zwei Lüftungsanlagen
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zwei Lüftungsanlagen
Ein zu berechnendes Wohngebäude (in diesem Fall ein Altenheim) soll wird teilweise mit einer Abluftanlage, teilweise mit einer Zu- u. Abluftanlage mit WRG belüftet werden. Eine Berechnung nach DIN V 18599 ist nicht vorgesehen. Im Programm Energieberater kann bei Einsatz von nur einer Heizungsanlage auch nur eine Lüftungsanlage eingegeben werden. Gibt es hier andere Möglichkeiten oder ist gem. DIN 4701 nur die Eingabe einer Lüftungsanlage möglich? Falls mehrere Anlagen eingeben werden können: Welcher Luftwechselrate für die Lüftungsanlage muss dann eingegeben werden?
Re: zwei Lüftungsanlagen
Bei der Gebäudebewertungen nach DIN 4701 wird von einer homogenen Gebäudestruktur ausgegangen. Das Gebäude steht dabei nur einer bestimmten Nutzung (Wohnen) zur Verfügung. Dies bedeutet eine einheitliche Konditionierung des Gebäudes, so dass das Gebäude mit einem Gebäudemodell aus nur einer Zone (Einzonenmodell) abgebildet werden kann. Eine Zone umfasst die Grundfläche bzw. den Grundflächenanteil eines Gebäudes, die/ der durch eine einheitliche Nutzungsrandbedigung (Temperatur, Lüftung, Beleuchtung) gekennzeichnet ist. Hieraus ist schon ersichtlich, dass Gebäudeanteile, die unterschiedlich konditioniert (beheizt, belüftet, beleuchtet) werden, nicht mit einem Einzonenmodell abzubilden sind.
Leider ist die Beschreibung des Gebäudes nicht ausreichend, um hier eine schlüssige Aussage zu Handhabung zu unterbreiten.
Ich hoffe, dass Ihnen dennoch die Antwort geholfen hat.
Leider ist die Beschreibung des Gebäudes nicht ausreichend, um hier eine schlüssige Aussage zu Handhabung zu unterbreiten.
Ich hoffe, dass Ihnen dennoch die Antwort geholfen hat.
Re: zwei Lüftungsanlagen
Hallo CAEC,
danke für die Antwort, sie hat zumindest den theoretischen Unterbau geliefert (keine Ironie !).
Entscheidend ist nun aber, ob für das Gebäude anzusetzen ist:
- keine Lüftungsanlage (ca. 25% der Fläche);
- Abluftanlage (ca 15%) oder
- Lüftungsanlage mit WRG (ca. 60%).
Bis vor Inkrafttreten der EnEV 2009 gab es ja nur die (unzureichende) Methode, das Gebäude nach 4108/4701 zu berechnen. Ist es verkehrt, die Lüftungsanlage mit dem größten Flächenanteil anzusetzen und die entsprechende Luftwechselrate anzusetzen.
Vielen Dank im Voraus!
danke für die Antwort, sie hat zumindest den theoretischen Unterbau geliefert (keine Ironie !).
Entscheidend ist nun aber, ob für das Gebäude anzusetzen ist:
- keine Lüftungsanlage (ca. 25% der Fläche);
- Abluftanlage (ca 15%) oder
- Lüftungsanlage mit WRG (ca. 60%).
Bis vor Inkrafttreten der EnEV 2009 gab es ja nur die (unzureichende) Methode, das Gebäude nach 4108/4701 zu berechnen. Ist es verkehrt, die Lüftungsanlage mit dem größten Flächenanteil anzusetzen und die entsprechende Luftwechselrate anzusetzen.
Vielen Dank im Voraus!
Re: zwei Lüftungsanlagen
Hallo Paul,
die genannten Lüftungsanlagen stellen unterschiedliche Arten der Konditionierung in Bezug zur (thermischen) Luftaufbereitung dar. (Da ich im Forum keine umfassende Erläuterung zum Thema Lüftung geben kann, verweise ich auf ein Fachbuch wie den Pistohl "Handbuch der Gebäudetechnik" Band 2.) Wie ich bereits ausgeführt habe, ist die Anwendung der DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10 nur zulässig, wenn eine einheitliche Konditionierung und Nutzung der Räume eines Gebäudes (nur Wohnen) vorliegt.
