es geht mal wieder um die Systemgrenze von Wohngebäuden.
Kurze Fallschilderung :
Es handelt sich um "ein" (oder 5 ?) Wohngebäude die als Plattenbau aneinander stehen.
Die Gebäude werden über Fernwärme gespeist - es gibt eine zentrale Übergabestation.
Die einzelnen Gebäude stehen nicht in direktem Kontakt zusammen sondern haben die typische Dehnungsfuge - 30cm mit Gummimatte geschloßen.
Ich würde Fassadenseiten der "Anbauwände" schon mit in die Wärmeübertragende Hülle aufnehmen da sie ja definitiv Wärme übertragen.
Die 30 cm Luft sind jedoch keinesfalls so bewegt und so kühl wie die normal anliegende Außenluft. Für mich logisch wäre die Berechnung gegen schwach beheizte Räume.
Frage 1 : ist das so korrekt (ok bei der EnEV gibt es wohl kein korrekt oder nicht ,also ist die Frage wohl eher ob es "zulöässig" ist.)
Frage 2 : Ist diese Dehnungsfuge absolut nötwendig oder könnte Sie verfüllt werden (z.B. Einblasdämmung) (Ja genau , man merkt ich bin kein Hochbau Ing. und kein Architekt).
Frage 3 : Wenn die Fuge verfüllt ist würden die Wände direkt gegeneinander stehen und wie Innenwände bewertet werden. Dies würde bedeuten sie entfallen aus der Wärmeübertragenden Hülle - würde sich natürlich extrem auf das A/V auswirken.
Danke für rege Teilnahme und viele Antworten

Grüße aus Bottrop - Björn