Einhaltung der EnEV bei WDVS


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PeterGeb
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Einhaltung der EnEV bei WDVS

Beitrag von PeterGeb » 2011-03-06 11:50:54

Sehr geehrte Leser/innen,

natürlich ist mir klar, dass die EnEV bzw. der dort vorgebene U-Wert eingehalten werden muss, aber was ist wenn sich der Bauherr sich gegen eine ggf. notwendige 16 cm Dämmung weigert.
Mal angenommen dieser akzeptiert max. 8 cm WLG 022 was zu einem U-Wert von 0,40 W/m²*K führt.
Wie kann sich nun der ausführende Handwerker absichern und trotzdem den Auftrag durchführen?

MfG

Peter

daxator
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Re: Einhaltung der EnEV bei WDVS

Beitrag von daxator » 2011-03-06 22:58:33

Bauteilnachweis ist nicht alles.
Es gibt alterativ das Bilanzverfahren.
Sagt Ihnen das was ?

Gruß Dax

PeterGeb
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Re: Einhaltung der EnEV bei WDVS

Beitrag von PeterGeb » 2011-03-07 07:56:40

Das Bilanzierungsverfahren sagt mir schon was, aber bei diesem Bv. wird lediglich ein WDVS auf die Fassade geplant, also greift meines Erachtens nach das Bilzanzierungsverfahren nicht mehr.
Gibt es eine Möglichkeit, dass sich der Handwerker z.B. durch eine schriftliche Bedenkenanmeldung von einem möglichen Bußgeld "frei" schreibt???
Wenn ja, welche Inhalte müssen hier berücksichtigt werden bzw. gibt es hier ein Musterschreiben irgendwo zum download?

MfG

PeterGeb

wilier
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Re: Einhaltung der EnEV bei WDVS

Beitrag von wilier » 2011-03-07 17:37:57

Ich würde den Auftrag in dieser Form (U-Wert 0,4) nicht annehmen. Wenn der Handwerker den Auftrag annimmt haftet er auch für die Ausführung nach EnEV. Da ist ein Rechtsstreit schon vorprogrammiert. Wenn der Hausbesitzer auf die 8 cm-Dämmung besteht soll er sie selber anbringen. Zur Schlichtung der Meinungsverschiedenheit könnte man den Dämmstoffhersteller zur Rate ziehen.

ckoch
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Re: Einhaltung der EnEV bei WDVS

Beitrag von ckoch » 2011-03-08 12:23:25

PeterGeb hat geschrieben:Sehr geehrte Leser/innen,

Mal angenommen dieser akzeptiert max. 8 cm WLG 022 was zu einem U-Wert von 0,40 W/m²*K führt.

MfG

Peter
Hallo,
wer kann hier nicht rechnen!?
Bei 8 cm WLG 022 kommt man wohl etwas besser als 0,40 W/m²K!
Allein die Dämmstoffschicht ergibt 0,275 W/m²K, dann noch Putz und Mauerwerk und Rsi und Rsa und schon erreicht man 0,24 W/m²K.
Nebenfrage: Soll hier auf Neubau-Niveau gedämmt werden?
Mal alles in Ruhe überdenken!
MfG
ckoch
CK

wst-wagner
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Re: Einhaltung der EnEV bei WDVS

Beitrag von wst-wagner » 2011-03-09 21:29:44

Hallo,
der Kollege hat recht mit den 0,275 W, mit einer Isolierstärcke von 8cm, und einem Lambdawert von 0,022.

Gruß
W.Wagner

Heilmann
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Re: Einhaltung der EnEV bei WDVS

Beitrag von Heilmann » 2011-08-12 13:20:16

Meine Ratsuchenden akzeptieren ohne Ausnahme die EnEV Vorgabe des gedämmten Außenwand-U-Wertes. Wenn nun mit 8 cm und niedrigstmöglichem (teurem) Lambda die 0,24 Umax nicht erreichbar sind, soll er doch Vakuum Dämmpaneele nehmen, die kosten auch richtig was

gebpb
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Re: Einhaltung der EnEV bei WDVS

Beitrag von gebpb » 2011-08-30 12:19:37

Guten Tag zusammen,

wenn ein BH zu einem Unternhemer sagt er soll in den Bach springen, dann widerspricht er ja auch, dass er z. B. nicht schwimmen kann! Also, warum soll ein Unternehmer weniger Dämmung auf eine Außenwand aufbringen, wie gefordert???
Hier wir doch jeder Unternehmer für sich selber entscheiden, ob er diesen Weg geht oder nicht!!! Der Ärger ist ja schon zum "Greifen" nahe!!! Frage:"Gibt es einen baulichen Grund für die verjüngte Dämmschicht?" MFG gebpb

Fender
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Re: Einhaltung der EnEV bei WDVS

Beitrag von Fender » 2011-09-07 07:01:22

Hallo,

was mich hier ein bischen stutzig macht ist der U-Wert von 0,40 W/m²K bei 8cm Dämmstoff mit WLG 022. Ich habe derzeit eine Fassadensanierung mit dem gleichen Dämmstoff, und erreiche mit einem 30cm dickem Hintermauerwerk einen U-Wert von 0,23W/m²K. Damit halte ich die EnEV 2009 Anforderungen ein.
Wie hast Du den U-Wert berechnet?

VG
Fender

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