Hallo zusammen,
ich suche eine genaue Definition des Begriffs Außenbauteil in Bezug zu Flachdächern.
Es geht um die Sanierung einer Schule, die mehrere in sich abgeschlossene und höhenversetzte Flachdächer hat. Eines der Dächer wurde vor einigen Jahren schon saniert und hat einen U-Wert von 0,34. Die anderen Dächer, die zusammen ca. 70 % der Gesamtdachfläche haben, sollen jetzt saniert werden, natürlich mit dem geforderten Wert von 0,2.
Meint der Begriff Außenbauteil nun die Gesamtdachfläch, da ja gleich orientiert, oder doch eher in sich abgeschlossene Bauteile?
Herzlichen Gruß
Jürgen Eiermann
Bauteil
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Bauteil
Hallo,
welchen Hintergrund hat denn die Frage?
Alle Flachdächer sind doch Außenbauteile, egal ob in Summe oder Einzeln.
D e n geforderten Wert (o,20) gibt es nur beim Bauteilverfahren.
Bei Bilanzierung darf der Wert auch höher sein !
Wenn das bereits sanierte Dach nicht angefaßt wird, kann es bleiben wie es ist.
Gruß Dax
welchen Hintergrund hat denn die Frage?
Alle Flachdächer sind doch Außenbauteile, egal ob in Summe oder Einzeln.
D e n geforderten Wert (o,20) gibt es nur beim Bauteilverfahren.
Bei Bilanzierung darf der Wert auch höher sein !
Wenn das bereits sanierte Dach nicht angefaßt wird, kann es bleiben wie es ist.
Gruß Dax
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- Registriert: 2009-03-09 19:49:13
Re: Bauteil
Hallo Dax,
es geht natürlich um die EnEV und um das Bauteilverfahren, eine Bilanzierung machen wir in diesem Fall nicht. Das hast Du richtig gesehen.
Beim bereits sanierten Teil-Dach sollen nur die Dachränder überarbeitet werden. Diese Maßnahme bleibt unter 20 % der Fläche.
Danke für die schnelle Info.
Gruß
Jürgen Eiermann
es geht natürlich um die EnEV und um das Bauteilverfahren, eine Bilanzierung machen wir in diesem Fall nicht. Das hast Du richtig gesehen.
Beim bereits sanierten Teil-Dach sollen nur die Dachränder überarbeitet werden. Diese Maßnahme bleibt unter 20 % der Fläche.
Danke für die schnelle Info.
Gruß
Jürgen Eiermann
Re: Bauteil
Hallo Herr Eiermann,
die Bagatellgrenze liegt bei 10% (EnEV 2009)
Bei Flachdächern gilt:
Räumlich und geometrisch getrennte Dächer eines Gebäudes gelten für sich.
Die Anforderungen gelten grundsätzlich nur für die zu ändernden Flächen.
Beim Flachdach ist das natürlich schön gesagt...
Quelle: Auslegungen zum § 9 vom Dezember 2009
http://www.bbsr.bund.de/cln_016/nn_7997 ... n2009.html
Gruß Dax
die Bagatellgrenze liegt bei 10% (EnEV 2009)
Bei Flachdächern gilt:
Räumlich und geometrisch getrennte Dächer eines Gebäudes gelten für sich.
Die Anforderungen gelten grundsätzlich nur für die zu ändernden Flächen.
Beim Flachdach ist das natürlich schön gesagt...
Quelle: Auslegungen zum § 9 vom Dezember 2009
http://www.bbsr.bund.de/cln_016/nn_7997 ... n2009.html
Gruß Dax