Gemischte Nutzung


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kurt
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Gemischte Nutzung

Beitrag von kurt » 2014-03-20 20:12:52

Hallo Kollegen,
ich habe einen Auftrag zur "Vor-Ort-Beratung" für ein Haus mit gemischter Nutzung zu bearbeiten. In dem Haus sind 2 Wohnungen in den oberen Geschossen und eine Arztpraxis im EG.
Das Haus soll insgesamt saniert werden.

In § 22 EnEV steht:
Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäude-technischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen, sind getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln.

Kann ich irgendwo nachlesen ob es genauere Angaben gibt. In meinem Fall ist das errechnete Verhältnis Wohnraumnutzung 66,6 % zu geschäftlicher Nutzung 33,4 %.
Gehe ich recht in der Annahme daß in diesem Fall nach DIN 4801 für das ganze Gebäude gerechnet werden kann. (Hottgenroth 7.5.0)

Die zweite Frage: Bei der KfW wird mit den Programmen 151 und 151 (Kreditvarianten) Mietwohnraum gefördert. Werden in meinem Fall die Investitutionskosten nur anteilmäßig für den Wohnraum gefördert? Wird die Sanierung des Daches und der obersten Decke, welches sich über den Wohnungen befindet, zu 100 % gefördert?

Ein solcher Fall ist bestimmt kein Einzelfall und irgend ein Kollege hat sicherlich Erfahrung damit.
Danke im Voraus und
Grüße aus Südniedersachsen

ottu
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Re: Gemischte Nutzung

Beitrag von ottu » 2014-03-21 15:22:30

Die Auslegung zur EnEV bezüglich gemischt genutzter Wohngeb. empfiehlt als grobe Faustformel ein Flächenanteil von 10 %, der noch als unentbehrlich eingestuft werden kann. Hier nachzulesen:
http://www.bbsr-energieeinsparung.de/cl ... aeude.html

Zur anderen Frage würde ich die KfW persönlich kontaktieren

Gruss
Zuletzt geändert von ottu am 2014-03-22 09:04:52, insgesamt 1-mal geändert.

Petros
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Re: Gemischte Nutzung

Beitrag von Petros » 2014-03-21 17:59:33

Um sicher zu gehen, KfW anrufen, richtig.

Ich hatte diesen Fall schon mehrmals.

NWG und WG werden getrennt betrachtet: a) es müssen 2 Energieausweise ausgestellt werden. und b) die Förderung des Bauteils wird von dem Programm gefördert, zu dem das Bauteil gehört.

also: Dach über Wohnraumraum: Programm 152 Einzelmaßnahmen, falls das Dach zu 100% zum Wohngebäude gehört und keine Verbindung zum NWG hat.

Effizienzhaus muss entsprechende der gültigen Systemgrenzen für das Wohngebäude berechnet werden. Ich schätze mal, Sie meinen 4108-6 + 4701-10.

NWG, also Arztpraxis über Programm 242, falls Sie ein Bauteil sanieren möchten, das zur Arztpraxis gehört. Hier muss dann 20% Endenergieersparnis erreicht werden. Berechnung nach 18599.
Zusätzlich müssen Sie für dieses Programm :
Hersteller-, Anbieter- und Vertriebsneutralität
– (Fach-)Hochschulstudium in den Fachbereichen Ingenieurwissenschaften oder Naturwissenschaften oder einer
anderen geeigneten Fachrichtung
– Zusatzqualifikation im Bereich der Energieberatung durch Zertifikate, Kurse oder Lehrgänge
– mindestens drei Jahre Erfahrung in der Energieberatung

besitzen.



Viel Erfolg bei den Maßnahmen

kurt
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Re: Gemischte Nutzung

Beitrag von kurt » 2014-07-08 15:44:33

Danke für die Antworten.
1)
In Bezug auf die gemischte Nutzung (Wohnungen/Arztpraxis) sind, nach Recherche, in diesem Fall die Unterschiede der gebäutetechnische Ausstattung als unwesendlich einzustufen. Getrennte Ausweise sind nicht erforderlich.
2)
Nach Rücksprache mit der KfW: Kosten für Dach- und Wandsanierung wird anteilmäßig gefördert. Fenster können direkt zugeordnet werden.
3)
Nach Onlinebestätigung, Kreditantrag und während der Vorbereitung auf die Sanierung hat sich der Bauherr dazu entschlossen, die Arztpraxis aufzugeben. Die Praxis wird umgeplant. Es entstehen 2 weitere Wohnungen. Die Zuordnung der Kosten bleibt mir erspart. Jetz sanieren wir ein 4-Familienhaus. :D

Vieleicht sind diese Infos anderen Kollegen nützlich.
Grüße aus Südniedersachsen

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