ich soll eine "Bestätigung nach Durchführung" für das Programm 153 erstellen. Die "Bestätigung zum Antrag" wurde 2013 noch von einem Kollegen erstellt, es wurde damals von einem KfW-Effizienzhaus 70 ausgegangen.
Nachdem der Kollege nicht mehr greifbar war, habe ich das Haus (nochmals) berechnet; im Zuge der Bauplanung gab es dann im Vgl. zur Eingabeplanung (es handelt sich um ein MFH mit 10 Parteien) einige Optimierungen (z. B. stärkere Dachdämmung mit besserer WLG), die zum KfW-Eff.-H-55-Niveau führten.
Nun muss ich ja im Formular "Bestätigung nach Durchführung" ankreuzen, dass sich gegenüber dem Antrag Abweichungen und Ergänzungen eingetreten sind.
Meines Erachtens greift der anzukreuzende Absatz "Das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau ... wurde mit anderen als ursprünglich geplanten Maßnahmen erreicht"
Hierzu soll ich dann eine "aktualisierte Online-Bestätigung zum Antrag" beifügen.
Habt ihr einen solchen Fall bereits gehabt? Meint ihr, es reicht, den ursprünglichen Antrag des Kollegen zu kopieren und einfach mit farbigen Einträgen zu "aktualisieren"? Online kann ich ohnehin nichts machen, da 2013 noch kein Online-Antrag gestellt wurde, d. h. auch meine Bestätigung passiert noch in Papierform.
Bevor ich mich an die KfW direkt wende, frage ich mal in die Runde...

Grüße,
Mario