausweise erstellen wenn du Bauvorlageberechtigt bist. Das Regelt die jeweilige Landesbauordnung. Müsste dein Architekt eigentlich wissen!
Also wenn du für Ihn die Berechnungen machst und keine Bauvorlageberechtigung hast darfst du auch nicht unterschreiben. Es muss also der Architekt deine Berechnungen abzeichnen. Und wenn er so viel Vertrauen in dich hat kann dir nichts besseres passieren! Rechnen und Ausweise erstellen ohne dafür Haftbar zu sein (ist ja wie im Schlaraffenland) . Mal ehrlich, welcher Architekt ist so bescheuert? Kann ich auch für den Arbeiten
Für bestehende Gebäude sieht es anders aus!
Egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis! Du darfst als Energieberater (HWK) für ALLE Wohngebäude oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude Ausweise erstellen! Und sogar Unterschreiben! Aber sag das dem Archi nicht! Der Unterschreibt und Du bist im Falle eines Super-GAU´s fein raus
Lediglich die Nichtwohngebäude (zu Berechnen nach der DIN) darfst du nicht Unterschreiben! Ausstellen klar, der Archi muss hier aber Unterschreiben! Aber ohne weitere Schulung würde ich davon die Finger lassen (einfach so ein Tip)
Ich hoffe ich habe hier alles richtig erklärt, aber alles ohne Gewähr (da ich jetzt auch keine Lust habe das alles nachzulesen)!!
Na denn...
Re: Was darf ich als Energieberater(HWK)
Danke für die ausführlichen Antworten, genau das wollte ich wissen.
Mfg
Gasokol
Mfg
Gasokol