hallo an alle,
ich habe eine Anfrage bezüglich des KFW Programmes Energieeffizient Sanieren:
Zum besseren Verständnis habe ich zwei Grafiken mit angefügt.(Welche ist richtig?)
Und zwar geht es um einen Förderantrag zum Effihaus 130
Ich arbeite mit der Hottgenroth Software zusammen und auch dort habe ich telefonisch eine Anfrage gestellt.
Diese sagten mir, das ich den 40 % Zuschlag nicht mehr machen muss.
Und zwar geht es um den HT Wert in meiner Sanierungsempfehlung und somit auch für die Bestätigung zum Antrag.
Welcher ist für eine Förderung (egal ob 130, 100 oder 85 usw.) bei der kfw maßgeblich?
Der nach EneV Anlage 1 Tabelle 1 oder der nach Tabelle 2 (an aneinander gebaut, freistehend usw.)
Die Sache ist nämlich die:
Muss ich den 40% Zuschlag laut Technisches Merkblatt einhalten? Dann komme ich mit meinem Ht nämlich höher und somit eher in eine Förderung.(Mein Ht aus Tabelle 2 Anlage1 plus 40 %)
Früher (ENEV 2007) war es doch bei Ihnen so; das man diesen 40 % Aufschlag bei einem Effihaus nicht annehmen darf oder?
Weil nach Aussage Ihrer Hotline es so war, das wenn man ein damaliges Effihaus 70 oder 100 beantragt, dann bitte auch so als Neubau zu behandeln ist!! Also ohne 40 % §9 EnEV
Was ist nun richtig?
Meiner Meinung nach ist es beim Effihaus 130 so:
JahresPrimärenergiebedarf darf nicht 30 % über das Referenzgebäude liegen
HT darf nicht 45 % über das Referenzgebäude liegen (Hier ist EnEV 2009 Anlage 1 Tabelle 1 maßgeblich)
Diese beiden Werte benötigen wir in der Bestätigung zum Antrag kfw
ABER
Zusätzlich darf der HT Wert nicht höher sein als in Tabelle 2 Anlage 1--also angebaute Gebäude oder freistehende usw.
Zum Beispiel 0,50 aber dann
PLUS 40 % Zuschlag oder nicht???
Es wäre super nett, wenn ich da bald eine Auskunft bekommen könnte.
Ht Kfw förderung
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Re: Ht Kfw förderung
Hallo Andrea,
dies wurde von Dax schon sehr genau beantwortet.
http://www.energieberaterforum.de/forum ... ?f=5&t=921
Gruß
W.Wagner
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Gruß
W.Wagner