Gemäß der EnEV §9 müssen bei Sanierungen größer 10 % DER JEWEILIGEN Bauteilfläche die vorgegebenen U - Werte eingehalten werden.. klar....
Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn der vorgegebene Jahresprimärenergiebedarf des Referenzgebäudes 140% NICHT überschreitet. Zusätzlich darf der vorgegebene Ht Wert nicht überschritten werden.
Das würde jedoch bedeuten, dass ich beipielsweise keine Kerndämmung oder einen Fenstertausch als einzige Maßnahme durchführen darf obwohl ich die entsprechenden U-Werte einhalte.
Bin ich da auf dem Holzweg ?
Sanierung und Einhaltung der EnEV bei Einzelmaßnahmen
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Sanierung und Einhaltung der EnEV bei Einzelmaßnahmen
Ja, absolut. Warum wollen Sie die 140%-Regel einhalten, wenn nur ein oder zwei Bauteile saniert werden? Sehen Sie sich mal die Anlage 3 an, dort ist u. a. auch die Kerndämmung explizit erwähnt.
Re: Sanierung und Einhaltung der EnEV bei Einzelmaßnahmen
@dirlog: Sie müssen entweder den U-Wert der Einzelbauteile einhalten (und somit keine Bilanzierung des Gebäudes vornehmen) ODER Sie bilanzieren das Gebäude und beweisen, dass der vorgegebene Jahresprimärenergiebedarf des Referenzgebäudes 140% NICHT überschreitet.
Also, diese 2 Punkte sind ENTWEDER - ODER Vorschriften.
Also, diese 2 Punkte sind ENTWEDER - ODER Vorschriften.