Staatl. gepr. Elektrotechniker möchte Energieberater werden


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frd1976
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Staatl. gepr. Elektrotechniker möchte Energieberater werden

Beitrag von frd1976 » 2014-09-16 08:18:47

Hallo zusammen,

mein Name ist Frank und ich bin staatl. gepr. Elektrotechniker.

Ich möchte gerne eine Weiterbildung zum Energieberater machen, habe aber große Probleme für die Prüfung zugelassen zu werden da ich nicht aus dem Baugewerbe komme. In meiner Berufswelt habe ich schon PV-Anlagen und Wärmepumpen verbaut.

Hat hier in diesem Forum schon jemand Erfahrung mit der Problematik und wie habt ihr das gelöst? Gibt es eine Möglichkeit für mich für die Prüfung zugelassen zu werden?

Für eure Hilfe bin ich sehr dankbar.

Besten Gruß

heizerhermann
Beiträge: 97
Registriert: 2009-05-21 09:28:15

Re: Staatl. gepr. Elektrotechniker möchte Energieberater wer

Beitrag von heizerhermann » 2014-09-22 17:26:21

Hallo Frank
Da gab es vor 7 Jahren z.Bsp. die Möglichkeit an der UNIKassel, im Anschluß án den Energieberaterkurs noch einen Anlagenplaner-Kurs zu belegen, um die BAFA-Voraussetzungen zu erfüllen. Man mußte also ein halbes Jahr später die zweite Prüfung ablegen. Die Regelung galt für Ingenieure baufremder Fachrichtungen, Physiker und Meister. Vielleicht gilt das auch für staatlich geprüfte Techniker!
Infos unter: www.unikassel.de/e+u
MfG heizerhermann

frd1976
Beiträge: 2
Registriert: 2014-09-15 18:19:17

Re: Staatl. gepr. Elektrotechniker möchte Energieberater wer

Beitrag von frd1976 » 2014-09-24 06:40:12

Danke für die Info, das schau ich mir mal an.

Ernst.Energie
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Registriert: 2014-06-30 08:28:55

Re: Staatl. gepr. Elektrotechniker möchte Energieberater wer

Beitrag von Ernst.Energie » 2014-09-24 07:38:00

Letztendlich ist das ja im §21 der ENEV geregelt:
§ 21 Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude
(1) Zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude nach § 16 Absatz 2 bis 4 sind nur berechtigt

.....
4. staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, deren Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung der Gebäudehülle, die Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserberei-tungsanlagen oder die Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst,


und dann weiter im Absatz 2:
(2) Voraussetzung für die Ausstellungsberechtigung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 ist
2. eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens, die
a) in Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 den wesentlichen Inhalten der Anlage 11,
b) in Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4 den wesentlichen Inhalten der An-lage 11 Nummer 1 und 2
entspricht,
Daher stehen die Chancen doch ansich nicht schlecht, oder?

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