Hallo Forum,
ich hätte gerne mal eine Interpretationshilfe:
$19(2) EnEV:
Bei Wohngebäuden ist der Energieverbrauch für Heizung und zentrale Warmwasserbereitung
zu ermitteln...
und in den Regeln für die Datenaufnahme:
"Wird das Warmwasser dezentral (z.B. elektrisch) hergestellt, bleibt es für die weiteren Betrachtungen
unberücksichtigt."
Was ist mit "wohnungszentraler" Erzeugung? Ist das auch "zentral"?
Folgender Fall: MFH 10WE (alle gleich gross), 5xWW über Zentralheizung im KG, 5xWW (über E-Speicher) in den Wohnungen.
Also Eingabe im Programm: "..enthalten.." und 50% vom 18%-Pauschalwert, also 9%.
Richtig?
Danke für Hinweise.
uli4004
Verbrauchsausweis "Zentrale WW-Erzeugung"
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Verbrauchsausweis "Zentrale WW-Erzeugung"
Hallo!
Würde das jetzt auch so berechnen. Da auch in keiner Norm drin steht, wie man da genau verfahren muss, hat man, denke ich, auch etwas Spielraum.
"Zentral" bedeutet normalerweise, wenn man alle Stationen die Warmwasser verbrauchen über ein Heizungssystem deckt.
Würde das jetzt auch so berechnen. Da auch in keiner Norm drin steht, wie man da genau verfahren muss, hat man, denke ich, auch etwas Spielraum.
"Zentral" bedeutet normalerweise, wenn man alle Stationen die Warmwasser verbrauchen über ein Heizungssystem deckt.