40%-Regel
Moderatoren: Administrator, S.Energie
40%-Regel
Hallo Anwender!
Warum wird bei der Erstellung des Energiebedarfsausweises bei einem
Bestandsbau und wesentlichen Änderungen, der Höchstwert qp wieder ohne den 40%-Abzug angeben? Dieser gilt bei Bestandsbauten doch auch in diesem Fall?!
Danke!
Gruß
Valtier
Warum wird bei der Erstellung des Energiebedarfsausweises bei einem
Bestandsbau und wesentlichen Änderungen, der Höchstwert qp wieder ohne den 40%-Abzug angeben? Dieser gilt bei Bestandsbauten doch auch in diesem Fall?!
Danke!
Gruß
Valtier
40 % - Regel
Hallo Valtier,
unter d. Punkt Ergebnisse für EnEV Nachweis kann man Sonderregelungen für Neubau oder bestehendes Gebäude berücksichtigen. Eine von denen ist § 8 Abs. 2 = 40 % Regel .
Grüße
unter d. Punkt Ergebnisse für EnEV Nachweis kann man Sonderregelungen für Neubau oder bestehendes Gebäude berücksichtigen. Eine von denen ist § 8 Abs. 2 = 40 % Regel .
Grüße
Danke, aber...
wenn ich unter "Ergebnisse" dann auf §13, "wesentliche Änderungen" gehe, erscheint wieder der volle Höchstwert. Das dürfte meiner Meinung nach aber nicht der Fall sein.
§13 beschäftigt sich ja nur mit der grundsätzlichen Notwendigkeit eines Energiebedarfsausweises.
Gruß
Valtier
§13 beschäftigt sich ja nur mit der grundsätzlichen Notwendigkeit eines Energiebedarfsausweises.
Gruß
Valtier
40 %-Regel
Hallo,
ich meinte auch gar nicht § 13 sondern § 8.
Gruß
ich meinte auch gar nicht § 13 sondern § 8.
Gruß
Hallo Valtier,
ich stelle mir gerade die gleiche Frage bezüglich der erscheinenden zulässigen! (Neubau-) Werte, wenn man bei bestehenden Gebäuden auf der Ergebnis-ausweis-seite den §13 (2) wählt.
Neubau-gesamt-werte sind eigentlich nur relevant wenn ich KfW Anträge stellen will, oder eine BAFA Beratung mache.
Haben Sie mittlerweile eine Antwort gefunden?
ich stelle mir gerade die gleiche Frage bezüglich der erscheinenden zulässigen! (Neubau-) Werte, wenn man bei bestehenden Gebäuden auf der Ergebnis-ausweis-seite den §13 (2) wählt.
Neubau-gesamt-werte sind eigentlich nur relevant wenn ich KfW Anträge stellen will, oder eine BAFA Beratung mache.
Haben Sie mittlerweile eine Antwort gefunden?
E. Duda, Architektin/Gebäudeenergieberaterin
keine Antwort
Hallo Frau Duda,
leider bin ich in der Fage auch noch nicht weitergekommen!
Gruß
Valtier
leider bin ich in der Fage auch noch nicht weitergekommen!
Gruß
Valtier
EneV im Bestand, 40% Regel; Zuschlag für Altbauten
Hallo,
meiner Meinung nach gilt der Zuschlag von 40 % für Bestandsgebäude immer, wenn ich einen Nachweis nach EneV zu Grunde lege.
Somit ist die Ausgabe der Neubauwerte für Primärenergie und Transmissionswärmeverlust nach §13 Abs. 2 falsch. Hier müsste auch der Neubauwert + 40 % stehen.
Wenn ich ein Niedrigenergiehaus im Bestand nachweisen will (KfW CO2
Programm und Tilgungsnachlass), dann muss ich die Neubauwerte einhalten, und nur dann.
Sieht das jemand anders?
Gruss Dax
meiner Meinung nach gilt der Zuschlag von 40 % für Bestandsgebäude immer, wenn ich einen Nachweis nach EneV zu Grunde lege.
Somit ist die Ausgabe der Neubauwerte für Primärenergie und Transmissionswärmeverlust nach §13 Abs. 2 falsch. Hier müsste auch der Neubauwert + 40 % stehen.
