hallo,
die genehmigungsbehörde fordert von mir einen nachweis zum eewärmeg.
das bauvorhaben ist aber eine sanierung.
der nachweis zum eewärmeg wird doch nur für neubauten benötigt, oder liege
ich da falsch?
danke seeull
eewärmeg und sanierung
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: eewärmeg und sanierung
Hallo,
da liegst du nicht falsch. Grundsätzlich ist das so.
Es gibt allerdings eine Ausnahme:
Wenn die Sanierung dazu führt, daß das Gebäude völlig umgekrempelt wird, also von Außenstehenden als neues
Gebäude erkannt wird, dann wird das Gebäude als Neubau eingestuft.
Und dabei hat die Behörde wie immer einen gewissen Spielraum.
Eine ausführlichere Antwort mit Quellenangaben habe ich schon mal verfasst, bitte mal Suche bemühen.
Gruß Dax
da liegst du nicht falsch. Grundsätzlich ist das so.
Es gibt allerdings eine Ausnahme:
Wenn die Sanierung dazu führt, daß das Gebäude völlig umgekrempelt wird, also von Außenstehenden als neues
Gebäude erkannt wird, dann wird das Gebäude als Neubau eingestuft.
Und dabei hat die Behörde wie immer einen gewissen Spielraum.
Eine ausführlichere Antwort mit Quellenangaben habe ich schon mal verfasst, bitte mal Suche bemühen.
Gruß Dax
Re: eewärmeg und sanierung
Hallo,
ich weis nicht was Dax an Quellen genannt hatte. Jedenfalls hat das BMU im Mai unter dem folgenden Link Anwendungshinweise für den Vollzug des EEWärmeG im Bezug auf An- und Umbauten veröffentlicht.
http://www.erneuerbare-energien.de/file ... ten_bf.pdf
Gruß
Frank Ditz
ich weis nicht was Dax an Quellen genannt hatte. Jedenfalls hat das BMU im Mai unter dem folgenden Link Anwendungshinweise für den Vollzug des EEWärmeG im Bezug auf An- und Umbauten veröffentlicht.
http://www.erneuerbare-energien.de/file ... ten_bf.pdf
Gruß
Frank Ditz
Re: eewärmeg und sanierung
Hallo,
soweit ich weiß, kann das auf Länderebene auch für Sanierungen oder nach komplettem Austausch der Heizanlage vorgeschrieben sein. Hier können auch die Nutzungsanteile variieren.
Gruß ckoch
soweit ich weiß, kann das auf Länderebene auch für Sanierungen oder nach komplettem Austausch der Heizanlage vorgeschrieben sein. Hier können auch die Nutzungsanteile variieren.
Gruß ckoch
CK
Re: eewärmeg und sanierung
besten dank für die hilfreichen antworten.
werde das thema mit der behörde klären.
sollte sich etwas neues ergeben informiere ich euch.
danke vorerst
seeull
werde das thema mit der behörde klären.
sollte sich etwas neues ergeben informiere ich euch.
danke vorerst
seeull