Klimafaktoren im HS Verbrauchspass


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aerocamera
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Klimafaktoren im HS Verbrauchspass

Beitrag von aerocamera » 2007-08-05 22:51:45

Wir wurden vor ein paar Tagen von Kunden darüber informiert, dass die Klimafaktoren im HS Verbrauchspass nicht mit den offiziellen Tabellen des Bundesamts für Bauwesen übereinstimmen.

Trifft dies zu?

Wenn ja, was ist der Grund für die "falschen" Klimafaktoren?

Müssen die bereits ausgestellten Ausweise neu ausgestellt werden?

J.Clemens
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Beitrag von J.Clemens » 2007-08-15 11:24:02

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat in seiner Richtlinie vom 5. Juni 2007 die Klimakorrekturfaktoren gegenüber dem vorherigen Entwurf geändert (Grund hierfür ist eine Änderung des Berechnungsverfahrens der Faktoren von Heizgradtagen auf Gradtagszahlen, welches in VDI 3807 Blatt1 beschrieben wird).

Version 2.0 des HS Verbrauchspass ist vor besagten Datum erschienen und rechnet entsprechend noch mit den älteren Klimakorrekturfaktoren. Kurz nach erscheinen der neuen Richtlinie ist dann das Update auf Programmversion 2.0.1 veröffentlicht worden. Diese rechnet mit den vom Bundesministerium geänderten Daten zur Witterungsbereinigung.

Ich habe (stichprobenartig) eine ganze Reihe von Klimafaktoren des HS Verbrauchspass (mittlerweile Version 2.0.2) mit den aktuell auf der Internetseite des Bundesministeriums veröffentlichten Werten verglichen. Stimmt alles exakt überein!

aerocamera
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Beitrag von aerocamera » 2007-08-15 11:49:06

Zumindest 1 Fehler gibt es, wie folgendes Beispiel zeigt:

PLZ 41540 Düsseldorf für Wetterstation Düsseldorf. Der Klimafaktor für Heizperiode 1.1.2004 - 31.12.2004 wird mit 1,20 angezeigt. In der Tabelle des BBR steht dagegen der Wert 1,19. Mein Softwarestand ist 2.0.2. (Download vom 3.8.2007).

Wir haben dieses Problem dem Support von Hottgenroth gemeldet und durch Screenshots dokumentiert. Dieser Fehler wurde vom Support dupliziert und bestätigt. Die Frage ist, warum das Management von Hottgenroth diesen Fehler nicht erkennen und beseitigen will.

J.Clemens
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Beitrag von J.Clemens » 2007-08-22 16:16:27

Ich habe gerade das Beispiel Düsseldorf, 1.1.2004 - 31.12.2004 ausprobiert. Bei mir kommt 1,19 als Klimafaktor raus, wie in den Daten des Ministeriums (Programmversion 2.0.3).

Sind Sie evtl. im falschen Berechnungsverfahren? Neben der Berechnung mit den Klimakorrekturfaktoren des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann man mit dem Programm auch noch eine Witterungskorrektur anhand von Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes vornehmen. Auf diese Weise brauchen die Abrechnungsperioden nicht genau ein Jahr lang zu sein. Für Ölheizungen ist das ganz praktisch, denn da wird mal im Frühjahr und mal im Herbst getankt, je nachdem wann der Tank leer ist bzw. das Öl billig. Mit dem jährlichen Verfahren und den Daten des Bundesministeriums ließen sich derartige Verbrauchspässe gar nicht richtig ausstellen.

Nach der Richtlinie der Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung scheint es übrigens erlaubt zu sein, andere Klimakorrekturfaktoren als die des Ministeriums zu verwenden. Die Richtlinie sagt in Punkt 3.1 dazu nur, dass sicherzustellen ist, dass „die oben genannten Ziele der Witterungsbereinigung erreicht werden, dass die Wetterstation die Witterung am Standort des Gebäudes hinreichend gut abbildet und dass die Klimafaktoren und das gewählte Verfahren zusammenpassen.“

aerocamera
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Beitrag von aerocamera » 2007-08-27 09:54:50

Ich habe grundsätzlich die Berabeitung der Energieausweise für beliebige Abrechnungsperioden eingestellt. Übrigens ist eine Fehlbedienung bei der Wahl der Abrechnungsmethoden in dieser Software weitgehend ausgeschlossen.

Wenn 2 Kunden mit der gleichen PLZ Ausweise für die gleiche Abrechnungemethode mit unterschiedlichen Klimafaktoren bekommen, löst dies automatisch Fragen nach der Gültigkeit der verwendeten Klimafaktoren und damit des Ausweises selbst aus.

Der Hinweis, dass das BMVBS anscheinend auch die Nutzung der Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes erlaubt, ist nur dann nützlich, wenn sie entweder vom BMVBS in dieser Weise publiziert sind (habe diese Bekanntmachung noch nicht gefunden) oder vom Softwarehersteller entsprechend bestätigt werden. In Anbetracht von EUR 15.000 Ordnungssstrafe für falsch ausgestellte Energieausweise ist Rechtssicherheit wohl geboten.

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