Berechungen nach EnEV 2009 mit Energieberater 7
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Berechungen nach EnEV 2009 mit Energieberater 7
Hallo liebe Forengemeinde,
in einer Weiterbildung arbeite ich mit dem Energieberater 7 Plus.
Also jetzt an all jene, welche sich damit auskennen
Wenn ich eine Berechnung eines bestehenden Wohngebäudes nach DIN 4108 mache (EFH Ist-Zustand) kann ich in der Anlagentechnik die Heizperiode umstellen.
Zur Wahl stehen die Berechnete und nach EnEV (bei mir 185 Tage).
Welche Auswahl sollte ich treffen, um den Energieausweis korrekt auszustellen?
Ich denke dabei auch an zukünftige Projekte, wo eine evtl. KfW-Förderung beantragt werden soll (daher nicht nach din 18599).
Für kurzfristige Antworten danke ich euch.
Lg
in einer Weiterbildung arbeite ich mit dem Energieberater 7 Plus.
Also jetzt an all jene, welche sich damit auskennen
Wenn ich eine Berechnung eines bestehenden Wohngebäudes nach DIN 4108 mache (EFH Ist-Zustand) kann ich in der Anlagentechnik die Heizperiode umstellen.
Zur Wahl stehen die Berechnete und nach EnEV (bei mir 185 Tage).
Welche Auswahl sollte ich treffen, um den Energieausweis korrekt auszustellen?
Ich denke dabei auch an zukünftige Projekte, wo eine evtl. KfW-Förderung beantragt werden soll (daher nicht nach din 18599).
Für kurzfristige Antworten danke ich euch.
Lg
Re: Berechungen nach EnEV 2009 mit Energieberater 7
Hallo RalfK,
Ausweise müssen mit ENEV Randbedinungen durchgeführt werden. Hier sollen ja standardisierte Werte verwendet werden, damit Energieausweise vergleichbar sind. Also, auch wenn es nicht realistisch für das aktuelle Nutzerverhalten ist, dann werden für öffentliche Nachweise (also auch den Energieausweis) die ENEV Randbedingungen verwendet (also auch 185 Tage Heizperiode).
Grüße,
Michael Ring
________________
Ingenieurbüro für Energetische Gebäudebewertung
Eyland 49
47546 Kalkar
ringmichael@t-online.de
http://www.energieberatung-ring.de/
Ausweise müssen mit ENEV Randbedinungen durchgeführt werden. Hier sollen ja standardisierte Werte verwendet werden, damit Energieausweise vergleichbar sind. Also, auch wenn es nicht realistisch für das aktuelle Nutzerverhalten ist, dann werden für öffentliche Nachweise (also auch den Energieausweis) die ENEV Randbedingungen verwendet (also auch 185 Tage Heizperiode).
Grüße,
Michael Ring
________________
Ingenieurbüro für Energetische Gebäudebewertung
Eyland 49
47546 Kalkar
ringmichael@t-online.de
http://www.energieberatung-ring.de/
Re: Berechungen nach EnEV 2009 mit Energieberater 7
Ich danke vielmals für die Antwort.
Ralf Kunstmann
Ralf Kunstmann
Re: Berechungen nach EnEV 2009 mit Energieberater 7
Hallo,
ich suche und suche...
Kann mir jemand sagen, wo die Verwendung der festen Heizperiode bzw. der berechneten Heizperiode beschrieben ist?
Danke
Marco
ich suche und suche...
Kann mir jemand sagen, wo die Verwendung der festen Heizperiode bzw. der berechneten Heizperiode beschrieben ist?
Danke
Marco
Re: Berechungen nach EnEV 2009 mit Energieberater 7
Hallo Marco,lupita hat geschrieben:Hallo,
ich suche und suche...
Kann mir jemand sagen, wo die Verwendung der festen Heizperiode bzw. der berechneten Heizperiode beschrieben ist?
Danke
Marco
EnEV, Anlage 1, Punkt 2.1.2 verweist auf DIN 4108-6 Anhang D.
Dort sind die Randbedingungen für öffentlich-rechtliche Nachweise festgelegt.
Gruß
Frank
Re: Berechungen nach EnEV 2009 mit Energieberater 7
Super,
vielen Dank
vielen Dank