KfW: "Bestätigung nach Durchführung" durch andere Person


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dionysos
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KfW: "Bestätigung nach Durchführung" durch andere Person

Beitrag von dionysos » 2013-07-03 10:29:13

Hallo Kollegen und Interessierte,

ich soll für einen Kunden, der für einen Neubau nach KfW-Effizienzhaus-70-Standard einen entsprechenden Kredit beantragt hat, eine "Bestätigung nach Durchführung" ausstellen.
Ich habe dem Kunden gesagt, normalerweise macht das der antragstellende E-Berater, er meinte aber das sei schlecht (??!).

Beim Antrag (ich gehe von KfW-Progr. 153 aus) müssen doch Unterlagen mit eingereicht werden, die es Plausibel machen, dass das Haus tatsächlich nach den KfW-Effizienzhaus-Kriterien gebaut wird. Oder könnte es ein, dass hier "getrickst" wurde?

Ich habe erstmal mit dem Kunden (telefonisch) einen Vor-Ort-Termin vereinbart, mit der Bitte, Pläne und alle relevanten Unterlagen bereit zu halten, erst dann kann ich ihm ein Angebot für meine Dienste mitteilen.

Da ich ja nichts selbst berechnet habe, müsste ich also (sofern vorhanden!) die Berechnungen meines Sachverständigen-Kollegen auf Plausibilität kontrollieren/nachrechnen bzw. vor Ort prüfen, ob auch so gebaut wurde.
Zudem habe ich dem Kunden schonmal gebeten, Fachunternehmererklärungen einzuholen, das würde den Sachverständigen ja im Falle eines verdeckten Mangels auch "entlasten"; ich kann ja z. B. im Nachhinein nicht beurteilen, ob ein Fenster fachgerecht abgedichtet wurde oder ob der Anschluss der Wände an die Bodenplatte unter Einhaltung der Beispiele nach DIN 4108 Beiblatt 2 ausgeführt wurde?

Welche Fallstricke seht ihr da bzw. was würdet ihr mir empfehlen?
Wie schätzt ihr den Aufwand für mich als Sachverständigen ein?
Ich denke, es ist fast genausoviel Arbeit als wie wenn ich ALLES inkl. Antragstellung und Berechnung selbst gemacht hätte, oder?

Oder sehe ich das am Ende alles zu "eng"? Muss ich gar nicht alles nachrechnen?
Das Ausfüllen der Bestätigung wäre ja immerhin in 5 min erledigt :-?

Petros
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Re: KfW: "Bestätigung nach Durchführung" durch andere Person

Beitrag von Petros » 2013-07-04 10:37:46

normalerweise macht das der antragstellende E-Berater, er meinte aber das sei schlecht (??!).
Das würde ich erstmal abklären.... was bedeutet das? Wie ist es zu diesem Umstand gekommen.
Da ich ja nichts selbst berechnet habe, müsste ich also (sofern vorhanden!) die Berechnungen meines Sachverständigen-Kollegen auf Plausibilität kontrollieren/nachrechnen bzw. vor Ort prüfen, ob auch so gebaut wurde.
Wenn nicht alle Berechnungsunterlagen und auch der Original KfW Antrag vorliegen, dann würde ich gleich "Tschüß" sagen. Es müssen alle Wärmeschutzberechnungen vorliegen.
Zudem habe ich dem Kunden schonmal gebeten, Fachunternehmererklärungen einzuholen, das würde den Sachverständigen ja im Falle eines verdeckten Mangels auch "entlasten"; ich kann ja z. B. im Nachhinein nicht beurteilen, ob ein Fenster fachgerecht abgedichtet wurde oder ob der Anschluss der Wände an die Bodenplatte unter Einhaltung der Beispiele nach DIN 4108 Beiblatt 2 ausgeführt wurde?
Ich persönlich würde die Berechnungen erstmal anhand von Lieferscheinen / Rechnungen kontrollieren. Hier sieht man ja schnell, ob das für die KfW berechnete Material auch verbaut wurde.

Falls hier ein Gleichwertigkeitsnachweis geführt wurde, lass ihn Dir vorlegen. Auch wenn der nicht vorliegt: "Bye bye".

Falls er vorliegt, würde ich wenigstens die sichtbaren Wärmebrücken überprüfen. Falls die KfW eine Stichprobe macht, dann kontrolliert sie nämlich auch diese Sachen. Und wenn Du unterschrieben hast, dann .... gute Nacht....

Falls eine Lüftungsanlage eingebaut wurde mjuss ja ein Blower Door Test gemacht werden: hier zeigt sich immerhin ein wenig, wie gut die Fenster eingebaut wurden.

Insgesamt würde ich auf keinen Fall den kurzen, 5-Minuten Weg gehen. Im Gegenteil: Den Zeitaufwand würde ich eher recht hoch ansetzen.

Prinzipiell habe ich das auch schon öfter machen müssen, allerdings hat micht der Kunde noch während der Bauphase kontaktiert und ich konnte mittels Baubegleitung noch alle so koordinieren, dass ich guten Gewissens die Bestätigung unterschreiben konnte.
Einmal hatte ich auch gedacht: Ach für ein paar Euro € mache ich das, ist ja nur ein Formular . .. das war ein schlimmer Trugschluss, denn es kamen dann immer mehr Ungereimtheiten ans Tageslicht.

"Ein blöder Fehler in unserem Job kostet einen hart erarbeiteten Ruf" mit diesem Hintergedanken würd eich an die Sache rangehn.

Viel Erfolg

dionysos
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Re: KfW: "Bestätigung nach Durchführung" durch andere Person

Beitrag von dionysos » 2013-07-08 10:13:55

Aaaaaalso, nach nochmaligem Telefonat (heute abend ist dann der Termin), kam heraus, dass zumindest sowohl der KfW-Antrag als auch Berechnungen vorliegen.

Ich vermute (vielleicht kann mir das jemand bestätigen??), dass in jüngerer Vergangenheit wieder mal die Hürden verschärft wurden, wer als "Sachverständiger" gilt, d. h. zum Zeitpunkt der Antragstellung durfte die Person (vermutlich jemand der ausführenden Baufirma) das noch, JETZT eben nicht mehr.

Ich schau mir das alles mal an, auch das Haus selbst sowie die Fachunternehmererklärungen, dann sehen wir mal weiter.
Im Regen stehen lassen will ich den Kunden nicht, um jeden Preis werde ich mir aber keine Probleme aufhalsen :D

Nach dem zweiten Telefonat bin ich jedenfalls etwas weniger besorgt, da ja zumindest schonmal ein Antrag + Berechnungen vorliegen.

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