Energieausweis bei Mischnutzung


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Jaeger-Architekt
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Energieausweis bei Mischnutzung

Beitrag von Jaeger-Architekt » 2007-07-11 16:21:37

Hallo zusammen,

ich bin beauftragt worden, einen Verbrauchsausweis für ein Mehrfamilienhaus Bj. 1910 mit Ladenlokal im EG zu erstellen.

Nach EnEV muss man doch annehmen, daß das Ladenlokal einen unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfasst und das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient. Das Gebäude würde dann als Wohngebäude eingestuft werden.

Wie gehe ich mit dem Ladenlokal um? Muß das Ladenlokal getrennt betrachtet werden? Ich denke, daß das Ladenlokal wie die restliche Wohnnutzung betrachtet wird.

Gruß Thomas

B.Gottemeier
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Re: Energieausweis bei Mischnutzung

Beitrag von B.Gottemeier » 2007-07-11 18:53:11

Hallo,
mit diesem Thema stößt man mal wieder auf eine Gummidefinition der EnEV.
Wie in §22 so schön steht: .. und die einen nicht erheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen.
Wieviel Prozent sieht man als unerheblich an?
Ist das ermessenssache des Energieberaters bzw. des Bearbeiters?
Ich denke schon, sonst hätte man eine klarere Definition gewählt.

Ich würde es abhängig von der Nutzung des Ladenlokals auf ca. 8 - max. 10% der Nutzfläche ansetzen.

Eine "klare" Antwort bleibe ich leider auch schuldig :-) . Aber evtl. hilft es ja doch weiter.

Gruß aus BOT - Björn

Jaeger-Architekt
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Beitrag von Jaeger-Architekt » 2007-07-11 20:18:59

In den Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohnungsbestand steht auf Seite 3: "Wohnungsähnliche Nutzungen (z.B. Praxisräume von Ärzten, Rechtsanwälten etc.) müssen wie Wohnungen behandelt werden. Bei Teilen eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unberheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen (z.B. Verkaufsräume mit großen Verglasungen und/oder raumlufttechnischen Anlagen), darf kein gemeinsamer Energieverbrauchskennwert mit den Wohnungen angegeben werden."

Bei meinem Objekt handelt es sich um einen kleinen Blumenladen ohne raumlufttechnische Anlage. Beheizt wird das Gebäude wie der Rest des Gebäudes. Über dem EG liegen 5-6 größere Wohnungen alle ca. 100 qm.

Ich denke, daß man das Ladenlokal als Wohngebäude einstufen kann. Eine genaue Abgrenzung wäre hier wirklich sehr hilfreich.

Gruß Thomas

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