Wenn ich ein Niedrigenergiehaus im Bestand nachweisen will (KfW CO2
Programm und Tilgungsnachlass), dann muss ich die Neubauwerte einhalten, und nur dann.
Sieht das jemand anders?
Gruss Dax
Re: EneV im Bestand, 40% Regel; Zuschlag für Altbauten
[quote="daxator"]Hallo,
meiner Meinung nach gilt der Zuschlag von 40 % für Bestandsgebäude immer, wenn ich einen Nachweis nach EneV zu Grunde lege.
Somit ist die Ausgabe der Neubauwerte als max. zulässig, für Primärenergie und Transmissionswärmeverlust nach §13 Abs. 2 im Energieberater nicht korrekt . Hier müsste auch der Neubauwert + 40 % Zuschlag stehen!
Wenn ich ein Niedrigenergiehaus im Bestand nachweisen will (KfW CO2
Programm und Tilgungsnachlass), dann muss ich die Neubauwerte einhalten, und nur dann!
Sieht das jemand anders?
Gruss Dax
meiner Meinung nach gilt der Zuschlag von 40 % für Bestandsgebäude immer, wenn ich einen Nachweis nach EneV zu Grunde lege.
Somit ist die Ausgabe der Neubauwerte als max. zulässig, für Primärenergie und Transmissionswärmeverlust nach §13 Abs. 2 im Energieberater nicht korrekt . Hier müsste auch der Neubauwert + 40 % Zuschlag stehen!
Wenn ich ein Niedrigenergiehaus im Bestand nachweisen will (KfW CO2
Programm und Tilgungsnachlass), dann muss ich die Neubauwerte einhalten, und nur dann!
Sieht das jemand anders?
Gruss Dax
§13 (2)
Hallo KollgeInnen,
nach längerem grübeln über die queren Hirnwindungen der EnEV Text-Gestalter liegt, für meine Begriffe, folgende Logik dem §13 (2) zugrunde.
Im §13 geht es letztendlich ausschließlich um die Ausstellung von Energieausweise für Neubauten, und, für meine Begriffe, solche die wie Neubauten sein wollen.....
Energieausweise sind für Bestandsgebäude kein gesetzliche Pflicht! "Für den Gebäudebetand nur dann obligatorisch, wenn ...ein kompletter Nachweis nach EnEV erfolgt ist ... Für weitergehende, rechtsverbindliche Lösungen wie im Neubau, die eine vollständige Erfassung der energiebezogenen Merkmale des Gebäudes erforderlich machen würden, reichen die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen nicht aus." " (Hegner, S. 294). Angenommen das Programm hat recht und die Variante Energieausweis ausstellen wg. §13 (2) bezieht sich dies auf -Ausstellung eines Energieausweises für Bestandsgebäude mit Neubaustandard-, d.h. wenn ich Neubau Standard im Bestand "behaupte zu haben", muß ich diesen auch entsprechen mit einem Ausweis nachweisen. Durch die Bezugnahme auf Absatz 1, Energieausweis für Neubauten, sind somit ggf. auch deren entsprechende Höchstwerte gemeint.
Dies wäre eine Möglichkeit!, Gesetzestexte zu interpretieren oder Hottgenroth hat einen Fehler gemacht. Hat da noch niemand nachgefragt?
nach längerem grübeln über die queren Hirnwindungen der EnEV Text-Gestalter liegt, für meine Begriffe, folgende Logik dem §13 (2) zugrunde.
Im §13 geht es letztendlich ausschließlich um die Ausstellung von Energieausweise für Neubauten, und, für meine Begriffe, solche die wie Neubauten sein wollen.....
Energieausweise sind für Bestandsgebäude kein gesetzliche Pflicht! "Für den Gebäudebetand nur dann obligatorisch, wenn ...ein kompletter Nachweis nach EnEV erfolgt ist ... Für weitergehende, rechtsverbindliche Lösungen wie im Neubau, die eine vollständige Erfassung der energiebezogenen Merkmale des Gebäudes erforderlich machen würden, reichen die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen nicht aus." " (Hegner, S. 294). Angenommen das Programm hat recht und die Variante Energieausweis ausstellen wg. §13 (2) bezieht sich dies auf -Ausstellung eines Energieausweises für Bestandsgebäude mit Neubaustandard-, d.h. wenn ich Neubau Standard im Bestand "behaupte zu haben", muß ich diesen auch entsprechen mit einem Ausweis nachweisen. Durch die Bezugnahme auf Absatz 1, Energieausweis für Neubauten, sind somit ggf. auch deren entsprechende Höchstwerte gemeint.
