Altbausanierung --> KfW Einzelmaßnahme (152)


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dionysos
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Altbausanierung --> KfW Einzelmaßnahme (152)

Beitrag von dionysos » 2012-04-21 20:10:43

Hallo Kollegen,

ich bin noch nicht lange Energieberater, also bitte seit etwas nachsichtig mit meinen "Anfänger"-Fragen :)

Mein Kunde hat eine Altbau-Eigentumswohnung (Baujahr ca. 1907) erworben und will u. a. neue Fenster einbauen, hierfür evtl. das KfW-152-Programm für Einzelmaßnahmen nutzen.
Nachdem die Außenwand ungedämmt ist (und auch auf absehbare Zeit bleiben wird), wird der von der KfW geforderte Mindest-Wert von < 0,95 W/m2K definitiv nicht erreicht.
Wenn man aber den Weg einer Innendämmung bestreiten würde und somit den erforderlichen Wert einhält, kann man die Förderung dann abrufen?

Der Kunde will auf jeden Fall die "guten" Fenster einbauen lassen - was sagen die Schimmelexperten dann dazu? Was wäre, wenn der Kunde die Fenster einbauen lassen will, aber keine Innendämmung will und auf die Förderung verzichtet?

Danke im Voraus!

RingMichael

Re: Altbausanierung --> KfW Einzelmaßnahme (152)

Beitrag von RingMichael » 2012-04-23 08:16:50

Hallo,

wie hoch ist denn den U-Wert der Wand?

Die rechtliche Lage ist klar: Die KfW verlangt:
Bedingung für die Förderung von Fenstern und
Fenstertüren ist, dass der U-Wert der Außenwand und des Daches kleiner ist als der
UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren.


Wenn Du das als Sachverständiger also dennoch unterschreibst, ist das meiner Meinung nach Subventionsbetrug.

Die Schimmelgefahr hängt natürlich auch vom Lüftungs- und Heizverhalten des Nutzers ab. Wenn die Räume gut beheizt sind und regelmäßig gelüftet wird, dann ist die Kondensationsgefahr recht gering. Bei wenigem Lüften würde ich eine integrierte Fensterlüftung empfehlen, damit die Feuchtigkeit abtransportiert werden kann. http://www.enbausa.de/lueftung-klima/ak ... g-717.html

Denk daran, dass der Fensterbauer ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vorlegen muss.

Warum will der Kunde keine Innendämmung? Diese lässt sich mit modernen Materialien auch mit 5 cm realisieren.

Grüße,
Michael

dionysos
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Re: Altbausanierung --> KfW Einzelmaßnahme (152)

Beitrag von dionysos » 2012-04-23 22:18:56

Erst mal vielen Dank für die Antwort!
RingMichael hat geschrieben:wie hoch ist denn den U-Wert der Wand?
Ich bin noch am forschen, wie der genaue Aufbau der AW ist. Im ungünstigesten Fall handelt es sich um eine 470mm Vollziegelwand, dann käme ich auf ca. 1,42 W/m²K, mit einer Innendämmung aus (nur) 20mm Holzfaserdämmplatte + Lehmputz käme ich auf ca. 0,87 W/m²K.
RingMichael hat geschrieben:Wenn Du das als Sachverständiger also dennoch unterschreibst, ist das meiner Meinung nach Subventionsbetrug.
Da haben wir uns falsch verstanden, dass will ich nicht tun - die Frage ist, ob ich die AW wie oben beschrieben erst ohne Fördermittel auf ca. 0,87 W/m²K bringen kann, um dann somit die KfW-Anforderungen für eine Förderung der Fenster mit mind. 0,95 W/m²K zu erfüllen.
Im jetzigen Zustand besteht wie gesagt keine Chance auf kfw-Förderung, ich habe aber die Hoffnung, dass es sich um ein 2-schaliges Mauerwerk handelt und der U-Wert doch noch etwas besser ist.
RingMichael hat geschrieben:Warum will der Kunde keine Innendämmung? Diese lässt sich mit modernen Materialien auch mit 5 cm realisieren.
Der Kunde ist nicht grundsätzlich abgeneigt, ist halt eine Kostenfrage. Ich will auf jeden Fall eine kapillare Innendämmung ohne Dampfsperre. Meiner Meinung nach ist da weniger mit Tauwasserschäden zu rechnen, in Anbetracht der alten Bausubstanz...
Schwieriger wirds eher für mich, Details gegen Wärmebrücken zu entwickeln. Wie gesagt ist das Gebäude von 1907, der Kunde hat eine Eigentumswohnung erworben, es gibt keine Pläne. Drunter ist eine gut geheizte Buchhandlung, drüber eine weitere bewohnte Wohnung und der Dachboden ist laut Kunde vor wenigen Jahren saniert worden (müsste also theoretisch einem EnEV-Mindeststandard genügen).

Der Tipp mit den belüftbaren Fensterrahmen ist gut, der Kunde will nämlich auch noch einen Holzofen - und der braucht Luft...

Grüße,
Mario

douknow
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Re: Altbausanierung --> KfW Einzelmaßnahme (152)

Beitrag von douknow » 2012-04-24 08:05:11

Hallo Mario,

ein kleiner Einwurf am Rande:

Im Falle der Innendämmung gilt es die EnEV (Anlage 3) zu beachten und somit die Mindestanforderung an den U-Wert bei Außenwänden von 0,35 W/m²K. Naturlich gilt immer auch das Wirtschaftlichkeitsgebot...

