Hallo kollegen,
folgende Frage zur Verlängerung der Eintragung:
Laut der "Anleitung" der dena muss man für die KfW-Förderprogramme "Energieeffizient Bauen und Sanieren" entweder eine Planungsleistung ODER eine Baubegleitung für ein Effizienzhaus nachweisen.
Nun ist es so, dass ich zwar in den letzten zwei Jahren durchaus Effizienzhäuser bilanziert habe und die entsprechenden KfW-Anträge bestätigt habe, jedoch oblag die Planung immer beim Architekten, ebenso die Baubegleitung, hierfür habe ich auch eine Bestätigung des Architekten, ebenso die üblichen Unterlagen wie Formular Hydraulischer Abgleich, Unternehmererklärungen etc.
Reicht das dann aus für die Verlängerung oder ist das Wortklauberei der dena?
Bin gerade etwas verwirrt. Wenn meine Eintragung nicht verlängert wird, dann heißt das, dass ich in Zukunft "nur noch" E-Ausweise erstellen werde.
Das wäre zwar schade, aber die Bürokratie will es dann so. Einen Fortbildungsmarathon tu ich mir als Nebenerwerbs-E-Eberater sicher nicht mehr an.
Vielleicht kann mich jemand aufklären, wie die dena das mit Planungsleistung oder Baubegleitung meint.
Danke,
Mario
Verlängerung der Eintragung KfW-Förderprogramme
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Verlängerung der Eintragung KfW-Förderprogramme
Hallo,
Mit Planung meint die dena die Planung/Auslegung der energetischen Hülle und der Wärmebrücken, bzw auch das erstellen von Luftdichtigkeitskonzepten und Wärmebrückenkonzepten. Da reicht im allgemeinen heute nicht mehr aus" Wärmebrücken nach DIN 4108 bb2.
Bei der Baubegleitung geht es darum die geplanten Maßnahmen während der Bauphase zu prüfen.
Ich glaube es ist gut für dich, dass die KFW viel zu selten die Leistung des Energieberater prüft.
Auch für die Erstellung von Energieausweis bedarf es einiges an Fachwissen.
Schulungen sind in allen Bereichen wichtig.
Ich hoffe ich konnte helfen
Mit Planung meint die dena die Planung/Auslegung der energetischen Hülle und der Wärmebrücken, bzw auch das erstellen von Luftdichtigkeitskonzepten und Wärmebrückenkonzepten. Da reicht im allgemeinen heute nicht mehr aus" Wärmebrücken nach DIN 4108 bb2.
Bei der Baubegleitung geht es darum die geplanten Maßnahmen während der Bauphase zu prüfen.
Ich glaube es ist gut für dich, dass die KFW viel zu selten die Leistung des Energieberater prüft.
Auch für die Erstellung von Energieausweis bedarf es einiges an Fachwissen.
Schulungen sind in allen Bereichen wichtig.
Ich hoffe ich konnte helfen