Hallo zusammen,
meiner Meinung nach ist das keine verschärfung, sondern eine erleichterung.
Waren es bisherüber 20% der Bauteilfläche der gleichen Orientierung, so sind es es jetzt 10% der gesamten Bauteilfläche unabhänbig von der Orientierung.
Beispiel: EneV 2007 Außenwand Nord 100m2, so waren die 20% - 20m2 der Nordseite.
EneV 2009: Außenwand Nord-Ost-Süd- West 400m2, davon 10% sind 40m2.
Ist das so richtig, oder she ich das falsch?
EnEV 2009 verschärft die Bagatellgrenze
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Re: EnEV 2009 verschärft die Bagatellgrenze
Hallo wst Wagner,
also bis heute musst du bei Änderung, Erweiterung und Anbau von Gebäuden die 20% Klausel berücksichtigen, wenn du eine Aussenwand von einem Gebäude änderst und dieses Haus hat 4 Seiten, dann werden davon 20% berücksichtigt und dann zieht diese Klausel. Ab Okt. 2009 sind es nur noch 10%, ergo eine Verschärfung! Siehe § 9 EnEV, Punkt 2 Abs. 3 (Quelle rehm 2. Überarbeitung)
also bis heute musst du bei Änderung, Erweiterung und Anbau von Gebäuden die 20% Klausel berücksichtigen, wenn du eine Aussenwand von einem Gebäude änderst und dieses Haus hat 4 Seiten, dann werden davon 20% berücksichtigt und dann zieht diese Klausel. Ab Okt. 2009 sind es nur noch 10%, ergo eine Verschärfung! Siehe § 9 EnEV, Punkt 2 Abs. 3 (Quelle rehm 2. Überarbeitung)
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Re: EnEV 2009 verschärft die Bagatellgrenze
Hallo,
danke für die Antwort.
Ja, natürlich stimmt das. Hatte da einen kompletten Denkfehler.
Gruß
W.Wagner
danke für die Antwort.
Ja, natürlich stimmt das. Hatte da einen kompletten Denkfehler.
Gruß
W.Wagner
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Re: EnEV 2009 verschärft die Bagatellgrenze
Hallo zusammen,
stehe gerade wieder mal bezüglich der Diskussion auf dem Schlauch.
Nach der EnEV 09 (3) liegt die Bagatellgrenze jetzt bei 10% der gesamten Bauteilfläche. Angenommen in dem beigefügten Bild sind über 10% der gesamten Fläche beschädigt und müssen entsprechend erneuert werden. Demnach muss ich auch die ganze Wand der jeweils beschädigten Bauteile gemäß der EnEV 09 energetisch erneuern. In diesem Beispiel also die Giebelwand und die Traufenwand. Die anderen beiden Wände nicht.
Wie funktioniert das denn, wenn z.B. 11% Fensterfläche aller Fenster insgesamt erneuert werden müssen. Die Fenster befinden sich aber nur in der Giebelwand. Muss ich dann alle Fenster nur der Giebelwand austauschen oder gar alle Fenster des kompletten Gebäudes?
Vielen Dank für Hinweise,
Gruß
--
Blumenschein
stehe gerade wieder mal bezüglich der Diskussion auf dem Schlauch.
Nach der EnEV 09 (3) liegt die Bagatellgrenze jetzt bei 10% der gesamten Bauteilfläche. Angenommen in dem beigefügten Bild sind über 10% der gesamten Fläche beschädigt und müssen entsprechend erneuert werden. Demnach muss ich auch die ganze Wand der jeweils beschädigten Bauteile gemäß der EnEV 09 energetisch erneuern. In diesem Beispiel also die Giebelwand und die Traufenwand. Die anderen beiden Wände nicht.
Wie funktioniert das denn, wenn z.B. 11% Fensterfläche aller Fenster insgesamt erneuert werden müssen. Die Fenster befinden sich aber nur in der Giebelwand. Muss ich dann alle Fenster nur der Giebelwand austauschen oder gar alle Fenster des kompletten Gebäudes?
Vielen Dank für Hinweise,
Gruß
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Blumenschein
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