Gruß
Frank Ditz

RingMichael

Re: Altbausanierung --> KfW Einzelmaßnahme (152)

Beitrag von RingMichael » 2012-04-24 08:38:06

Mario,

Wärmebrücken ist ein Thema, dass so einfach nicht zu beantworten ist. Ich war erst kürzlich bei einem Vortrag von Herrn Dr. Worch von der Material Prüfungs Anstalt. Einen ähnlichen Vortrag von ihm findest Du hier:
http://www.schimmelpilzkonferenz.de/das ... gramm.html

Bauphysikalische Aspekte bei der Innendämmung - Ursache oder Lösung bei Schimmelpilzbefall?

Weiter würde ich überlegen, Deinem Kunden nach erfolgter Sanierung so ein Lüftungshygrometer zu schenken: TFA 'Bel-Air' Funk-Thermo-Hygrometer.

Grüße,
Michael

dionysos
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Re: Altbausanierung --> KfW Einzelmaßnahme (152)

Beitrag von dionysos » 2012-04-24 09:54:36

douknow hat geschrieben:ein kleiner Einwurf am Rande:

Im Falle der Innendämmung gilt es die EnEV (Anlage 3) zu beachten und somit die Mindestanforderung an den U-Wert bei Außenwänden von 0,35 W/m²K. Naturlich gilt immer auch das Wirtschaftlichkeitsgebot...
Danke. Das beantwortet eine meiner vielen Fragen, den EnEV-Passus habe ich komplett verdrängt! Das ergibt natürlich völlig neue Denkrichtungen :-?
Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist natürlich immer ein Thema, aber dann fällt auch die vom Kunden angestrebte KfW-Förderung (für das Thema Fenster bzw. evtl. Außenwand) weg.
Gruß
Mario

dionysos
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Re: Altbausanierung --> KfW Einzelmaßnahme (152)

Beitrag von dionysos » 2012-04-24 10:14:48

RingMichael hat geschrieben:Wärmebrücken ist ein Thema, dass so einfach nicht zu beantworten ist.
Deshalb fühle ich mich auhc nicht so wohl bei meinem ersten Auftrag ;)
RingMichael hat geschrieben:Weiter würde ich überlegen, Deinem Kunden nach erfolgter Sanierung so ein Lüftungshygrometer zu schenken: TFA 'Bel-Air' Funk-Thermo-Hygrometer.
Super Idee, hast Du schon Erfahrungen mit dem Teil?

Sollte ich mit dem Kunden tatsächlich die "große Lösung" angehen, sprich Fenstertausch inkl. Innenwanddämmung, würde ich sicherheitshalber auf kapillaraktive Dämmstoffe + Falzlüfter im Fenster (+ evtl. nach den Erkenntnissen einer Heizperiode: mechanischer, außenliegender Lüfter) + natürlich TFA-Bel-Air-Thermohygrometer setzen!

Jetzt bin ich dank Euch schon um einiges sicherer in meiner Vorgehensweise, bleibt noch eine sehr wichtige, große Frage:

Bei KfW-Einzelmaßnahmen (Programm 152) muss man ja "die Angemessenheit der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetische Haustechnik am GESAMTEN Gebäude .... bestätigen" --> wie ist das zu verstehen bzw. was muss man da berücksichtigen / berechnen???
Da bin ich ja vom Aufwand her mindestens bei einer lupenreinen Vor-Ort-Beratung plus Bestandsaufnahme (weil keine Pläne vorliegen)?
Ich denke da schlage ich meinem Kunden ganz schön vor den Kopf??
Er hat eine Eigentumswohnung und ich muss dann das ganze Haus aufnehmen (komplizierter Schnitt noch dazu) und die uralten, evtl. teilsanierten Bauteile bewerten? Eigentlich wollte er "nur" eine Förderungsberatung hinsichtlich der (neu zu errichtenden) Heizanlage + neuer Fenster und jetzt soll ich H'T und QH ermitteln oder wie ist das zu verstehen? :o

PAUL
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Re: Altbausanierung --> KfW Einzelmaßnahme (152)

Beitrag von PAUL » 2012-05-08 10:51:15

Hallo dionysos,

der Passus "...Angemessenheit der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Auswirkungen..." ist gemäß (telefonischer) Aussage der KfW nicht so zu verstehen, dass das Gebäude berechnet werden muss. Gewollt ist eine Einschätzung des Sachverständigen auf Grund seiner Erfahrungen. Es geht also um z. B. den Einbau neuer Fenster in eine ungedämmte Wand und das Aufeinandertreffen verschiedener Bauteil mit unterschiedlichen energetischen Standards. Bei der Modernisierung von nur einer WE eines MFH muss selbstverständlich auch nicht das gesamte Gebäude betrachtet werden.
Außerdem darf die Reduzierung der Heizlast (seit 01.04.2012: des Heizwärmebedarfs) um 25% (--> hydraulischer Abgleich) geschätzt werden. Wenn im Zweifelsfall der Eigentümer keinen Abgleich möchte, müsste die tatsächliche Reduzierung berechnet werden, was natürlich mit Kosten verbunden ist.

Gruß aus H.

dionysos
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Re: Altbausanierung --> KfW Einzelmaßnahme (152)

Beitrag von dionysos » 2012-05-09 13:34:01

Danke PAUL!
Das war genau die Antwort die ich mir erhofft hatte ;)

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