Gültigkeit Enev2009, EneV2009 bindend?
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Gültigkeit Enev2009, EneV2009 bindend?
Sehr geehrte Kollegen,
viele Meinungen und Schriftstücke kursieren im Internet und in der Presse.
MUSS ich ab 01.09.mit der EneV2009 rechnen oder KANN ich dies tun? Welche EneV ist Rechtsgrundlage und damit anzuwenden?
Was ist mit Projekten, die momentan in der Projektierung stecken und erst, sagen wir mal, im Herbst ihren Baubeginn haben?
Welche EneV akzeptiert die KfW als Nachweis für ihre verschiedenen Programme?
Man soll es nicht meinen, aber es gibt immer verschiedene Meinungen zu diesen Fragen. EURE Meinungen sind mit wichtig. Vielleicht gibt es ja auch Verweise zu Seiten, wo per Beschluss endlich mal etwas festgesetzt wurde. Oder eine Seite, wo kluge Rechtsanwälte etwas klarstellen?
Vielen Dank
BHorstkotte
viele Meinungen und Schriftstücke kursieren im Internet und in der Presse.
MUSS ich ab 01.09.mit der EneV2009 rechnen oder KANN ich dies tun? Welche EneV ist Rechtsgrundlage und damit anzuwenden?
Was ist mit Projekten, die momentan in der Projektierung stecken und erst, sagen wir mal, im Herbst ihren Baubeginn haben?
Welche EneV akzeptiert die KfW als Nachweis für ihre verschiedenen Programme?
Man soll es nicht meinen, aber es gibt immer verschiedene Meinungen zu diesen Fragen. EURE Meinungen sind mit wichtig. Vielleicht gibt es ja auch Verweise zu Seiten, wo per Beschluss endlich mal etwas festgesetzt wurde. Oder eine Seite, wo kluge Rechtsanwälte etwas klarstellen?
Vielen Dank
BHorstkotte
Re: Gültigkeit Enev2009, EneV2009 bindend?
Hallo,
dass sollte alles erklären: http://www.kfw.de/DE_Home/Presse/Presse ... _33773.jsp
Bezüglich der kfw.
Gruß
Stephan
dass sollte alles erklären: http://www.kfw.de/DE_Home/Presse/Presse ... _33773.jsp
Bezüglich der kfw.
Gruß
Stephan
Re: Gültigkeit Enev2009, EneV2009 bindend?
Hallo zusammen,
die gleich Frage stelle ich mir auch grade, "Was ist mit Projekten, die momentan in der Projektierung stecken und erst, sagen wir mal, im Herbst ihren Baubeginn haben?"
Gilt dann die Energieberatung mit der zur Zeit gültigen Fassung auch für die Ausführung des Projektes?
Falls ja dürfen sich dann die Handwerker im bezug auf die "Unternehmererklärung" auf meine Energieberatung berufen?
Vielen Dank
Gruss Olaf
die gleich Frage stelle ich mir auch grade, "Was ist mit Projekten, die momentan in der Projektierung stecken und erst, sagen wir mal, im Herbst ihren Baubeginn haben?"
Gilt dann die Energieberatung mit der zur Zeit gültigen Fassung auch für die Ausführung des Projektes?
Falls ja dürfen sich dann die Handwerker im bezug auf die "Unternehmererklärung" auf meine Energieberatung berufen?
Vielen Dank
Gruss Olaf
Re: Gültigkeit Enev2009, EneV2009 bindend?
Hallo zusammen,
ab dem 01.10.09 ist die neue EnEV bindent!
Ab dem 01.10.09 müssen alle Baumaßnahmen nach EnEV 2009 ausgeführt werden, egal wann diese gerechnet wurden.
Hier kann es zu erheblichen Zusatzkosten kommen, deshalb mit dem Auftrtaggeber zuvor abklären!
MFG
gebpb
ab dem 01.10.09 ist die neue EnEV bindent!
Ab dem 01.10.09 müssen alle Baumaßnahmen nach EnEV 2009 ausgeführt werden, egal wann diese gerechnet wurden.
Hier kann es zu erheblichen Zusatzkosten kommen, deshalb mit dem Auftrtaggeber zuvor abklären!
