Hallo Kollegen,
erstellt ihr Wärmebrückennachweise bereits zur/vor Antragsstellung bei der KfW?
Ich handhabe das in der Regel so, dass ich das Gebäude bilanziere und dann abschätze, welcher WB-Zuschlag mindestens für das Erreichen eines gewünschten KfW-EH-Niveaus nötig ist.
In der Regel kann man ja abschätzen, wo die Reise in etwa hingeht, falls die Berechnung nur knapp ausreicht, kann ja in der Detailplanung noch gefeilt oder Dämmstärken erhöht werden.
Ich bin selbst kein Planer und in der Regel bilanziere ich die Gebäude zeitlich nach der Eingabeplanung, zu diesem Zeitpunkt liegt noch keine Detailplanung vor, der Bauherr möchte aber schon die Sicherheit einer KfW-Finanzierung haben und den Antrag stellen.
Also stelle ich den Antrag mit dem reell erreichbaren EH-Niveau und erstelle den WB-Nachweis erst nach der fertigen Detailplanung des Architekten, d. h. spätestens nach Erstellung der BnD.
Ist das überhaupt "sauber" so? Streng genommen muss man doch den WB-Nachweis doch bereits zur BzA erstellt haben?
Auf der anderen Seite gibt es vermutlich keinen einzigen Fall, wo die KfW bereits bei der BzA nach Unterlagen verlangt...
Wie macht ihr das??
Wärmebrückennachweis bereits VOR KfW-Bestätigung zum Antrag?
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Re: Wärmebrückennachweis bereits VOR KfW-Bestätigung zum Ant
Mach ich genau so.