Dachgaube Front- und Seitenflächen


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G.M.
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Dachgaube Front- und Seitenflächen

Beitrag von G.M. » 2010-02-01 15:14:28

Hallo zusammen.

Hätte mal eine Frage bezüglich der Einstufung von Front- und Seitenflächen von Dachgauben nach EnEV 2009.
Wenn man bspw. bei einem Gebäude die Aussenwände dämmt, so ist nach EnEV 2009 ein maximaler U-Wert von 0,28 W/m²K einzuhalten.
Im Zuge dieser Sanierungsmaßnahme (Stichwort 10 % Grenze) müssen dann nach folglich auch die Front- und Seitenflächen von Dachgauben, falls sie als Aussenwände eingestuft werden, mitgedämmt werden und einen maximalen U-Wert von 0,28 W/m²K einhalten. Die Dachflächen der Gauben müssen nach EnEV 2009 nicht mitgedämmt werden.
Sehe ich das richtig, oder gehören Dachgauben komplett zum Bauteil Dach.
Der Gaubenassistent definiert zwar die Front- und Seitenflächen von Dachgauben als Wandflächen, trotzdem würde ich gerne die Meinung des Forums dazu hören.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten

EBS
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Re: Dachgaube Front- und Seitenflächen

Beitrag von EBS » 2010-02-02 10:31:44

Hallo G.M.
das sehe ich auch so. Meist sind ja die Dachgauben im Schichtaufbau dem Dach ähnlicher als der Außenwand.

Gruß Stefan

G.M.
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Re: Dachgaube Front- und Seitenflächen

Beitrag von G.M. » 2010-02-02 16:27:27

Hallo Stefan,

danke schonmal für das Feedback.
Ich wüsste aber nun wirklich gerne, wie es denn EnEV-konform gehandhabt wird. Vielleicht gibt es ja irgendwo Kommentare zur EnEV, in denen das definiert ist.
Ich denke, dass es doch recht schwierig ist, einem Kunden, der momentan lediglich eine Aussenwanddämmung haben möchte, zu erklären, dass er auch seine Dachgaubenseiten dämmen muss.
Was ist denn, wenn die Dachgaubenseiten geneigt sind? Gehören die Dachgaubenseite zum Dach und die Front zur Aussenwand?
Freue mich über weitere Beiträge.

Gruß Gordon

daxator
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Re: Dachgaube Front- und Seitenflächen

Beitrag von daxator » 2010-02-02 21:30:29

Hallo Gordon,

hier liegt wieder einmal ein Missverständnis vor.
Die Prozentregel und die damit verbundene Anforderung (U-Wert) greift nur für die zu dämmende Fläche.
Für Flächen, die nicht angefaßt werden sollen, gibt es auch keine Anforderungen, und müssen somit auch nicht gedämmt werden !
Sie müssen also keinesfalls Flächen dämmen, die Sie nicht dämmen wollen, oder Können.
Nochmal: Wenn Sie eine Seite des Hauses dämmen wollen, dann sind das bei sagen wir 4 Seiten 25 % (Grob)
Hier greift also die % Regel. Sie müssen also für diese eine Wand, und nur für die, den geforderten U-Wert einhalten.
Die übrigen drei Wände können so bleiben wie sie sind. Klaro?

Gruß Dax

G.M.
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Re: Dachgaube Front- und Seitenflächen

Beitrag von G.M. » 2010-02-02 22:52:48

Hallo Dax,

sorry, stand irgendwie auf dem Schlauch.
Wenn ich den betreffenden Text in der EnEV 2009 jetzt nachlese.... :roll:
Hab irgendwie gedacht, dass dies zur Verschärfung der EnEV 2009 im Vergleich zur EnEV 2007 gehöre...

Danke nochmal für den Beitrag.

Gruß

Gordon

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