MFG
gebpb
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Re: Gültigkeit Enev2009, EneV2009 bindend?
Ungeachtet dessen, wie der Mindestwärmeschutz eines Gebäudes nachzuweisen ist, gibt die KfW laut der oben verlinkten Pressemitteilung eine dreimonatige Übergangsfrist für Kreditanträge. Ab dem 01.01.2010 werden dann nur noch Berechnungen nach EneV 2009 akzeptiert.OlafK hat geschrieben:Hallo zusammen,
die gleich Frage stelle ich mir auch grade, "Was ist mit Projekten, die momentan in der Projektierung stecken und erst, sagen wir mal, im Herbst ihren Baubeginn haben?"
Gilt dann die Energieberatung mit der zur Zeit gültigen Fassung auch für die Ausführung des Projektes?
Falls ja dürfen sich dann die Handwerker im bezug auf die "Unternehmererklärung" auf meine Energieberatung berufen?
Vielen Dank
Gruss Olaf
Man ist also gut beraten, direkt umzustellen und nicht noch 2-10 Objekte schnell durchzuwürgen. Ich glaube, damit macht man sich dann selbst keine Freude mehr.
Zusammendfassend habe ich das so verstanden:
Neubau : Mindestwärmeschutz bindend ab 01.10.2009 nach EneV2009
Bestand: hinsichtlich Beantragung von Fördergeldern bei der KfW: EneV2009 bindend ab 01.01.2010
B. Horstkotte
Re: Gültigkeit Enev2009, EneV2009 bindend?
Hallo zusammen
mal langsam mit den jungen Pferden. Das kann so wohl nicht zutreffend sein. Wenn ich im Mai 2009 ein Haus projektiert, gerechnet, beantragt habe und der Baubeginn verzögert sich aus was ich welchen Gründen bis nach dem 1. 10., haben nach wie vor die Rechtsgrundlagen vom Mai 2009 Gültigkeit. Es dürfte rechtlich nicht möglich sein, hier anders zu interpretieren. KfW-Förderung und Baurecht sind zweierlei.
Fördermaßnahmen die jetzt nach EnEV 2007 genehmigt wurden, können später nicht nach neuem Recht beurteilt werden.
Ich habe letztes Jahr Maßnahmen beantragt nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm - jetzt ist das Gebäude fertig, die Ausführung soll bestätigt wreden. Hier verlangt KfW auch die alten Formulare passend zum CO2-Programm.
Ich habe zu dem Thema Übergangszeit sowohl die KfW als auch die Oberste Baubehörde angeschrieben.
Grüße
mal langsam mit den jungen Pferden. Das kann so wohl nicht zutreffend sein. Wenn ich im Mai 2009 ein Haus projektiert, gerechnet, beantragt habe und der Baubeginn verzögert sich aus was ich welchen Gründen bis nach dem 1. 10., haben nach wie vor die Rechtsgrundlagen vom Mai 2009 Gültigkeit. Es dürfte rechtlich nicht möglich sein, hier anders zu interpretieren. KfW-Förderung und Baurecht sind zweierlei.
Fördermaßnahmen die jetzt nach EnEV 2007 genehmigt wurden, können später nicht nach neuem Recht beurteilt werden.
Ich habe letztes Jahr Maßnahmen beantragt nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm - jetzt ist das Gebäude fertig, die Ausführung soll bestätigt wreden. Hier verlangt KfW auch die alten Formulare passend zum CO2-Programm.
Ich habe zu dem Thema Übergangszeit sowohl die KfW als auch die Oberste Baubehörde angeschrieben.
Grüße
Re: Gültigkeit Enev2009, EneV2009 bindend?
Hallo zusammen,
inzwischen haben die Behörden zumindest telefonisch schnell reagiert. Es muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen baurechtlichen Anforderungen (Bauordnung, Ausführungsbestimmungen, u. a. EnEV) und den förderrechtlichen Anforderungen. Die KfW ist keine Baubehörde, sondern als Tochter des Wirtschaftsministeriums eine Finanzierungs-/Förderbehörde. Ihre Anforderungen können, müssen aber nicht mit dem Baurecht identisch sein.
