Hallo.
Die Dena sagt aus,wenn ein Haus vor 1977 gebaut wurde, aber durch Modernisierung auf den Stand der WSchV von 1977 gebracht wurde, darf man weiterhin den
Verbrauchsausweis ausstellen. Die Modernisierung bezieht sich ja auf alle wärmeübertragenden Bauteile. Kann man da eine Ausnahme machen, wenn z.B. die Kellerdecke ( zum unbeheizten Keller ) nicht gedämmt wurde ?
Ich bin der Meinung, dass in diesem Fall ein Verbrauchsausweis nicht mehr möglich ist.
Mfg
Verbrauchsausweis bei modernisierten Häusern vor 1977 gebaut
Moderatoren: Administrator, S.Energie
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Re: Verbrauchsausweis bei modernisierten Häusern vor 1977 gebaut
Hallo,
ich persönlich halte den Aufwand zu Prüfung, ob ein Gebäude der WSchV entspricht für Gebäude vor 1977 zu hoch. Wenn ich 2 Stunden für die Recherche aufbringe, kann ich die Zeit besser nutzen, direkt einen Bedarfsausweis zu erstellen.
Die Festlegung, wann ein Gebäude der WschV 1977 zuzuordnen ist, in den Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand detailliert geregelt. Es gibt verschiedene Nachweismöglichkeiten (S.16 ff.).
Hier der Link: http://www.zukunft-haus.info/fileadmin/ ... estand.pdf
Für Deinen speziellen Fall hilft aus meiner Sicht leider nur Lesen und die für Dich zutreffende Variante herausuchen.
Freundliche Grüße
Energieberator
ich persönlich halte den Aufwand zu Prüfung, ob ein Gebäude der WSchV entspricht für Gebäude vor 1977 zu hoch. Wenn ich 2 Stunden für die Recherche aufbringe, kann ich die Zeit besser nutzen, direkt einen Bedarfsausweis zu erstellen.
Die Festlegung, wann ein Gebäude der WschV 1977 zuzuordnen ist, in den Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand detailliert geregelt. Es gibt verschiedene Nachweismöglichkeiten (S.16 ff.).
Hier der Link: http://www.zukunft-haus.info/fileadmin/ ... estand.pdf
Für Deinen speziellen Fall hilft aus meiner Sicht leider nur Lesen und die für Dich zutreffende Variante herausuchen.
Freundliche Grüße
Energieberator
Re: Verbrauchsausweis bei modernisierten Häusern vor 1977 gebaut
Nun ja, die Sache mit der Recherche hält sich ja in Grenzen. Wenn das Haus nachweislich saniert wurde, in diesem Fall 1993, dann kann ich mal ganz stark davon ausgehen, dass mindestens die WSchV 1977 eingehalten wurde. Es ging mir ja primär nur darum, ob man eben die Kellerdecke vernachlässigen kann oder nicht.
Obwohl durch so eine alte Kellerdecke viel Energie flöten geht.
Ich werde mir deinen Link mal durchlesen, mal sehen, ob ich danach schlauer bin.
Vielen Dank erstmal für deine Antwort.
Mfg
Obwohl durch so eine alte Kellerdecke viel Energie flöten geht.
Ich werde mir deinen Link mal durchlesen, mal sehen, ob ich danach schlauer bin.
Vielen Dank erstmal für deine Antwort.
Mfg