Dämmen der obersten Geschossdecke


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Solartec
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Dämmen der obersten Geschossdecke

Beitrag von Solartec » 2015-02-09 13:38:24

Hallo Leute,

ein Kunde fragt ob er bei einer Dacherneuerung auch nur die oberste Geschossdecke dämmen darf. Das Dach soll dann einfach ohne Dämmung erneuert werden.
Er möchte auch später den Raum nicht nutzen.
Natürlich ist die Dämmung der obersten Geschossdecke viel günstiger als eine Dachdämmung.

Die Dachdecker Betriebe ( 3 Angebote) geben vor "! Man muss ein neues Dach immer nach EnEV dämmen!"

Muss man das, wenn die oberste Geschossdecke gedämmt wird, oder ist?

Vielen Dank schon mal für jeden Beitrag.

Schöne Grüße

Solartec

Petros
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Re: Dämmen der obersten Geschossdecke

Beitrag von Petros » 2015-02-09 16:20:38

Natürlich dürfen Sie die oberste Geschoßdecke dänmmen OHNE das Dach zu dämmen.

Ist ja auch sinnvoller, da die Dämmung immer so nahe wie möglich am beheizten Wohnraum verbaut werden sollte .

die ENEV 2014 schreibt
a) mit §10 Absatz 2 vor, das bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, nach Anlage 5 zur Begrenzung der Wärmeabgabe gedämmt sind.

b) mit §10 Absatz 3 vor, dass oberste Geschoßdecken unter zugänglichen und unbeheizten Dachräumen bis zum 31.12.2015 so gedämmt werden müssen, dass ein U-Wert von 0,24 W/m²K erreicht wird. Alternativ kann / muss das Dach gedämmt werden.

c) Und dann gibt es noch die Ausnahme: Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer
eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach den Absätzen 1
bis 3 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang.


Für die oben genannten Absätze gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot nach Absatz 5:
Zitat: Die Absätze 2 bis 3 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.

Meine Anmerkung: Als "wirtschaftlich" ist eine 10 jährige Amortisationszeit anzunehmen.


Dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegt allerdings nicht §10 Absatz 1 (Heizungskessel):
Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, ab 2015 nicht mehr betreiben. Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und nach dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen Heizkessel Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind, sowie auf heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt, und auf Heizkessel nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 bis 4.

Solartec
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Re: Dämmen der obersten Geschossdecke

Beitrag von Solartec » 2015-02-10 11:09:41

Danke für die schnelle Antwort.

Die Problematik ist, das Dach soll erneuert werden, aber ohne Dämmung.
Um der EnEV gerecht zu werden, soll die oberste Geschossdecke in diesem Zug gedämmt werden.
Die Betriebe wollen den Dachaufbau nicht ohne Dämmung erstellen.
Der Bauherr möchte gern die ca. 7000,00€ Mehrkosten sparen.

Petros schreibt:
Ist ja auch sinnvoller, da die Dämmung immer so nahe wie möglich am beheizten Wohnraum verbaut werden sollte .
Zitat: Die Absätze 2 bis 3 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.
Hat jemand Erfahrung mit genau dieser Problematik?

Bei dem Gebäude ist die Hälfte des Daches schon gedämmt (ausgebaut). Bild



Was ist hier zu beachten? Übergange Dämmung Dachschräge, oberste Geschossdecke.
EnEv ...
Dach.jpg
Dach.jpg (9.5 KiB) 12960 mal betrachtet
Ich freue mich über jede Anregung.

PAUL
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Re: Dämmen der obersten Geschossdecke

Beitrag von PAUL » 2015-02-10 12:16:55

Hallo Solartec,

die Dachdecker irren:
Anl. 3 der EnEV beschreibt Anforderungen an Bauteile der thermischen Hüllfläche; z. B. unter 4 (Dach): ...Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen Dachflächen ... ersetzt oder erstmals eingebaut werden...
Oberhalb der gedämmten OGD befindet sich (hoffentlich) kein beheizter Raum.

Solartec
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Re: Dämmen der obersten Geschossdecke

Beitrag von Solartec » 2015-02-10 13:58:28

Hallo Paul danke für Deine Antwort,

keine Beheizten Räume hinter der roten Linie.
Das komplette Dach soll erneuert werden.
Allerdings ohne Dämmung.
Die Dämmung in dem ausgebauten Teil kann erneuert werden maximal Sparrendicke, da sonst bis oben aufgedoppelt werden muss.

Hat noch jemand Anregungen?

PAUL
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Re: Dämmen der obersten Geschossdecke

Beitrag von PAUL » 2015-02-10 14:13:17

... da "wegen einer innenseitigen Bekleidung oder der Sparrenhöhe die Dämmschichtdicke begrenzt ist" (EnEV Anl.3; 4), reicht es aus, die an den beheizten Bereich grenzende Dachfläche mit WD min 0,035 W/(m·K) in Sparrenhöhe zu dämmen.

heizerhermann
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Re: Dämmen der obersten Geschossdecke

Beitrag von heizerhermann » 2015-03-02 09:39:20

Der Vorschrift genüge zu tun ist noch lange nicht "der Weisheit letzter Schluß!
Eine Komlettdämmung ist zwar teurer, aber hat auch einen erheblichen Vorteil:
Keine Wärmebrücken- wie wollen Sie die Übergänge an der Kehlbalkendecke und an den Innnenwandübergängen zum Dach luftdicht/dampfdicht bekommen?
Nachteil: Natürlich muß bei Aufdachdämmung auch die Giebelwand gedämmt werden- wird manchmal "übersehen"!
Fazit: wenn finanziell möglich, dann ja zur Aufsparrendämmung!
Mfg heizerhermann

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