Hallo, ich hoffe das Forum hat zumindest noch einen leichten Pulsschlag.
Bei mir hat sich die Situation so geändert das ich mittlerweile als AN für eine Wohnungsgesellschaft tätig bin. Keine freie Mitarbeit sondern fest.
Unter anderem gehört auch die Ausstellung von Energieausweisen zum Aufgabenbereich. Für mich ergibt sich dabei folgende Frage:
Wer ist Aussteller? Und wer haftet wofür?
Bisher steht im Ausstellerfeld die Firma und der "Bearbeiter" namentlich genannt.
Die Unterschrift erfolgt natürlich persönlich (als Scann aber von jedem Bearbeiter individuell). Die Datenaufnahme erfolgt laut Ausweis immer vom Aussteller.
Grundsätzlich werden keine Ausweise für dritte erstellt nur für Objekte die in eigenem Bestand sind. Die Firma ist als immer Eigentümer.
Wenn ich Ausweise von anderen Firmen sehe (z.B. Abrechnungsunternehmen) ist als Aussteller immer nur die Firma genannt und die Unterschrift erfolgt immer i.A. persönlich. Datenaufnahme erfolgt immer über den Eigentümer.
(Obwohl der Abrechnungsdienst ja nie Eigentümer ist.)
Wir sind mit 3 Bearbeitern die Ausweise erstellen dürfen und sollen.
Ich würde am liebsten ebenfalls als Aussteller nur die Firma nennen und das ganze dann i.A. unterzeichnen, mit Datenerhebung durch den Eigentümer (denn der sind wir zum Zeitpunkt der Erstellung immer).
Seht ihr hier haftungsrechtlich überhaupt einen Unterschied?
Mal sehen ob es ein Diskussionswürdigen Thema ist.
Grüße aus Bottrop. Björn.
Haftung - Energieausweis Ausstellung als Arbeitnehmer
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Re: Haftung - Energieausweis Ausstellung als Arbeitnehmer
21 Aufrufe. Also ganz tot ist das Forum anscheinend noch nicht.
Schade das niemand seine Meinung dazu äußert.
Schade das niemand seine Meinung dazu äußert.
Re: Haftung - Energieausweis Ausstellung als Arbeitnehmer
ok, ich versuchs mal
Nein, ich seh haftungsrechtlich keinen Unterschied, ob nun mit i.A. oder nur mit Namen unterschrieben wird.
Aus Arbeitnehmersicht seh ich die Haftungsverantwortung immer auf Arbeitgeberseite, sofern keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Es geht ja um Bestandsgebäude (nehm ich an)
Das Infoportal Energieeinsparung schreibt zum Thema 'Aussteller von Energieausweisen', dass 'für die Ausstellungsbefugnis bei Bestandsgebäuden keine gesonderte Prüfung vorgeschrieben ist... Der Aussteller selbst (das ist ja die Firma) ist dafür verantwortlich, dass er nur im Rahmen der Befähigungsregelungen Ausweise erstellt.'
So gesehen, ich interpretier es so, spielt die Unterschrift eine untergeordnete Rolle.
Viele Grüße
Nein, ich seh haftungsrechtlich keinen Unterschied, ob nun mit i.A. oder nur mit Namen unterschrieben wird.
Aus Arbeitnehmersicht seh ich die Haftungsverantwortung immer auf Arbeitgeberseite, sofern keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Es geht ja um Bestandsgebäude (nehm ich an)
Das Infoportal Energieeinsparung schreibt zum Thema 'Aussteller von Energieausweisen', dass 'für die Ausstellungsbefugnis bei Bestandsgebäuden keine gesonderte Prüfung vorgeschrieben ist... Der Aussteller selbst (das ist ja die Firma) ist dafür verantwortlich, dass er nur im Rahmen der Befähigungsregelungen Ausweise erstellt.'
So gesehen, ich interpretier es so, spielt die Unterschrift eine untergeordnete Rolle.
Viele Grüße