Hallo,
ich habe ein Problem bei der Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen (Norm und Handbuch zum Ebergieberater), was die Hüllfläche beim Sommerlichen Wärmeschutz angeht. Mein "kritischer Raum" ist ein nach Süden ausgerichteter Dachgeschossraum mit zwei Dachflächenfenstern, der von drei Innen- und drei Aussenwänden eingefasst wird. Nach der Norm kommt auf jeden Fall noch die Dachfläche dazu. Diese Bauteile sind nun auch alle mit Flächenwerten für den Nachweis ausgestattet. Was ist aber nun mit der Bodenplatte (Zwischendecke zwischen Dachgeschoss und Obergeschoss)? Müsste diese nicht auch in die Hüllfläche des Raumes eingebunden werden?
Sommerlicher Wärmeschutz - Fußboden mit zur Hüllfläche?
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