Zertifizierung?


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Gast

Beitrag von Gast » 2003-02-23 01:09:00

Hallo Herr Wattenbach,

eine Frage müssen Sie mir erlauben.

Wie schaffen Sie es, mit Ihrer Software die Zertifizierung der DIN-Certco bereits jetzt zu erfüllen.

Nach welcher DIN 4701-10 (Ausgabedatum) rechnet ihr Programm?

Da die Prüfbestimmungen eindeutig vorgibt das mit dem Korrigendum zur 4701-10 zu rechnen ist. Diese allerdings noch keine Gültigkeit besitzt und nirgendwo vorliegt.

Bedeutet das, das Ihre Software bereits jetzt nach der zukünftigen Norm rechnen kann?

Mit freundlichen Grüßen


Jörg Trapp

m.wattenbach
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Beitrag von m.wattenbach » 2003-02-25 19:54:00

Hallo Herr Trapp,

Grundlage für die EnEV-Zertifizierung sind die Prüfbestimmungen von DIN-CERTCO und der Dena, die seit November 2002 (!!!) veröffentlicht sind (http://www.dincertco.de). Hierin gibt es den Abschnitt 3.2 "Abweichende Randbedingungen DIN V 4701-10 und Korrigendum" in dem ausführlich auf die Randbedingungen und die Berechnungswege eingegangen wird, unter denen die Prüfbeispiele berechnet worden sind. Wenn man unter den gleichen Bedingungen diese Beispiele rechnet, dann sollte das zu prüfende Programm auch auf die gleichen Ergebnisse kommen. Falls nicht, kann man anhand von Zwischenergebnissen (die nicht veröffentlicht sind) sehr schnell herrausfinden, aus welchem Berechnungsteil die Abweichungen kommen und ob dies ein Grund ist die Zertifizierung zu verweigern.

Diese Prüfungsgrundlagen wurden nicht von DIN-CERTCO selber erarbeitet, sondern von einem Zertifizierungsausschuss, der im wesentlichen von den führenden Köpfen der DIN 4108-6 und 4701-10 gebildet wird. Die praktische Prüfung selber hat in unserem Fall der TÜV-Süddeutschland, Abteilung Bau und Betrieb, durchgeführt.

Grundlage für die EnEV-Berechnungen in unserem Progamm Energieberater 5.08 sind die EnEV, die beiden veröffentlichten DIN-V-Normen 4108-6 und 4701-10 und der oben genannte Abschnitt der Prüfungsbestimmungen zur EnEV-Zertifizierung.

Mit freundlichen Grüssen

Manfred Wattenbach,
Hottgenroth Software

Gast

Beitrag von Gast » 2003-02-25 22:23:00

Hallo Herr Wattenbach.

Haben Sie das Korrigendum?

Allerdings bedeutet der Punkt 3.2 das ein Programm so oder so rechnen kann und das wieder zwei unterschiedliche Ergebnisse heraus kommen. Eins ist allerdings unstrittig wenn ein Programm nach dem Korrigendum rechnet, dann rechnet es nicht nach den aktuell gültigen Normen. Oder?

Rechnet Ihr Programm nach der gültigen Norm oder nach dem Korrigendum?

Mit freundlichen Grüßen


Jörg Trapp

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Beitrag von m.wattenbach » 2003-02-28 11:08:00

Hallo Herr Trapp,

Ihre Frage: "Rechnet Ihr Programm nach der gültigen Norm oder nach dem Korrigendum?" kann man mit einem klarem Ja beantworten und zwar nach beiden (, falls mit Korrigendum Abschnitt 3.2. der Prüfbestimmungen zur Level-A Zertifizierung gemeint ist).

Sie versuchen hier eine Diskrepanz zwischen "gültiger Norm" und den Prüfbestimmungen zu konstruieren, die gar nicht existiert. Die "gültigen Normen" zur EnEV (insb. 4701-10) weisen leider eine Reihe von Fehlern und Unklarheiten auf, da sie unter großem Zeitdruck durch die Einführung der EnEV erstellt worden sind. Diese Fehler wurden seit dem Erscheinen der Norm vom DIN gesammelt, in den entsprechenden Ausschüssen besprochen und ggf. als Korrektur festgelegt. Noch in diesem Frühjahr wird wohl eine überarbeitete Version der DIN 4701-10 zusammen mit einer kleinen Novellierung der EnEV erscheinen.

Diese überarbeitete Version der 4701-10 wird sich im wesentlichen in den folgenden Punkten von der aktuellen unterscheiden:
* Tippfehler werden beseitigt,
* Fehlerbeseitigung in den Tabellen in Anhang C und
* Berechnungsgänge, deren genauer Weg nicht ganz klar definiert war, wo es also mehrere Möglichkeiten zur Berechnung gab, wurden konkretisiert, damit man zu eindeutigen Ergebnissen gelangt.
Die Berechnungen an sich werden wohl alle so erhalten bleiben, wie sie jetzt sind.
(Übrigens, ein Teil dieser Korrekturen wurde bereits Ende 2001 im Kommentar zur DIN 4701-10 veröffentlicht. Selbst diese schon lange veröffentlichten Fehler werden momentan nicht in allen EnEV-Produkten berücksichtigt!)

