Hallo
Ich bin bei einem Gutachten auf ein Problem gestoßen (neues Gutachten, neues Problem).
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Im Kellergeschoss (ca. 100m2) liegen zwei unbeheizte Raume (Heizraum und kleiner Kellerraum ca. 20m2 kein Heizkörper), Zwischen dem Heizraum und dem unbeheizten Kellerraum befindet sich das Treppenhaus (wird indirekt mit beheizt?). Diese drei Räume grenzen an der Ostseite an das Erdreich. Die anderen Räume sind alle beheizt.
Die Hüllfläche verläuft also im Inneren des Kellergeschosses. Der Heizraum und der unbeheizte Kellerraum müssten demnach durch eine Dämmung der Innenwände von den beheizten Räumen thermisch getrennt werden. Diese Maßnahme ist allerdings nicht umsetzbar.
Nun meine Frage:
Ich schlage nun dem Kunden eine Sanierung der Außenwände vor.
Besteht nun die Thermische Hülle aus der Fläche der Außenwände, oder sind immer noch die Innenwände des Heizraumes und des unbeheizten Kellerraumes als Hüllflächenelement anzusehen?
Darf ich dann bei einem EnEV-Nachweis den Heizraum und den unbeheizten Kellerraum zur Hüllfläche rechnen und demnach das beheizte Volumen erhöhen? (das A/Ve Verhältnis würde sich dann positiv auswirken).
Befindet sich die Heizungsanlage dann nach einer Außenwanddämmung im beheizten Bereich?
Wenn ich nach einer Außenwanddämmung, den Heizungsraum und den Kellerraum zum beheizten Volumen rechne, erhalte ich ein positives Ergebnis (EnEV-erfüllt).
Sehe ich aber immer noch die Innenwände als Hüllflächenelment an und rechne das Volumen der beiden Räume nicht dazu, erhalte ich ein negatives Ergebnis(EnEV nicht erfüllt).
Ich hoffe, man kann mein Problem verstehen.
Grüße und ein schönes Wochenende
Daniel
EnEV Nachweis
Moderatoren: Administrator, S.Energie
-
- Beiträge: 16
- Registriert: 2006-10-11 09:54:28
- Kontaktdaten:
Morgen,
vielleicht kannst Du mir mal die Pläne mit den betroffenen Gebäudeteilen per Mail zukommen lassen. Aber ich denke mal wenn ich alles richtig verstanden habe, würde ich durchaus die Außenwände als Systemgrenze annehmen. Aber ohnen Pläne oder ohne das gebäude gesehen zu haben ist das natürlich sehr schwer zu beurteilen!
Na denn, CU
vielleicht kannst Du mir mal die Pläne mit den betroffenen Gebäudeteilen per Mail zukommen lassen. Aber ich denke mal wenn ich alles richtig verstanden habe, würde ich durchaus die Außenwände als Systemgrenze annehmen. Aber ohnen Pläne oder ohne das gebäude gesehen zu haben ist das natürlich sehr schwer zu beurteilen!
Na denn, CU