Hat die Wärmeschutzverordnung noch ihre Gültigkeit ?
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Hat die Wärmeschutzverordnung noch ihre Gültigkeit ?
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- Registriert: 2003-03-24 21:30:52
WSVo
Ganz so abrupt muss man m.E. die WSVo nicht in den Papierkorb werfen.
Für alle Neubauten, dessen Bauantrag oder Baugenehmigung vor dem 1. Februar 2002 erfolgte, gilt nach wie vor die WSVo. Da Baugenehmigungen bis zu 3 Jahren gültig sind, ohne dass der Bau ausgeführt wurde, gilt dann auch die WSVo für dieses Gebäude in dieser Frist.
Ich halte es jedoch für sinnvoll, in diesem Fall den Bauherrn auf die EnEV umzustimmen.
Für alle Neubauten, dessen Bauantrag oder Baugenehmigung vor dem 1. Februar 2002 erfolgte, gilt nach wie vor die WSVo. Da Baugenehmigungen bis zu 3 Jahren gültig sind, ohne dass der Bau ausgeführt wurde, gilt dann auch die WSVo für dieses Gebäude in dieser Frist.
Ich halte es jedoch für sinnvoll, in diesem Fall den Bauherrn auf die EnEV umzustimmen.
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Die WSVO ist im Prinzip nicht in den Papierkorb geworfen worden. Es ist die Zusammenführung der WSVO und der Heizungsanlagenverordnung.
Dadurch ergibt sich für den Planer und dem Bauherrn mehr Gestaltungsspielraum. So kann z.B. durch eine energietechnisch bessere Heizungsanlage an der Wärmedämmung des Gebäudes gespart werden.
MfG
Winkelhahn
Dadurch ergibt sich für den Planer und dem Bauherrn mehr Gestaltungsspielraum. So kann z.B. durch eine energietechnisch bessere Heizungsanlage an der Wärmedämmung des Gebäudes gespart werden.
MfG
Winkelhahn