Guten Abend.
Ich habe eine Anfrage bekommen, ob der Bedarfsausweis auch mittels der "einfachen Erfassung" ausgestellt werden darf. Also geringerer Preis durch weniger Arbeit. Wäre dies zulässig ?!
Mfg
Bedarfsausweis mit vereinfachter Erfassung zulässig ?!
Moderatoren: Administrator, S.Energie
-
- Beiträge: 46
- Registriert: 2003-05-16 11:19:16
- Wohnort: Meißen (Sachsen)
- Kontaktdaten:
Re: Bedarfsausweis mit vereinfachter Erfassung zulässig ?!
Ja ist dies zulässig. Das Ganze ist in der EnEV beschrieben. Schau Dir einfach mal den § 18 (2) i. V. m. § 9 (2) an. Die dort benannte "Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand" (so der exakte Titel) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, gibt es bereits seit 26.07.2007 und ist z. B. durch die dena publiziert. Du findest die Regeln u. a. in der Broschüre "Energetische Bewertung von Bestandsgebäuden" kurz: "dena-Arbeitshilfe". Hilfreich sind auch "EnEV kompakt" der dena sowie die Broschüren "Leitfaden Energieausweis Teil 1 und 2".
Gruß
Thomas Kuntke
Gruß
Thomas Kuntke
Re: Bedarfsausweis mit vereinfachter Erfassung zulässig ?!
Ja, danke für die Tipps. Das werde ich mir dann mal durchlesen.
Mfg
Mfg