welche grundlage enev 2007 oder 2009


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arbru
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welche grundlage enev 2007 oder 2009

Beitrag von arbru » 2011-10-12 06:37:43

ich habe nach der enev 2007 mitte 2009 eine berechnung für eine sanierung erstellt. diese ist im sommer 2010 fertig gestellt worden. kann man den energieausweis mit datum 13.9.2010 noch nach der enev 2007 ausgeben oder muss nach der enev 2009 erstellt werden?

gebpb
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Re: welche grundlage enev 2007 oder 2009

Beitrag von gebpb » 2011-11-10 10:43:33

Hallo arbru,
Gegenfrage:
"Würdest du deine Rechnung nach dem alten od. dem neuen MWST Satz ausstellen?"
Klare Antwort:"EnEV 2009"
Hoffe ich konnte dir helfen!
Schöne Grüße
gebpb

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