Hallo
Ich habe eine Frage zur Systemgrenze
Das EG wird voll beheizt.
Das Kellergeschoss grenzt auf der Nordseite an das Erdreich.
Die Südseite des Kellergeschosses grenzt an die Außenluft (Hanglage)
Auf dieser Südseite im Kellergeschoss befindet sich nur ein selten beheizter Raum (Hobbyraum ca:25% der Grundfläche). Alle anderen Raume sind nicht beheizte Kellerräume.
Meine Frage ist nun was als Systemgrenze bzw. beheiztes Gebäudevolumen angesetzt wird?
Muß das ganze Kellergeschoss als beheiztes Gebäudevolumen angesetzt werden, weil die Kellerräume und der Flur indirekt durch den Hobbyraum mit beheizt werden?. Im EG zählt der unbeheizte Flur ja auch zum beheizten Gebaudevolumen, da er indirekt mit beheizt wird.
oder
gehört nur der Hobbyraum zum beheizten Volumen?
Systemgrenze
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Es kommt darauf an was man macht:
1. bei Erstellung eines Nachweises nach EnEV: Die mit Heizkörpern beheizbaren Räume muss man als beheizt rechnnen und innerhalb der Systemgrenze ansetzen.
2. bei einer "Energieberatung mit freien Randbedingungen": kann man diesen Raum auch weglassen, aber sollte den Kunden darauf hinwiesen, dass dieser Raum als unbeheizt gerechnet wurde. Wie man mit diesem Raum dann bei den Sanierungsvorschlägen berücksichtigt ist dann mit dem Auftraggenber im Einzelfall zu klären.
Gruß
Robert
1. bei Erstellung eines Nachweises nach EnEV: Die mit Heizkörpern beheizbaren Räume muss man als beheizt rechnnen und innerhalb der Systemgrenze ansetzen.
2. bei einer "Energieberatung mit freien Randbedingungen": kann man diesen Raum auch weglassen, aber sollte den Kunden darauf hinwiesen, dass dieser Raum als unbeheizt gerechnet wurde. Wie man mit diesem Raum dann bei den Sanierungsvorschlägen berücksichtigt ist dann mit dem Auftraggenber im Einzelfall zu klären.
Gruß
Robert