Gemäß Dena bei Innendämmung Wärmebrücken mit 0,2W/m²K?


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Willi_GN
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Gemäß Dena bei Innendämmung Wärmebrücken mit 0,2W/m²K?

Beitrag von Willi_GN » 2006-07-03 23:18:36

Hallo alle zusammen
Wenn ich alle Wände innen dämme, wieso sollte ich dann pauschal die normalen Wärmebrücken auf 0,2W/m²K verdoppeln?
Ich sehe diesen Zuschlag für die Fläche der Innengedämmte Wand ein, nicht aber gleichzeitig diesen doppelten Wärmebrückenzuschlag z. B. auch für das Dach, an dem überhaupt nichts gemacht wurde.

Ist folgendes Verfahren rechtens:
Ich teile die Wandflächen auf in sichtbare Flächen, die auch gedämmt werden und in Wände, die an Innenwände und Decken/Böden grenzen und nicht gedämmt werden können.
Damit habe ich doch die Wärmebrücken besser/genauer als pauschal erfasst. Wenn ich genauer rechne, kann ich doch die Pauschalen reduzieren!
Bei einem Gefach mit nachträglicher Zwischensparrendämmung mache ich doch das gleiche! Und natürlich ohne Wärmebrückenzuschlag!

Es ist doch niemandem erkärbar, daß nach einer Innendämmung der Wand nun plöztlich deutlich mehr Energie durch dieses unveränderte Dach entfleuchen sollte!

Gruß
Willi_GN[/b][/code]

m.wattenbach
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Beitrag von m.wattenbach » 2006-09-07 16:42:31

Hallo Herr Müller,

ich möchte hier nur auf die Arbeitsunterlagen der dena verweisen, in der für den Fall der Innendämmung in Tabelle 4 "Berücksichtigung von Wärmebrücken" festgelegt wird:

"Pauschalwerte (Wärmebrückenzuschlag auf die gesamte thermische Hülle) bei Sanierung der Außenwand mit innenliegender Dämmschicht: U_wb = 0,20 W/m²K (gilt, wenn mehr als 50% der Fassade mit Innendämmung versehen wird)"

Diese Sonderregelung für innenliegende Dämmung der Außenwände hat übrigens inzwischen auch Einzug in die Normung gefunden - in der DIN 18559-2 gibt es den Fall "Außenbauteile mit innenliegender Dämmschicht und einbindender Massivdecke", allerdings mit dem Wert 0,15 W/m²K statt 0,20 W/m²K.

Gemeint ist hier wohl immer der Fall, dass durch die Innendämmung zusätzliche Wärmebrücken durch die einbindenden Massivdecken entstehen, die bei Außendämmung durch die äußere Überdämmung der Anschlüsse nicht auftreten.

Falls diese Wärmebrücken durch zusätzliche Dämmmaßnahmen vermieden werden, sollten Sie meiner Meinung nach auch in diesem Fall mit 0,10 W/m²K rechnen dürfen - wird nach der Sanierung für alle Bauteile die Gleichwertigkeit mit DIN 4108 Bbl.2 eingehalten, dürfen Sie pauschal 0,05 W/m²K ansetzen.

Alternativ können Sie natürlich immer alle Wärmebrücken detailliert erfassen.


Viele Grüße,

Manfred Wattenbach

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