Hallo,
ein Kunde möchte bei seinem Wohnhaus an einem Giebel nur den oberen Teil mit einer nach EnEV wärmegedämmten, vorgehängten Fassade verkleidet haben. Weiss jemand, ob er verpflichtet ist, den unteren Teil der Putzfassade mit einem WDVS ebenfalls zu dämmen?
Würd mich über eine Antwort freuen.
Gruß Martin
teilweise vorgehängte Fassade
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Re: teilweise vorgehängte Fassade
Hallo Martin,
also in der EnEV ist so geregelt, dass das Bauteil welches bearbeitet wird nach den Vorgaben gedämmt werden muss, wenn die Fläche größer als 20% ist. Ist das Haus Massiv oder in Ständerbauweise? Davon hängt alles ab. Bei Ständerbauweise ist der Giebel ein eigenständiges Bauteil, bei Massiv nicht. Aber ich denke das ist kein Problem, so lange der Giebel nach EnEV gedämmt wird. Grüße Peter
also in der EnEV ist so geregelt, dass das Bauteil welches bearbeitet wird nach den Vorgaben gedämmt werden muss, wenn die Fläche größer als 20% ist. Ist das Haus Massiv oder in Ständerbauweise? Davon hängt alles ab. Bei Ständerbauweise ist der Giebel ein eigenständiges Bauteil, bei Massiv nicht. Aber ich denke das ist kein Problem, so lange der Giebel nach EnEV gedämmt wird. Grüße Peter
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Re: teilweise vorgehängte Fassade
Vielen Dank, Peter, für deine Antwort. ich werde dem Kunden das so mal mitteilen. Es handelt sich übrigens um eine massive Wand.
gruß Martin
gruß Martin