Dies wäre eine Möglichkeit!, Gesetzestexte zu interpretieren oder Hottgenroth hat einen Fehler gemacht. Hat da noch niemand nachgefragt?
E. Duda, Architektin/Gebäudeenergieberaterin
Re: §13 (2)
Hallo,
hier von Logik zu sprechen ist aus meiner Sicht vergebliche Liebesmühe.
Hier werden absichtlich verquere Formulierungen verwendet, um dann die entsprechenden Bücher zum Thema zu verkaufen. Gerade Hegner oder Hegener hat ja Einiges am Start. So werden die User verunsichert und die Programmierer natürlich auch. Einige verdienen sich eine goldene Nase.
Das ist alles nicht mehr schön und nervt mich mittlerweile bis zum Erbrechen. Und es wird nicht besser. siehe Referentenentwurf EnEV 2006.
Die Anwender sind die Dummen, und da steckt ohne Frage System dahinter.
Gruss Dax
hier von Logik zu sprechen ist aus meiner Sicht vergebliche Liebesmühe.
Hier werden absichtlich verquere Formulierungen verwendet, um dann die entsprechenden Bücher zum Thema zu verkaufen. Gerade Hegner oder Hegener hat ja Einiges am Start. So werden die User verunsichert und die Programmierer natürlich auch. Einige verdienen sich eine goldene Nase.
Das ist alles nicht mehr schön und nervt mich mittlerweile bis zum Erbrechen. Und es wird nicht besser. siehe Referentenentwurf EnEV 2006.
Die Anwender sind die Dummen, und da steckt ohne Frage System dahinter.
Gruss Dax
Sicherlich könnte man es so interpretieren,
aber sinnvoller: Nicht beim § 13 mit den Neubauwerten arbeiten, sondern nur beim freiwilligen Nachweis. Denn der ist ja nur sinnvoll, wenn ich den Neubaustandard nachweisen will. Und für diesen Fall: Neubauwerte. OK
Nochmals: Der Nachweis von Neubauwerten wird in der ENEV N I C H T gefordert, für keinen Fall und aus die Maus.
Also: Neubauwerte nur für einen freiwilligen Nachweis, für den, der es braucht, will, sich einrahmen lässt oder an die Fassade nagelt.
Die 40% Regel gilt im Übrigen auch im Referentenentwurf der EnEV 2006
unverändert. Nur das hier noch der Energiepass..., aber das ist ja ein anderes Thema
Gruss Dax
aber sinnvoller: Nicht beim § 13 mit den Neubauwerten arbeiten, sondern nur beim freiwilligen Nachweis. Denn der ist ja nur sinnvoll, wenn ich den Neubaustandard nachweisen will. Und für diesen Fall: Neubauwerte. OK
Nochmals: Der Nachweis von Neubauwerten wird in der ENEV N I C H T gefordert, für keinen Fall und aus die Maus.
Also: Neubauwerte nur für einen freiwilligen Nachweis, für den, der es braucht, will, sich einrahmen lässt oder an die Fassade nagelt.
Die 40% Regel gilt im Übrigen auch im Referentenentwurf der EnEV 2006
unverändert. Nur das hier noch der Energiepass..., aber das ist ja ein anderes Thema
Gruss Dax
Fehler im Programm
Nach nochmaliger Rücksprache mit anderen Architekten/Energieberatern, sind wir der Meinung bei einer Vollsanierung ist ein Nachweis und ein Ausweis erforderlich, wenn §8 (2) zum Zuge kommt.
Ergo hat das Programm unrecht, wenn es die Neubauwerte bei Ausweis nach §13 (2) angibt!!
Ergo hat das Programm unrecht, wenn es die Neubauwerte bei Ausweis nach §13 (2) angibt!!
E. Duda, Architektin/Gebäudeenergieberaterin