Hallo zusammen,
Beim HS Verbrauchspass kann die Nutzfläche nach EnEV aus der Wohnfläche ermittelt werden.
Nach § 2 Nr. 12 der EnEV 2007 ist die Wohnfläche die Fläche nach der Wohnflächenverordnung; liegt eine solche Angabe auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften oder anerkannter Regeln der Technik zur Berechnung von Wohnflächen vor, z. B. auf der Zweiten Berechnungsverordnung, aktuellen oder auch früheren DIN-Normen, so dürfen diese Angaben zugrunde gelegt werden. Damit wird der Aufwand für eine Neuberechnung vermieden!
So weit, so gut! Ein Eigentümer übernimmt die Angaben aus einem Kaufvertrag etc. und leitet diese an den Energieberater weiter, um einen Energieausweis auszustellen. Was passiert mit Flächen wie Balkone, Terrassen, etc. ,die nicht zur Energiebezugsfläche gehören? Diese müßten doch vorher aus der Berechnung herausgenommen werden und zwar anteilsmäßig nach der entsprechenden Rechtsvorschrift, z.B. nach WoFIV, wo als Beispiel ein Balkon in der Regel zu einem Viertel angerechnet wird.
Wie soll man in der Praxis verfahren? Nicht jeder kennt die Rechtsvorschriften und deren Unterschiede! Falsche Angaben bei der Wohnflächenberechnung, führen zu verfälschten Ergebnissen!
T. Jäger
Angaben zur Wohnfläche beim Verbrauchspass
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Kein Fehler
Wer einen Pass nach Angaben des Eigentümers erstellt
handelt fahrlässig und ist selber schuld. Die Haftpflicht zahlt es jedenfalls nicht.
Gruss Dax
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