Energieberater/Energieausweis


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Pepo
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Energieberater/Energieausweis

Beitrag von Pepo » 2012-11-12 14:46:18

Guten Tag,

als Nebenberuf möchte ich in die Tätigkeiten eines Energieberaters für Wohngebäude einsteigen. Vielleicht ein kurzer Hintergrund zu meinen bisherigen Tätigkeiten.

Ich bin gelernter Elektriker und war ca. 7 Jahre im Beruf tätig. Danach habe ich ein Bachelorstudium in der Versorgungstechnik und der Fachrichtung Energietechnik abgeschlossen. Anschließend habe ich ein Masterstudium im technischen Management erfolgreich hinter mich gebracht. In den folgenden 2 Jahren habe ich an der Fachhochschule im Bereich der Lehre/Dozent (Gebäudetechnik) gearbeitet. Nun bin ich als Projektleiter in der Klima- und Lüftungsbranche beschäftigt. Seit 2009 bin ich nebenbei selbstständig als Energieberater tätig. Hier habe ich jedoch nur Messungen an großen Anlagen (Schwimmbäder usw.) vorgenommen, um eventuelle Fehler in den Anlagen aufzudecken.

Meine Frage: Kann ich als Energieberater arbeiten und entsprechende Ausweise nach EnEV ausstellen? Sollte ich vielleicht ein Seminar belegen? Kann ich mir eine Wärmebildkamera leihen? Mit welchen Vorschriften oder Normen sollte ich mich vertraut machen?

Bitte versteht mich nicht falsch. Ich möchte diese Tätigkeit nur nebenbei machen, weil es mir Spaß macht, nicht um damit meinen Lebensunterhalt zu verdienen.

Würde mich sehr über eure Anregungen freuen.

Gruß Pepo

PAUL
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Re: Energieberater/Energieausweis

Beitrag von PAUL » 2012-11-13 16:35:47

Hallo Pepo,
seriöse Energieberatung betreibt man nicht nebenbei. Vielleicht meinst Du aber nebenberuflich. Ich denke nicht, dass Du ein Seminar belegen solltest, vielmehr ist es so, dass Du eine fundierte Weiterbildung absolvieren musst - zumindest um Energieausweise ausstellen zu dürfen. Über den Inhalt der Weiterbioldung informiert Dich die EnEV. Diese solltest Du sowieso lesen und kennen.
Eine Wärmebildkamera kann man sich leihen, man muss aber auch damit umgehen und die Ergebnisse auswerten können.

Pepo
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Re: Energieberater/Energieausweis

Beitrag von Pepo » 2012-11-13 20:47:18

Hi Paul,

ich meine natürlich "Nebenberuflich". Ich habe mir die Anlage 11 durchgelesen. 90 % der Punkte sind mir bekannt. Das einzige was ich nicht kann oder habe, ist ein Programm, welches mir die handschriftlichen Berechnungen erspart, die ich während meines Studiums erlernt habe.

Wo kann ich nun erfahren, ob ich berechtigt bin, einen Energieausweis auszustellen. In der EnEV wird meine Fachrichtung unter §21 nicht aufgeführt. Jedoch habe ich viel im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung gemacht.

Gruß
Pepo

PAUL
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Re: Energieberater/Energieausweis

Beitrag von PAUL » 2012-11-14 12:11:29

Hallo Pepo,

veruch mal unter der Adresse

http://www.zukunft-haus.info/de/planer- ... mular.html

eine Antwort zu erhalten. Dort werden Fragen zur EnEV beantwortet, und die Frage der Ausstellungsberechtigung gehört m. E. zum Thema EnEV.

Zum Thema Software gibt es verschiedene (Vergleichs-) Test, schau mal z.B. unter geb-info. Genauer weiß ich es auf die Schnelle nicht.
Ich bin mit der Hottgenroth-Software relativ zufrieden, kleine Macken haben wahrscheinlich alle Programme. Ansonsten ist es auch eine Frage der persönlichen Vorlieben. Viele Programme kannst Du als kostenlose Testversionen erhalten, für die Nutzung empfiehlt sich eventuell eine Schulung vom Hersteller.

Gruß P.

Pepo
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Re: Energieberater/Energieausweis

Beitrag von Pepo » 2012-11-23 13:17:05

Danke für den Link.

Leider antwortet keiner auf meine Frage.

gibt es noch eine andere Möglichkeit?

Gruß
Pepo

PAUL
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Re: Energieberater/Energieausweis

Beitrag von PAUL » 2012-11-23 13:24:44

...hast Du die Frage per Mail gestellt?
Auf die Antwort muss man erfahrungsgemäß leider oft sehr lange warten, ich fürchte drei Wochen kann das schon mal dauern.

Gruß
P.

RingMichael

Re: Energieberater/Energieausweis

Beitrag von RingMichael » 2012-11-23 14:38:28

Ich zitieren mal das "Hessische Ministerium für Wirtschaft: "Die Frage „Wer darf einen Energieausweis für bestehende Gebäude ausstellen?“ regelt somit allein § 21 EnEV i. V. m. Anlage 11. Die Ausstellerin oder der Aussteller muss somit selbst prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer einen Energieausweis ausstellt und dazu nicht berechtigt ist, handelt ordnungswidrig und kann gemäß § 27 EnEV mit einem Bußgeld bestraft werden."

Meiner Meinung nach ist es die sicherste Methode, Dich bei der http://www.energie-effizienz-experten.de Liste anzumelden und alle geforderten Unterlagen einzureichen. Wenn die Dich aufnehmen, dann bist Du abgesichert.

Oder einfach eine BAFA Beratung durchführen und einreichen. Wenn die BAFA meckert, dann musste was unternehmen.

daxator
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Re: Energieberater/Energieausweis

Beitrag von daxator » 2012-11-25 00:17:03

Wenn das Studium ein Managementstudium war, und kein Studium der Versorgungstechnik, dann kannst Du es vergessen.
Die Formulierungen der EneV sind hier ausnahmsweise mal eindeutig.
Übrigens: Klempnermeister würde auch gehen !

Gruß Dax

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