Lüftungskonzept


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Rocky
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Lüftungskonzept

Beitrag von Rocky » 2012-08-07 23:08:14

Hallo Kollegen,

Ein Kunde will das 152er Programm von der KfW in Anspruch nehmen.
Aussendämmung, Fenster und das Dach soll gedämmt werden.
Muss jetzt ein Lüftungskonzept erstellt werden?
Und vor allem von wem, und wie umfangreich?
Ist der ausführende handwerker, oder ich als energieberater dafür verantwortlich?
Der hydraulische Abgleich wird auch gemacht.



Für Tipps und Ratschläge bin ich sehr dankbar.

ANNA_Energie
Beiträge: 2
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Re: Lüftungskonzept

Beitrag von ANNA_Energie » 2012-08-09 20:20:45

Hallo Rocky,
das Programm KfW 152 bezieht sich doch nur auf Einzelmaßnahmen bzw Einzelmaßnahmenkombinationen. Es besteht also kein "Zwang" eine Lüftungsanlage ein zu planen (außer natürlich es wird vom Kunden gewünscht, dann sollte meines Erachtens die Ausführungsplanung ein HLS-Ing. übernehmen) Ob eine Lüftungsanlage eingebaut wird oder nicht, wird nur in der "Bestätigung zum Antrag "Energieeff. Sanieren - Kredit" durch ankreuzen gekennzeichnet, genau wie beim hydraulische Abgleich.
Hoffe ich konnte helfen, sonst nochmals nachfragen.

RingMichael

Re: Lüftungskonzept

Beitrag von RingMichael » 2012-08-10 07:27:41

Hallo,

natürlich muss ein Lüftungskonzept erstellt werden.
Siehe Artikel: http://www.zub-kassel.de/news/article?id=324

Es geht ja hier nicht um eine Lüftungsanlage sondern um ein Lüftungskonzept.

Ich zitiere hier Herrn Oliver Solcher, ein Mitverfasser der DIN 1946-6:
Eine Lüftungskonzept ist die Zusammenstellung der aus bauphysikalischen,
lüftungs- und gebäudetechnischen sowie auch hygienischen Gesichtpunkten
notwendigen Maßnahmen zur ausreichenden Belüftung von Wohnungen.
und weiter:
Wann wird ein Lüftungskonzept benötigt?
Ein Lüftungskonzept wird benötigt
- bei der Planung und Erstellung eines neuen Gebäudes und
- bei einer lüftungstechnisch wesentlichen Änderung eines Gebäudes.
Eine wesentliche lüftungstechnische Änderung eines Bestandsgebäudes
(n50 ≥ 4,5 h-1) ist z.B. dann gegeben, wenn Teile der Gebäudehülle erneuert
werden oder die Dichtheit der Gebäudehülle wesentlich geändert wird:
Im MFH werden mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster (der Nutzungseinheit)
ausgetauscht
Im EFH werden mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. mehr als
1/3 der Dachfläche abgedichtet
Wer fertigt ein Lüftungskonzept?
Das Lüftungskonzept kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der
Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen
Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist.
Teil 1 – Festlegung von lüftungstechnischen Maßnahmen
Im Neubau und größeren Modernisierungen ist dies in aller Regel der
Architekt, der die Aufgabe in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn an
einen Fachmann, also entweder an den Planer oder den Errichter
delegieren kann
Bei Modernisierungen und Teilmodernisierungen ist dies der, der die
wesentliche lüftungstechnische Änderung verursacht:
Fensterbauer, Trockenbauer
Auftraggeber?
Fazit: Ansich muss jeder der Gewerke ein Lüftungskonzept erstellen - oder der Planer macht dies und beweist hiermit Kompetenz. Es geht ja hierbei nicht darum eine Lüftungsanlage zu verkaufen sondern darum, den Kunden darauf hinzuweisen, dass evtl. eine Lüftungsanlage notwendig ist. Dieses Lüftungskonzept ist gleichzeitig ein "Haftungskonzept" - denn wer KEIN Lüftungskonzept erstellt, der haftet definitiv bei einem späteren Schadensfall.

Solartec
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Registriert: 2012-01-19 18:53:52

Re: Lüftungskonzept

Beitrag von Solartec » 2012-08-12 20:29:18

Hy Rocky,
sieh mal hier nach, das könnte Dir weiterhelfen. :D

https://www.netinform.de/GA/files/pdf/1 ... onzept.pdf

Schöne Grüße
Solartec

Rocky
Beiträge: 9
Registriert: 2012-03-05 08:18:31

Re: Lüftungskonzept

Beitrag von Rocky » 2012-08-12 21:38:02

Hallo,

Vielen dank für die Antworten.
Wie umfangreich muss ein solches Lüftungskonzept sein?
Langt ein einfacher Hinweis, oder muss das sehr ausführlich geschrieben werden.
Vielleicht hat ja jemand noch einen Tipp aus der Praxis.

Bin für jede Info dankbar.

Bis dann

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