Die EnEV 2009 tritt am 1.10.2009 in Kraft.
Neubau: Alles was danach baurechtlich gerechnet und geplant wird, erfolgt auf der Basis EnEV 2009. Alles was davor geplant, projektiert, genehmigt wurde, kann baurechtlich auf Basis EnEV 2007 oder EnEV 2009 erfolgen. Auch wenn der Baubeginn sich bis nach dem 1. 10. verzögert, gelten die zuvor gemachten Berechnungen oder Planungen. Niemand muss deshalb umplanen. Eine Ausnahme ergibt sich, wenn der zeitliche Abstand zu groß wird (KfW: 12 Monate).
Altbau / Sanierung: Hier kann die EnEV 2007 bis 30. 12. 2009 angewandt werden. Ansonsten gilt alles genauso wie beim Neubau.
Die KfW lässt neue Förderanträge auf der Basis EnEV 2007 bis zum 30. 12. 2009 zu (Achtung: Es gilt das Eingangsdatum KfW). Ab dem 1. 1. 2010 werden nur noch Anträge (Neu- und Umbau) nach EnEV 2009 akzeptiert. Es gelten immer die bei der Beantragung gültigen Formularvordrucke. Wer also noch alte Projekte laufen hat, muss diese alten Vordrucke verwenden. Weitere Übergangsregelungen siehe §28 EnEV 2009
Ich weise meine Kunden auf die energetischen und fördertechnischen Unterschiede bei EnEV 2007 u. 2009 hin, wenn beide in Betracht kommen. Bei Zweifeln ist es immer besser, sich vorher mit Baubehörde und / oder KfW zu verständigen und dies ggf. auch zu dokumentieren.
Grüße
inzwischen haben die Behörden zumindest telefonisch schnell reagiert. Es muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen baurechtlichen Anforderungen (Bauordnung, Ausführungsbestimmungen, u. a. EnEV) und den förderrechtlichen Anforderungen. Die KfW ist keine Baubehörde, sondern als Tochter des Wirtschaftsministeriums eine Finanzierungs-/Förderbehörde. Ihre Anforderungen können, müssen aber nicht mit dem Baurecht identisch sein.
Die EnEV 2009 tritt am 1.10.2009 in Kraft.
Neubau: Alles was danach baurechtlich gerechnet und geplant wird, erfolgt auf der Basis EnEV 2009. Alles was davor geplant, projektiert, genehmigt wurde, kann baurechtlich auf Basis EnEV 2007 oder EnEV 2009 erfolgen. Auch wenn der Baubeginn sich bis nach dem 1. 10. verzögert, gelten die zuvor gemachten Berechnungen oder Planungen. Niemand muss deshalb umplanen. Eine Ausnahme ergibt sich, wenn der zeitliche Abstand zu groß wird (KfW: 12 Monate).
Altbau / Sanierung: Hier kann die EnEV 2007 bis 30. 12. 2009 angewandt werden. Ansonsten gilt alles genauso wie beim Neubau.
Die KfW lässt neue Förderanträge auf der Basis EnEV 2007 bis zum 30. 12. 2009 zu (Achtung: Es gilt das Eingangsdatum KfW). Ab dem 1. 1. 2010 werden nur noch Anträge (Neu- und Umbau) nach EnEV 2009 akzeptiert. Es gelten immer die bei der Beantragung gültigen Formularvordrucke. Wer also noch alte Projekte laufen hat, muss diese alten Vordrucke verwenden. Weitere Übergangsregelungen siehe §28 EnEV 2009
Ich weise meine Kunden auf die energetischen und fördertechnischen Unterschiede bei EnEV 2007 u. 2009 hin, wenn beide in Betracht kommen. Bei Zweifeln ist es immer besser, sich vorher mit Baubehörde und / oder KfW zu verständigen und dies ggf. auch zu dokumentieren.
Grüße
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Re: Gültigkeit Enev2009, EneV2009 bindend?
Hey,
schau mal hier
http://www.enev-online.org/enev_2009_en ... rhaben.htm
finde ich sehr informativ
Na denn...
schau mal hier
http://www.enev-online.org/enev_2009_en ... rhaben.htm
finde ich sehr informativ
Na denn...