Verbrauchsausweise
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Verbrauchsausweise
Hallo,
ich habe bezüglich dem Verbrauchsausweis zwei bzw. drei Fragen. Vielleicht, kann mir jemand weiterhelfen.
1. Verbrauchsausweis für ein Zweifamilienwohnhaus: In dem Gebäude ist eine Wohnung vermietet und die andere wird Eigengenutzt. Jede Einheit hat eine separate Heizungsanlage. Muss ich jetzt für das gesamte Objekt den Verbrauchsausweis austellen oder kann ich diesen nur für die vermietete Einheit ausstellen. Habe die Energiedaten für beide Einheiten.
2. Verbrauchsausweis für Zweifamilienwohnhaus (BJ 1947): Der Eigentümer wollte vor der Energieberatung (es gibt keinerlei Unterlagen von dem Gebäude z.B. Pläne) eine Verbrauchsausweis erstellen lassen, damit er leerstehende Wohnung kurzfristig vermieten kann (ist lt. Gesetz dazu verpflichtet).Jetzt hat sich jedoch herausgestellt, dass ich die Abrechnungsdaten nur für 31,5 Monate habe und nicht wie vorgeschrieben für 36 Monate. Das Haus hat vorher komplett leer gestanden und es gibt somit keine Verbrauchsdaten (alter Eigentümer verstorben). Kann ich den kompletten Leerstand bei den Verbrauchsdaten berücksichtigen, z.B. für die Zeit mir "Null" angeben?
Gruß
Bianca
ich habe bezüglich dem Verbrauchsausweis zwei bzw. drei Fragen. Vielleicht, kann mir jemand weiterhelfen.
1. Verbrauchsausweis für ein Zweifamilienwohnhaus: In dem Gebäude ist eine Wohnung vermietet und die andere wird Eigengenutzt. Jede Einheit hat eine separate Heizungsanlage. Muss ich jetzt für das gesamte Objekt den Verbrauchsausweis austellen oder kann ich diesen nur für die vermietete Einheit ausstellen. Habe die Energiedaten für beide Einheiten.
2. Verbrauchsausweis für Zweifamilienwohnhaus (BJ 1947): Der Eigentümer wollte vor der Energieberatung (es gibt keinerlei Unterlagen von dem Gebäude z.B. Pläne) eine Verbrauchsausweis erstellen lassen, damit er leerstehende Wohnung kurzfristig vermieten kann (ist lt. Gesetz dazu verpflichtet).Jetzt hat sich jedoch herausgestellt, dass ich die Abrechnungsdaten nur für 31,5 Monate habe und nicht wie vorgeschrieben für 36 Monate. Das Haus hat vorher komplett leer gestanden und es gibt somit keine Verbrauchsdaten (alter Eigentümer verstorben). Kann ich den kompletten Leerstand bei den Verbrauchsdaten berücksichtigen, z.B. für die Zeit mir "Null" angeben?
Gruß
Bianca
Re: Verbrauchsausweise
Hi,
zu 1.) Immer für das ganze Objekt! Es heißt doch auch Energieausweis für Gebäude und nicht für Wohnungen...
zu 2.) Immer mindestens 3 Jahre! Oder gleich einen Verbauchsausweis...
Gruß Hossax
zu 1.) Immer für das ganze Objekt! Es heißt doch auch Energieausweis für Gebäude und nicht für Wohnungen...
zu 2.) Immer mindestens 3 Jahre! Oder gleich einen Verbauchsausweis...
Gruß Hossax
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Re: Verbrauchsausweise
Hallo,
zu 2.) Es ist als Verbrauchsausweis geplant. Jedoch fehlen mir die 4,5 Monate. Kann ich die Zeit als "Null" angeben, da ja kein Verbrauch vorhanden war?
zu 2.) Es ist als Verbrauchsausweis geplant. Jedoch fehlen mir die 4,5 Monate. Kann ich die Zeit als "Null" angeben, da ja kein Verbrauch vorhanden war?
Re: Verbrauchsausweise
Hi,
zu 2.) Sehe ich so, dass bei einer Angabe von 0 Verbrauch über einen Zeitraum von 4,5 Monaten die Verbauchsdaten zu min. 12,5% fehlen! Somit wird die zweifelhafte Aussagekraft des Verbrauchsausweises nun richtig Zweifelhaft...ich würde mich auf dieses Spielchen nicht einlassen. Aufmaß Vor-Ort und gleich was Richtiges nach Bedarf gerechnet.
P.S.: Ich hätte da ein Haus was zu 99% Leerstand über 3 Jahre hat...Ich glaube da bietet sich ein Verbrauchsausweis an
zu 2.) Sehe ich so, dass bei einer Angabe von 0 Verbrauch über einen Zeitraum von 4,5 Monaten die Verbauchsdaten zu min. 12,5% fehlen! Somit wird die zweifelhafte Aussagekraft des Verbrauchsausweises nun richtig Zweifelhaft...ich würde mich auf dieses Spielchen nicht einlassen. Aufmaß Vor-Ort und gleich was Richtiges nach Bedarf gerechnet.
P.S.: Ich hätte da ein Haus was zu 99% Leerstand über 3 Jahre hat...Ich glaube da bietet sich ein Verbrauchsausweis an
Re: Verbrauchsausweise
Hallo Bianca,
also ich würde den Verbrauch als 0 angeben, da es ja nun mal keinen Verbrauch gab. Wenn ich es richtig verstehe, hast Du ausreichend Angaben, denn es fehlen keine Abrechnungen, sondern es gab keinen Verbrauch in einer bestimmten Zeit. Nur musst Du dann beim Berechnungsprogramm den "längeren Leerstand" in % bei der Energiebezugsfläche berücksichtigen.
Der Sinn bzw. Unsinn des ganzen Verbrauchspasses steht auf einem anderen Blatt!
Gruß Egon
also ich würde den Verbrauch als 0 angeben, da es ja nun mal keinen Verbrauch gab. Wenn ich es richtig verstehe, hast Du ausreichend Angaben, denn es fehlen keine Abrechnungen, sondern es gab keinen Verbrauch in einer bestimmten Zeit. Nur musst Du dann beim Berechnungsprogramm den "längeren Leerstand" in % bei der Energiebezugsfläche berücksichtigen.
Der Sinn bzw. Unsinn des ganzen Verbrauchspasses steht auf einem anderen Blatt!
Gruß Egon
Re: Verbrauchsausweise
Hallo,
noch eine späte Meinung dazu:
Wenn der Vermieter zu geizig ist und Unterlagen fehlen, darfst Du für einen Bedarfsausweis bei der Datenerfassung das Typologieverfahren anwenden. Ist zwar im Ergebnis auch eher spekulativ, aber immer noch besser als ein VB-Ausweis. Und aufgrund des erheblich geringeren Aufwands eben billiger.
noch eine späte Meinung dazu:
Wenn der Vermieter zu geizig ist und Unterlagen fehlen, darfst Du für einen Bedarfsausweis bei der Datenerfassung das Typologieverfahren anwenden. Ist zwar im Ergebnis auch eher spekulativ, aber immer noch besser als ein VB-Ausweis. Und aufgrund des erheblich geringeren Aufwands eben billiger.