Heizkesseltausch nach EnEV 2014


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EnergieRauenberg
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Heizkesseltausch nach EnEV 2014

Beitrag von EnergieRauenberg » 2014-10-08 14:18:44

Guten Tag,
ich habe ein Problem mit dem zu erwartenden Termin für die Außerinbetriebsetzung eines Heizkessels nach EnEV 2014:
Es geht um ein MFH (ca. 30 WE).
Standard Gaskessel, Baujahr 1984, in Betrieb genommen Anfang 1985.
- Ist hier das Baujahr oder das Einbaujahr entscheidend für eine mögliche Außerbetriebnahme nach EnEV 2014?
- Bei der Überprüfung gemäß KÜO in 02.2014 erfolgte keine Beanstandung (EnEV 2014 noch nicht in Kraft).
- Nächste Feuerstättenschau ist in 2015. Würde dieser Kessel in 2015 (Einbaujahr plus 30 Jahre) normalerweise beanstandet? Oder erst in der darauf folgenden Feuerstättenschau (2017/2018)?
- Erfolgt eine mögliche Beanstandung nur im Rahmen einer Feuerstättenschau oder auch im Rahmen der jährlichen Kehrtermine?
- Gibt es irgendwelche Übergangsfristen?
Ihre Informationen würden mir sehr helfen.
Vielen Dank im Voraus.

Ernst.Energie
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Re: Heizkesseltausch nach EnEV 2014

Beitrag von Ernst.Energie » 2014-10-09 13:48:00

öhm . . .

steht das nicht recht eindeutig in der ENEV §10?
. . .Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüs-sigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Januar 1985 ein-gebaut oder aufgestellt worden sind, ab 2015 nicht mehr betreiben. Eigentümer von Ge-bäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und nach dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ab-lauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben. . ..
Ob der Schornsteinfeger hier wirklich meckern wird. . . da können viele drauf gespannt sein.
Ich sehe es seeeeeeehr oft, dass ich in ungeheizten Heizungkellern komplett ungedämmt warmwasserführende Leitungen sehe. ..."Der Schornsteinfeger hat hier nichts bemängelt"... das höre ich dann immer.
Obwohl das die gesetzliche Aufgabe der Schornsteinfeger ist !

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