ich soll für einen Kunden, der für einen Neubau nach KfW-Effizienzhaus-70-Standard einen entsprechenden Kredit beantragt hat, eine "Bestätigung nach Durchführung" ausstellen.
Ich habe dem Kunden gesagt, normalerweise macht das der antragstellende E-Berater, er meinte aber das sei schlecht (??!).
Beim Antrag (ich gehe von KfW-Progr. 153 aus) müssen doch Unterlagen mit eingereicht werden, die es Plausibel machen, dass das Haus tatsächlich nach den KfW-Effizienzhaus-Kriterien gebaut wird. Oder könnte es ein, dass hier "getrickst" wurde?
Ich habe erstmal mit dem Kunden (telefonisch) einen Vor-Ort-Termin vereinbart, mit der Bitte, Pläne und alle relevanten Unterlagen bereit zu halten, erst dann kann ich ihm ein Angebot für meine Dienste mitteilen.
Da ich ja nichts selbst berechnet habe, müsste ich also (sofern vorhanden!) die Berechnungen meines Sachverständigen-Kollegen auf Plausibilität kontrollieren/nachrechnen bzw. vor Ort prüfen, ob auch so gebaut wurde.
Zudem habe ich dem Kunden schonmal gebeten, Fachunternehmererklärungen einzuholen, das würde den Sachverständigen ja im Falle eines verdeckten Mangels auch "entlasten"; ich kann ja z. B. im Nachhinein nicht beurteilen, ob ein Fenster fachgerecht abgedichtet wurde oder ob der Anschluss der Wände an die Bodenplatte unter Einhaltung der Beispiele nach DIN 4108 Beiblatt 2 ausgeführt wurde?
Welche Fallstricke seht ihr da bzw. was würdet ihr mir empfehlen?
Wie schätzt ihr den Aufwand für mich als Sachverständigen ein?
Ich denke, es ist fast genausoviel Arbeit als wie wenn ich ALLES inkl. Antragstellung und Berechnung selbst gemacht hätte, oder?
Oder sehe ich das am Ende alles zu "eng"? Muss ich gar nicht alles nachrechnen?
Das Ausfüllen der Bestätigung wäre ja immerhin in 5 min erledigt
