Honorar für Baubegleitung


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Mein Honorar ist maßgeblich von der Investitionssumme abhängig.

Umfrage endete am 2013-10-07 10:22:47

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Solartec
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Honorar für Baubegleitung

Beitrag von Solartec » 2013-09-27 10:22:47

Hallo Leute,

ich möchte gern wissen was ich für eine Baubegleitung berechnen kann.
Mir geht es tatsächlich um die höhe des Honorars.

Meine Recherchen im Internet haben ergeben, das die Höhe des Honorars hauptsächlich von der Investitionssumme abhängig gemacht wird und nicht von dem Tages- oder Stundensatz des Beraters.

Wie sind eure Erfahrungen?

Vielen Dank

Petros
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Re: Honorar für Baubegleitung

Beitrag von Petros » 2013-09-30 08:04:45

Du musst doch selbst wissen, wie hoch Dein Deckungsbeitrag sein muss, damit Du davon leben kannst .. . . was hat hiermit eine "Internet-Recherche" zu tun?

Solartec
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Re: Honorar für Baubegleitung

Beitrag von Solartec » 2013-09-30 09:39:53

Danke für Deine schlaue Antwort, :o
aber melde ich mich, wenn ich nichts zu sagen habe?
Ich glaube im Forum für Zauberer wird mehr verraten als hier.
Meine Frage war schon ernst gemeint." Höhe des Honorars hauptsächlich von der Investitionssumme abhängig ? "

Din21
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Re: Honorar für Baubegleitung

Beitrag von Din21 » 2013-10-12 16:56:52

Da gibt es doch eine Richtlinie der kfw für die notwendigen Baustellenbesuche, denn das ist keine ! Beuleitung.
An Hand der Entfernung der Baustelle und der Anzahl der Einzelmaßnahmen kann man dann über seinen Stundensatz den jeweiligen Baustellentermin kalkulieren. Mal der Anzahl der Termin laut kfw Richtlinie+ Mehrwert= Fertig.

Solartec
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Re: Honorar für Baubegleitung

Beitrag von Solartec » 2013-10-13 15:34:32

Hallo Din21,
danke für Deine Antwort.
Ich wollte im Grunde wissen, ob die Höhe des Honorars z.B. Antragsbestätigung Programm 152 Dach und Heizung bei 10000,00 € von Euch genauso hoch berechnet wird wie Programm 152 Dach und Heizung 100000,00 €, ähnlicher Aufwand.

Mit dem Stundensatz und den Fahrkosten ist alles klar.

Nochmals vielen Dank

Solartec

Heinziplus
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Re: Honorar für Baubegleitung

Beitrag von Heinziplus » 2013-10-22 18:17:57

Hallo Solartec,

ich mache zwar keine Baubegleitung, aber seit 25 Jahren Energieberatungen und KfW-Nachweise.

Bei mir ist es inzwischen eine Mischkalkulation, je nach Gefühl und Nutzen für den Hausbesitzer.

Wenn ein junges Pärchen Omas Hütte mit viel Eigenleistung renoviert, dann bin ich gerne etwas billiger als wenn die 300 m² Villa in Grünwald den Zuschuss für´s Dach mitnehmen will. Bei einer Eigentümergemeinschaft können auch schon mal 2,50 Euro pro m² Nutzfläche für den Effizienzhausnachweis rauskommen.

Entscheidend für mein Honorar ist auch, wie der Kunde vorinformiert ist. Kommt mir einer mit dem Internet, dann schicke ich ihn weiter zu Ebay oder Febis. Hat einer aber fünf Handwerker und drei Banken konsultiert, sowie die Energieberatung der Verbraucherzentrale und weiß immer noch nicht Bescheid, dann wird´s natürlich teurer.

In der Summe muss es am Jahresende stimmen incl. sozialer Komponente.

Gruß
Heinz

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corinnabasl238
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Re: Honorar für Baubegleitung

Beitrag von corinnabasl238 » 2015-02-12 13:13:37

Ich eröffne diesen Thread mal wieder, weil ich aktuell mit einem Problem zu kämpfen habe. Und zwar steht mir von einem Hausbesitzer immer noch das Honorar zu. Baubegleitung ist schon lange erfolgreich abgeschlossen, er reagiert aber einfach nicht auf meine Rechnungen. Hat vielleicht jemand diese Situation schon einaml erlebt und einen Tipp, wie ich weiter vorgehen soll?
Der Satz vom Bestehen der Energie fordert die ewige Wiederkehr.
Friedrich Wilhelm Nietzsche (1844 - 1900), deutscher Philosoph, Essayist, Lyriker und Schriftsteller

Ernst.Energie
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Re: Honorar für Baubegleitung

Beitrag von Ernst.Energie » 2015-02-12 18:57:46

hm...
also, wenn Du tatsächlich eine Baubegleitung nach Prg. 431 gemacht hast, dann bekommt der Bauherr den 50% Zuschuss nur mit einem Zahlungsnachweis.
Innerhalb von 3 Monaten ab deinem Rechnungsdatum kann er diesen Antrag ja auch nur bei der KfW stellen.
Mach ihn darauf aufmerksam.

Ansonsten:
Mahnung schreiben und darin auch schon Inkasso ankündigen.
Nach abgelaufener Zahlungsfrist sofort Inkassobüro beauftragen. Ist ja heute im Internet Zeitalter problemlos möglich.

Dann klappt das schon.

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corinnabasl238
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Re: Honorar für Baubegleitung

Beitrag von corinnabasl238 » 2015-02-17 12:16:46

Ernst.Energie hat geschrieben: also, wenn Du tatsächlich eine Baubegleitung nach Prg. 431 gemacht hast, dann bekommt der Bauherr den 50% Zuschuss nur mit einem Zahlungsnachweis.
Innerhalb von 3 Monaten ab deinem Rechnungsdatum kann er diesen Antrag ja auch nur bei der KfW stellen.
Genauso ist es ja. Ich weiß auch nicht, wie er den Zuschuss bekommen möchte, einen Zahlungsnachweis von mir hat er auf jeden Fall nicht. :-? Und das Datum meiner Rechnung liegt im Dezember, zwischenzeitlich hatte ich ihn bereits über die Regelung mit dem Antrag informiert. Also viel Zeit bleibt ihm da jetzt nicht mehr. Aber gut, das soll sein Problem sein, ich möchte nur schon ganz gerne langsam mein Honorar haben.

Der Tipp mit der Mahnung ist sehr gut. Ich hab jetzt hier online einen Mahnbescheid gestellt. Bin nun etwas zuversichtlicher, dass ich mein Geld auch bekomme. Danke für die Hilfe.
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marko85
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Re: Honorar für Baubegleitung

Beitrag von marko85 » 2015-03-30 00:02:40

Petros hat geschrieben:Du musst doch selbst wissen, wie hoch Dein Deckungsbeitrag sein muss, damit Du davon leben kannst .. . . was hat hiermit eine "Internet-Recherche" zu tun?
Kann dir nur zustimmen
Wenn der Krieg ausbricht, war der Frieden offenbar ein Gefängnis.

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