Die DIN V 18599 kann sowohl für Wohn- als auch Nicht-Wohngebäude angewendet werden. Gebäude können mit ihr darüber hinaus als Einzonen- als auch Mehrzonen-Modell abgebildet werden. Die DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10 ist nur für Wohngebäude mit einem Einzonen-Modell zu verwenden. Nur weil Altenheime mehrheitliche zu Wohnzwecken genutzt werden, ist darum nicht per se die DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10 anzuwenden. Altenheime weisen über die Pflegezimmer weitere Nutzungsarten auf. Dazu können gehören: eine Küche, Therapie- und Gruppenräume, Zimmer des Pflegepersonals, Arztzimmer, WCs (öffentlich) usw. Ausschlaggebend für die Wahl des Berechnungsverfahrens sind die Nutzungsweisen sowie die Arten der Konditionierung der Räume bzw. Raumgruppen. Bei einer Energieberatung/ Energieplanung (Ob es sich hier um einen Bestand, Umbau oder Neubau handelt, wird hier nicht deutlich.) ist dies spätestens bei der Datenaufnahme zu klären.
Im Klartext: Ein einfaches Herausgreifen einer Lüftungsart und übertragen auf andersartig konditionierte Räume bzw. Raumgruppen darf nicht vorgenommen werden! Es ist die DIN V 18599 anzuwenden.
Luftwechselraten (DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10) bzw. Außenluftvolumenströme (DIN V 18599) sind ein diffiziles Thema. Es geht hierbei vor allem um Hygiene und Behaglichkeit in Räumen. Bei der Erstellung von Energieausweisen dürfen die angesetzten Normwerte nicht verändert werden. In der Energieberatung ist eine Anpassung nur dann anzuraten, wenn ausreichende Fachkenntnis vorliegt.
L. Jastram
P.S. Bereit in der EnEV:2007 konnten Berechnungen nach DIN V 18599 vorgenommen werden.
die genannten Lüftungsanlagen stellen unterschiedliche Arten der Konditionierung in Bezug zur (thermischen) Luftaufbereitung dar. (Da ich im Forum keine umfassende Erläuterung zum Thema Lüftung geben kann, verweise ich auf ein Fachbuch wie den Pistohl "Handbuch der Gebäudetechnik" Band 2.) Wie ich bereits ausgeführt habe, ist die Anwendung der DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10 nur zulässig, wenn eine einheitliche Konditionierung und Nutzung der Räume eines Gebäudes (nur Wohnen) vorliegt.
Die DIN V 18599 kann sowohl für Wohn- als auch Nicht-Wohngebäude angewendet werden. Gebäude können mit ihr darüber hinaus als Einzonen- als auch Mehrzonen-Modell abgebildet werden. Die DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10 ist nur für Wohngebäude mit einem Einzonen-Modell zu verwenden. Nur weil Altenheime mehrheitliche zu Wohnzwecken genutzt werden, ist darum nicht per se die DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10 anzuwenden. Altenheime weisen über die Pflegezimmer weitere Nutzungsarten auf. Dazu können gehören: eine Küche, Therapie- und Gruppenräume, Zimmer des Pflegepersonals, Arztzimmer, WCs (öffentlich) usw. Ausschlaggebend für die Wahl des Berechnungsverfahrens sind die Nutzungsweisen sowie die Arten der Konditionierung der Räume bzw. Raumgruppen. Bei einer Energieberatung/ Energieplanung (Ob es sich hier um einen Bestand, Umbau oder Neubau handelt, wird hier nicht deutlich.) ist dies spätestens bei der Datenaufnahme zu klären.
Im Klartext: Ein einfaches Herausgreifen einer Lüftungsart und übertragen auf andersartig konditionierte Räume bzw. Raumgruppen darf nicht vorgenommen werden! Es ist die DIN V 18599 anzuwenden.
Luftwechselraten (DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10) bzw. Außenluftvolumenströme (DIN V 18599) sind ein diffiziles Thema. Es geht hierbei vor allem um Hygiene und Behaglichkeit in Räumen. Bei der Erstellung von Energieausweisen dürfen die angesetzten Normwerte nicht verändert werden. In der Energieberatung ist eine Anpassung nur dann anzuraten, wenn ausreichende Fachkenntnis vorliegt.
L. Jastram
P.S. Bereit in der EnEV:2007 konnten Berechnungen nach DIN V 18599 vorgenommen werden.