02.11.2009
Hallo,
ein Kunde von mir hat ein ganz neues Mikro BHKW (Dachs, 5,5kW elektrisch, 12.5 kW thermisch) und einen Wechselbrandheizkessel (ca.130 kW) von 1975 als Spitzenlastwärmeerzeuger, der allerdings einen relativ neuen Gasbrenner dran hat, so dass die Abgaswerte akzeptabel sind. Eigentlich ist nach EnEV 2009 ein Heizkessel der älter als BJ 1978 doch seit 01.01.2009 nicht mehr zulässig?! Der Schornsteinfeger moniert aber nichts. Gibt es da irgendwelche Sonderregelungen, so dass dieser Heizkessel doch noch zulässig ist?
BHKW + Uraltheizkessel
Moderatoren: Administrator, S.Energie
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 2009-10-30 11:01:53
BHKW + Uraltheizkessel
Ursula Otterbein, Energieberaterin
-
- Beiträge: 56
- Registriert: 2009-08-04 19:33:23
- Kontaktdaten:
Re: BHKW + Uraltheizkessel
Hallo,
also was den alten Heizkessel bettrifft, ein klares nein. Außer es ein Fall nach §10 Absatz 5.
Aus meiner Erfahrung als selbstständiger Heizungsbauer kann ich sagen, das die BSM (Bezirks-Kaminkehrer-Meister) dies jedoch in vielen Fällen dulten.
Gruß
W.Wagner
also was den alten Heizkessel bettrifft, ein klares nein. Außer es ein Fall nach §10 Absatz 5.
Aus meiner Erfahrung als selbstständiger Heizungsbauer kann ich sagen, das die BSM (Bezirks-Kaminkehrer-Meister) dies jedoch in vielen Fällen dulten.
Gruß
W.Wagner
Re: BHKW + Uraltheizkessel
Hallo,
frag doch den Schornsteinfeger und stell seine Antwort hier rein. Wär interessant.
Gruß, ataman
frag doch den Schornsteinfeger und stell seine Antwort hier rein. Wär interessant.
Gruß, ataman