Bei der Zertifizierung werden diese bekannten Fehler natürlich berücksichtigt. Es macht sicherlich auch keinen Sinn z.B. falsche Tabellenwerte als korrekt zu zertifizieren, auch wenn sie momentan noch "juristisch" korrekt sind. Die nach den zugrundeliegenden Formeln "berechneten Tabellenwerte" sind momentan sowohl juristisch als auch sachlich korrekt und sie werden es auch nach dem Erscheinen der überarbeiteten DIN 4701-10 noch bleiben!!!

In diesem Sinne ist die Zertifizierung gerade im Moment eine wichtige Entscheidungshilfe beim Kauf einer EnEV-Software. Bei Nicht-Zertifizierten Produkten kann man ansonsten in ein paar Monaten ein böses Erwachen haben und feststellen, dass man nun nicht nur sachlich, sondern auch "juristisch" falsch rechnet.

Mit freundlichen Grüssen

Manfred Wattenbach,
Hottgenroth Software

Gast

Beitrag von Gast » 2003-02-28 12:36:00

Die Grundlegende Frage ist.

Woher haben Sie das Korrigendum?


Mit freundlichen Grüßen


Jörg Trapp

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Beitrag von m.wattenbach » 2003-02-28 13:02:00

Hallo Herr Trapp,

ich verstehe Ihre Frage nicht. Welches Korrigendum meinen Sie?

Die Prüfungsbestimmungen für die A-Level-Zertifizierung können unter http://www.dincertco.de von jedermann heruntergeladen werden. Die DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 können Sie über den Beuth-Verlag beziehen. Die EnEV ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Mehr braucht man nicht, um ein "sachlich und juristisch" korrekt rechnendes EnEV-Programm zu erstellen und sich dies durch eine unabhängige Zertifizierungs-Prüfung bestätigen zu lassen.

Mit freundlichen Grüssen

Manfred Wattenbach,
Hottgenroth Software

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Beitrag von m.wattenbach » 2003-02-28 14:02:00

Hallo Herr Trapp,

ich möchte noch einmal auf Ihre allererste Frage zurückkommen: "Wie schaffen Sie es, mit Ihrer Software die Zertifizierung der DIN-Certco bereits jetzt zu erfüllen." und diese umdrehen: "Warum hat es noch kein anderes EnEV-Programm geschafft, die Zertifizierung der DIN-Certco zu erfüllen?"

Die EnEV behandelt die Wahl der Gebäudedämmung und die Wahl der Anlagentechnik als gleichberechtigte Mittel um den Energiebedarf eines Gebäudes zu senken. Dies war in der bisherigen Wärmeschutzverordnung nicht der Fall und die Anlagentechnik wurde daher in den entsprechenden Software-Produkten auch nicht berücksichtigt.

Nach dem Erscheinen der EnEV wurden diese WSchV-Produkte im Gebäudeteil an die EnEV angepasst und für den Anlagenteil meist nur um eine Minimallösung erweitert. Die Tatsache, dass die EnEV Gebäude und Anlagentechnik als gleichwichtig bewertet wurde hierbei meist schlichtweg verschlafen oder sogar bewußt übergangen. Letzteres z.B. aufgrund der gewachsenen Nähe mit der Dämmstoff- und Bauindustrie. Es wurde Augenwischerei betrieben mit dem Argument "Architekten sind zu doof, um die Anlagentechnik zu erfassen!". Dies wurde von den Architekten erstaunlicherweise bereitwillig angenommen.

Der Energieberater kommt, wie sein Name schon sagt, aus dem Bereich der Energieberatung für den Gebäudebestand. Hier spielte das gleichwertige Nebeneinander von Gebäudedämmung und Anlagensanierung für die energetische Verbesserung schon immer eine wichtige Rolle. Dies wurde beim Erstellen des neuen EnEV-Teils von Anfang berücksichtigt und die DIN 4701-10 wurde daher "komplett" umgesetzt. Hierbei wurde gleichzeitig Wert auf die leichte Bedienbarkeit gelegt und als Ergebnis ist ein Produkt entstanden, dass die EnEV komplett umgesetzt hat, aber trotzdem noch übersichtlich geblieben ist und sogar spielerisch zu bedienen ist. (Eingabefelder werden mit Standardwerten vorbelegt, aufwändigere Spezialfälle werden nur bei Bedarf hinzugeschaltet, für die ach so schwierige detaillierte Berechnung nach DIN 4701-10 wählen Sie z.B. einfach einen Kessel aus einem Produktkatalog aus und das war's schon! Das schafft auch jeder "doofe" Architekt).

Im November 2002 wurden von der Deutschen Energie Agentur und von DIN-Certco die Prüfbestimmungen für die Zertifizierung der ausführlichen Berechnungsverfahren veröffentlicht. Wir haben nicht über den Sinn oder Unsinn dieser Zertifizierung herumlamentiert, sondern sind diese Prüfung direkt angegangen. Mit dem Ergebnis, dass der Energieberater zur Zeit das einzige A-Level zertifizierte EnEV-Produkt ist. Dadurch kann sich der Käufer auf die Korrektheit der Berechnungen verlassen und dies im "sachlichen und juristischen" Sinn (s.o.). Nichtzertifizierte Produkte, die z.B. heute noch mit "juristisch" richtigen, aber "sachlich" falschen Tabellenwerten rechnen, können schon in wenigen Wochen (Novellierung der EnEV im Frühjahr) zum alten Eisen gehören.

Mit freundlichen Grüssen

Manfred Wattenbach,
Hottgenroth Software

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